Komplikationen vermeiden
Marina Salud empfiehlt: SIP-Karten unbedingt auf aktuelle Kontaktdaten prüfen
Soviel steht fest: Gegen Covid-19 sollen hierzulande all die Personen geimpft werden, die einen Wohnsitz in Spanien haben. Dies betrifft sowohl Residenten als auch diejenigen, die hier lediglich einen Zweitwohnsitz haben. Landesgesundheitsministerin Ana Barceló gab bekannt, man rechne damit, bis 31. März in der Region 300.000 Personen immunisiert zu haben. Bei einer Bevölkerungszahl von 5,05 Millionen Personen seien dies 5,9 Prozent.
Derweil bereitet die Gesundheitsbehörde die einzelnen Gesundheitsbezirke auf die Massenimpfungen vor, die ab dem kommenden Monat vorgesehen sind. Dann, so die Prognose des Landesgesundheitsministeriums, könnten im Schnitt in der Region 400.000 Impfungen in der Woche ausgeführt und die Immunisierung mit Kraft vorangetrieben werden.
In der Marina Alta sollen die Impfzentren für Massenimpfungen in Dénia, Jávea, Calp, Benissa, Teulada, Pego, Pedreguer, Ondara, El Verger und Orba eingerichtet werden. In Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern neben dem jeweiligen Gesundheitszentrum, in Orten zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern in noch zu bestimmenden Lokalen der Stadt.
Um nicht aus dem Raster zu fallen, empfiehlt Marina Salud, verantwortlich für den Gesundheitsbezirk Marina Alta, Patienten mit einer SIP-Karte, zu überprüfen, dass dem Landesgesundheitsministerium die richtigen Kontaktdaten vorliegen. Es ist ganz besonders wichtig, dass die Telefonnummer, die bei der Beantragung der SIP-Karte angegeben wurde, noch aktuell ist“, sagt Marina-SaludMitarbeiterin Susana de Gea. Es habe sich gezeigt, dass Kontaktdaten nicht selten veraltet seien. Da die Kontaktaufnahme im Rahmen der Impfkampagne telefonisch erfolge, sei es ratsam sicherzustellen, dass der Gesundheitsbehörde die aktuelle Telefonnummer vorliegt. Dies könne unter Angabe der SIPKartennummer und des Geburtsdatums telefonisch unter 965 648 604/966 429 00 oder per E-Mail an acredita@marinasalud.es geklärt werden. Impfinteressenten, die kein Spanisch sprechen, empfiehlt De Gea, alternativ eine Kontakttelefonnummer einer spanischsprechenden Person anzugeben, damit es bei der Kontaktaufnahmen zu keinen Komplikationen kommt.
Residenten im Ruhestand, die noch keine SIP-Karte besitzen und geimpft werden wollen, sollten diese schnellstmöglich in ihrem Gesundheitszentrum beantragen. In Dénia etwa benötigte Leser Harry Kant in dieser Woche dafür eine Meldebescheinigung (empadronamiento) der Stadt, die residencia und eine Bestätigung der Seguridad Social (INSS), die ihm bescheinigte, dass er berechtigt ist, dem hiesigen Krankenversicherungssystem beizutreten. Diese Bescheinigung erhielt er bei der INSS in Dénia, Paseo Saladar. Die Unterlagen, die von ihm dafür verlangt wurden, waren das empadronamiento, die vorläufige SIP-Karte, in dessen Besitz er sich bereits befand, Reisepass, residencia und das Formular S1. Dieses wurde
Kant von seiner deutschen Krankenversicherung ausgestellt, nachdem er angegeben hatte, dass er beabsichtigt, längere Zeit in Spanien zu bleiben.
Und die Nicht-Residenten?
Impfinteressenten, die über keine Residencia verfügen, haben die Möglichkeit, sich eine vorläufige SIP-Karte ausstellen lassen, die allerdings nur dem Zweck der Impfung dient. Dazu wird in der Regel eine Meldebescheinigung der Kommune, die europäische Krankenversicherungskarte, das Formular S1 sowie die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses verlangt. Allerdings hapert es hier noch teilweise an der Umsetzung.
Geduld ist gefragt, vieles kann sich noch ändern. Die Erfahrung, die Harry Kant in Dénia machte Man bekommt die SIP-Karte, vorläufig oder definitiv, nur dann, wenn man nachweist, dass man in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung hat“trifft in La Nucía nicht mehr zu. Dort bekommen inzwischen auch Privatversicherte eine vorläufige SIP-Karte (siehe Seite 13.)
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kontaktdaten nicht selten veraltet sind