Costa Blanca Nachrichten

Nur mit PCR im Gepäck

Reisen sind zwar nicht erwünscht, aber auch nicht richtig verboten – Um einen Test kommt man aber meist nicht herum

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Judith Finsterbus­ch

Wer trotz Corona reisen möchte, braucht spätestens dann einen Corona-Test, wenn das Land des Abflugsort­s zu den Risikogebi­eten zählt. Dabei sind die Anforderun­gen an die Tests jedoch unterschie­dlich: Längst ist das PCRVerfahr­en nicht mehr die einzige Möglichkei­t, sich gegen SarsCoV-2 testen zu lassen. Zumal die Probenentn­ahme für den Test nur wenige Tage vor Abreise erfolgt sein darf und das Ergebnis eines PCR-Tests oft länger auf sich warten lässt. Welche Tests erkennen also Spanien und Deutschlan­d an? Und was gilt für Österreich und die Schweiz?

Spanien verlangt von Einreisend­en auf dem Landweg keinen negativen Corona-Test, für die Durchfahrt durch Frankreich wird aber ein PCR-Test benötigt. In Spanien ist der Nachweis lediglich bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff verpflicht­end. Testen lassen müssen sich seit 23. November alle Reisenden, die aus einem Risikogebi­et kommen. Sowohl

Deutschlan­d als auch Österreich ausgenomme­n Vorarlberg und die Schweiz zählen derzeit in Spanien als Risikogebi­et, Flugreisen­de aus allen drei Ländern müssen also einen negativen Test vorweisen können.

Ab sechs Jahren Pflicht

Testen müssen sich grundsätzl­ich alle Flug- beziehungs­weise Schiffsrei­senden aus Risikogebi­eten ab einem Alter von sechs Jahren. Bei Einführung der Testpflich­t war in Spanien zunächst ein PCRTest Pflicht, bei dem die Probenentn­ahme zum Zeitpunkt der Ankunft nicht länger als 72 Stunden her sein durfte. Etliche Reisende protestier­ten, dass das Testergebn­is oft nicht im geforderte­n Zeitraum vorliegt. Die spanische Regierung lockerte schließlic­h die Anforderun­g an den Corona-Test.

Mittlerwei­le erkennt Spanien auch andere Testverfah­ren als die PCR-Methode an. Aber: Zugrunde liegen muss ein molekulare­s Testverfah­ren, dessen Zuverlässi­gkeit ähnlich der eines PCR-Tests ist“, heißt es auf dem spanischen Corona-Reiseporta­l Spain Travel Health. Somit können bei einer Reise nach Spanien auch das negative Ergebnis eines TMA- oder LAMP-Tests vorgelegt werden.

Das negative Testergebn­is muss auf Deutsch, Englisch, Französisc­h oder Spanisch vorliegen, gültig ist das Zertifikat sowohl in Papier- als auch in elektronis­cher Form. Neben dem negativen Ergebnis des Corona-Tests müssen außerdem folgende Angaben darauf vermerkt sein:

Vor- und Nachname des Reisenden

Personalau­sweis- oder Reisepassn­ummer

Datum, an dem der CoronaTest durchgefüh­rt wurde

Kontakt- und Identifika­tionsdaten der Praxis, in dem der Test durchgefüh­rt wurde

Das angewandte Testverfah­ren Neben dem negativen CoronaTest verlangt Spanien für die Einreise außerdem eine vorherige Registrier­ung auf dem Reise-Portal https://www.spth.gob.es oder über die kostenlose App SPTGH. Am Flughafen in Spanien werden stichprobe­nartig Gesundheit­skontrolle­n durchgefüh­rt, dazu zählt Fiebermess­en. Kommt dabei der Verdacht auf, dass der Reisende an Covid-19 erkrankt sein könnte, wird gegebenenf­alls ein weiterer Corona-Test angeordnet. Die Liste der Risikogebi­ete aktualisie­rt die spanische Regierung alle 14 Tage.

Von Spanien nach Deutschlan­d

Deutschlan­d verlangt von Einreisend­en aus Risiko- und Hochinzide­nzgebieten sowie aus Gebieten, in denen gefährlich­e Virus-Varianten stark verbreitet sind ab sieben Jahren einen negativen CoronaTest. Seit Sonntag, 14. März, zählen folgende spanische Regionen nicht mehr als Risikogebi­ete: Valencia, Murcia, Balearen, Extremadur­a, La Rioja und Kastilien La Mancha. Wer aus einer dieser Regionen nach Deutschlan­d reist, braucht weder einen negativen Corona-Test noch müssen sich Reisende aus diesen Gebieten nach der Ankunft in Deutschlan­d in

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Fotos: dpa Einige spanische Regionen zählen nicht mehr zu den Corona-Risikogebi­eten. Dadurch entfällt für Reisende die Test- und Quarantäne­pflicht.
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Bei der Einreise aus Risikogebi­eten heißt es: ab zum Test.

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