Nur mit PCR im Gepäck
Reisen sind zwar nicht erwünscht, aber auch nicht richtig verboten – Um einen Test kommt man aber meist nicht herum
Judith Finsterbusch
Wer trotz Corona reisen möchte, braucht spätestens dann einen Corona-Test, wenn das Land des Abflugsorts zu den Risikogebieten zählt. Dabei sind die Anforderungen an die Tests jedoch unterschiedlich: Längst ist das PCRVerfahren nicht mehr die einzige Möglichkeit, sich gegen SarsCoV-2 testen zu lassen. Zumal die Probenentnahme für den Test nur wenige Tage vor Abreise erfolgt sein darf und das Ergebnis eines PCR-Tests oft länger auf sich warten lässt. Welche Tests erkennen also Spanien und Deutschland an? Und was gilt für Österreich und die Schweiz?
Spanien verlangt von Einreisenden auf dem Landweg keinen negativen Corona-Test, für die Durchfahrt durch Frankreich wird aber ein PCR-Test benötigt. In Spanien ist der Nachweis lediglich bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff verpflichtend. Testen lassen müssen sich seit 23. November alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen. Sowohl
Deutschland als auch Österreich ausgenommen Vorarlberg und die Schweiz zählen derzeit in Spanien als Risikogebiet, Flugreisende aus allen drei Ländern müssen also einen negativen Test vorweisen können.
Ab sechs Jahren Pflicht
Testen müssen sich grundsätzlich alle Flug- beziehungsweise Schiffsreisenden aus Risikogebieten ab einem Alter von sechs Jahren. Bei Einführung der Testpflicht war in Spanien zunächst ein PCRTest Pflicht, bei dem die Probenentnahme zum Zeitpunkt der Ankunft nicht länger als 72 Stunden her sein durfte. Etliche Reisende protestierten, dass das Testergebnis oft nicht im geforderten Zeitraum vorliegt. Die spanische Regierung lockerte schließlich die Anforderung an den Corona-Test.
Mittlerweile erkennt Spanien auch andere Testverfahren als die PCR-Methode an. Aber: Zugrunde liegen muss ein molekulares Testverfahren, dessen Zuverlässigkeit ähnlich der eines PCR-Tests ist“, heißt es auf dem spanischen Corona-Reiseportal Spain Travel Health. Somit können bei einer Reise nach Spanien auch das negative Ergebnis eines TMA- oder LAMP-Tests vorgelegt werden.
Das negative Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, gültig ist das Zertifikat sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form. Neben dem negativen Ergebnis des Corona-Tests müssen außerdem folgende Angaben darauf vermerkt sein:
Vor- und Nachname des Reisenden
Personalausweis- oder Reisepassnummer
Datum, an dem der CoronaTest durchgeführt wurde
Kontakt- und Identifikationsdaten der Praxis, in dem der Test durchgeführt wurde
Das angewandte Testverfahren Neben dem negativen CoronaTest verlangt Spanien für die Einreise außerdem eine vorherige Registrierung auf dem Reise-Portal https://www.spth.gob.es oder über die kostenlose App SPTGH. Am Flughafen in Spanien werden stichprobenartig Gesundheitskontrollen durchgeführt, dazu zählt Fiebermessen. Kommt dabei der Verdacht auf, dass der Reisende an Covid-19 erkrankt sein könnte, wird gegebenenfalls ein weiterer Corona-Test angeordnet. Die Liste der Risikogebiete aktualisiert die spanische Regierung alle 14 Tage.
Von Spanien nach Deutschland
Deutschland verlangt von Einreisenden aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten sowie aus Gebieten, in denen gefährliche Virus-Varianten stark verbreitet sind ab sieben Jahren einen negativen CoronaTest. Seit Sonntag, 14. März, zählen folgende spanische Regionen nicht mehr als Risikogebiete: Valencia, Murcia, Balearen, Extremadura, La Rioja und Kastilien La Mancha. Wer aus einer dieser Regionen nach Deutschland reist, braucht weder einen negativen Corona-Test noch müssen sich Reisende aus diesen Gebieten nach der Ankunft in Deutschland in