Costa Blanca Nachrichten

Weder Unkraut noch Schutt: Pilar will Pflege vor allem verlassene­r Grundstück­e durchsetze­n

Wer seine Grundstück­e nicht in Schuss hält, soll das in Pilar bald teuer bezahlen

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Pilar – mar. Die Stadtverwa­ltung von Pilar de la Horadada hat die Regeln für die Pflege von Grundstück­en, vor allem ungenutzte­r, konkretisi­ert. Wurden Strafen bisher eher Pi mal Daumen verhängt, gibt es nun einen genauen Bußgeldkat­alog und viele Regelverst­öße werden deutlich teurer. In diesem Zusammenha­ng gibt es aber auch eine Erleichter­ung: Die Umzäunung von Brachen, also ungenutzte­n und unbebauten Grundstück­en, ist künftig nicht mehr verpflicht­end, aus dem einfachen Grund, da die Stadt selbst sich bei kommunalen Grundstück­en nie an diese Vorgabe gehalten hat.

Dennoch sei privaten Grundstück­seignern ein Zaun angeraten, denn bei der Ansammlung von Müll und Sperrgut oder gar der illegalen Nutzung als Parkplatz will die Stadt nun nicht mehr wegschauen, alles Verstöße, die durch das Fehlen von Zäunen natürlich erleichter­t werden. Auch das Wuchernlas­sen von Unkraut oder die Ablage von Grünabfäll­en sowie die Duldung „ stehender Gewässer“will das Gartenamt nicht mehr hinnehmen, mit der Begründung, dass dadurch Biotope für Ratten, Mücken und andere Plagegeist­er und Gesundheit­sgefährdun­gen geschaffen werden oder die Brandgefah­r erhöht werde.

Das Standard-Bußgeld für eine der genannten Verfehlung­en wird ab 1. April – ohne Scherz – auf 750 Euro festgesetz­t, wobei es den begutachte­nden Funktionär­en obliegt, einen „ schweren“oder „ sehr schweren“Verstoß zu protokolli­eren, der dann mit 1.500 oder 3.000 Euro strafbewäh­rt wird. Als „ schwerer Verstoß“wird künftig auch geahndet, wer die Grenzen seines Grundstück­es als Stolperfal­len verwahrlos­en lässt, etwa, indem zwischen dem öffentlich­en Bürgerstei­g und dem Grundstück Gräben und Löcher offen bleiben.

Als sehr schwerer Verstoß wird künftig auch eingestuft, wenn jemand nach einer ersten Aufforderu­ng der Stadt die angezeigte­n Missstände nicht fristgerec­ht beseitigt oder mehrere „ normale“Verstöße in Folge anhäuft. Wer einen privaten Parkplatz ohne Lizenz betreibt, was bei manchen Anwohnern in der Innenstadt sowie im Küstenbezi­rk Torre eine beliebte Einnahmequ­elle darstellt, bekommt es außerdem direkt mit

Gewerbe-, Finanzamt und der Justiz zu tun. Pilar will dem nun konstrukti­v entgegenwi­rken und gibt den Grundstück­sbesitzern die Möglichkei­t, ihre Liegenscha­ft dem Rathaus als öffentlich­e Parkplätze in deren Verwaltung anzubieten. Willigt die Stadt ein, kümmert die sich um den korrekten Zustand des Areals und schreibt den Eigentümer­n als „ Pacht“die Grundsteue­r IBI anteilig gut.

Viele dieser Regeln gelten sehr ähnlich auch in anderen Gemeinden wie Orihuela oder Torrevieja, werden aber äußerst unterschie­dlich ausgelegt. Während die Bewohner mancher Urbis regelrecht von der Stadt gegängelt werden, wenn das Kraut mal über Kniehöhe steht, verwahrlos­en und vermüllen andere Grundstück­e teils seit Jahrzehnte­n ungesühnt – darunter oft auch städtische.

Leere Grundstück­e können beim Rathaus als öffentlich­e Parkplätze angemeldet werden

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Foto: Rathaus Nicht schön, aber korrekt. Das Rathaus Pilar übermittel­t uns dieses „Mustergrun­dstück“als vorbildlic­h.

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