Weder Unkraut noch Schutt: Pilar will Pflege vor allem verlassener Grundstücke durchsetzen
Wer seine Grundstücke nicht in Schuss hält, soll das in Pilar bald teuer bezahlen
Pilar – mar. Die Stadtverwaltung von Pilar de la Horadada hat die Regeln für die Pflege von Grundstücken, vor allem ungenutzter, konkretisiert. Wurden Strafen bisher eher Pi mal Daumen verhängt, gibt es nun einen genauen Bußgeldkatalog und viele Regelverstöße werden deutlich teurer. In diesem Zusammenhang gibt es aber auch eine Erleichterung: Die Umzäunung von Brachen, also ungenutzten und unbebauten Grundstücken, ist künftig nicht mehr verpflichtend, aus dem einfachen Grund, da die Stadt selbst sich bei kommunalen Grundstücken nie an diese Vorgabe gehalten hat.
Dennoch sei privaten Grundstückseignern ein Zaun angeraten, denn bei der Ansammlung von Müll und Sperrgut oder gar der illegalen Nutzung als Parkplatz will die Stadt nun nicht mehr wegschauen, alles Verstöße, die durch das Fehlen von Zäunen natürlich erleichtert werden. Auch das Wuchernlassen von Unkraut oder die Ablage von Grünabfällen sowie die Duldung „ stehender Gewässer“will das Gartenamt nicht mehr hinnehmen, mit der Begründung, dass dadurch Biotope für Ratten, Mücken und andere Plagegeister und Gesundheitsgefährdungen geschaffen werden oder die Brandgefahr erhöht werde.
Das Standard-Bußgeld für eine der genannten Verfehlungen wird ab 1. April – ohne Scherz – auf 750 Euro festgesetzt, wobei es den begutachtenden Funktionären obliegt, einen „ schweren“oder „ sehr schweren“Verstoß zu protokollieren, der dann mit 1.500 oder 3.000 Euro strafbewährt wird. Als „ schwerer Verstoß“wird künftig auch geahndet, wer die Grenzen seines Grundstückes als Stolperfallen verwahrlosen lässt, etwa, indem zwischen dem öffentlichen Bürgersteig und dem Grundstück Gräben und Löcher offen bleiben.
Als sehr schwerer Verstoß wird künftig auch eingestuft, wenn jemand nach einer ersten Aufforderung der Stadt die angezeigten Missstände nicht fristgerecht beseitigt oder mehrere „ normale“Verstöße in Folge anhäuft. Wer einen privaten Parkplatz ohne Lizenz betreibt, was bei manchen Anwohnern in der Innenstadt sowie im Küstenbezirk Torre eine beliebte Einnahmequelle darstellt, bekommt es außerdem direkt mit
Gewerbe-, Finanzamt und der Justiz zu tun. Pilar will dem nun konstruktiv entgegenwirken und gibt den Grundstücksbesitzern die Möglichkeit, ihre Liegenschaft dem Rathaus als öffentliche Parkplätze in deren Verwaltung anzubieten. Willigt die Stadt ein, kümmert die sich um den korrekten Zustand des Areals und schreibt den Eigentümern als „ Pacht“die Grundsteuer IBI anteilig gut.
Viele dieser Regeln gelten sehr ähnlich auch in anderen Gemeinden wie Orihuela oder Torrevieja, werden aber äußerst unterschiedlich ausgelegt. Während die Bewohner mancher Urbis regelrecht von der Stadt gegängelt werden, wenn das Kraut mal über Kniehöhe steht, verwahrlosen und vermüllen andere Grundstücke teils seit Jahrzehnten ungesühnt – darunter oft auch städtische.
Leere Grundstücke können beim Rathaus als öffentliche Parkplätze angemeldet werden