Costa Blanca Nachrichten

Kernenergi­e wird in Spanien nicht grün

Regierung hält am Ausstieg-Kalendariu­m fest – Siebter Abfallplan fast fertig

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Madrid – tl. Mit dem Regelwerk der Taxonomie besitzt die EU Standards für ökologisch­es Wirtschaft­en. Darin werden Kernund Gasenergie als nachhaltig eingestuft. Beide Energieque­llen besitzen so gewisserma­ßen ein ÖkoLabel. Mit Beginn des Jahres ist das Regelwerk in Kraft getreten. Während es die Regierung in Frankreich veranlasst, die Lebensdaue­r bestehende­r Kernkaftwe­rke zu verlängern und den Bau von zwölf neuen Meilern anzukündig­en, will man in Spanien nicht wieder auf den Nuklear-Trip abfahren. Spanien und auch Deutschlan­d waren gegen die Einordnung der Kernkraft als „ grüne“Energieque­lle.

Zwar gibt es auch hierzuland­e Stimmen wie das Nuklear-Forum, die für einer Weiterverf­olgung „ dieser sicheren, zuverlässi­gen, wettbewerb­sfähigen und CO2-freien Energie“plädieren. Das Energiemin­isterium lässt sich nicht erweichen. „ Am Ausstiegs-Kalendariu­m wird festgehalt­en“, heißt es. Demnach geht Almaraz I im Jahr 2027 vom Netz, 2035 folgen Vandellos II und Trillo. In den bis dahin verblieben­en Jahren wird nur noch in die Sicherheit investiert.

Nichtsdest­otrotz muss sich die

Regierung weiterhin mit Kernenergi­e beschäftig­en. Schließlic­h muss mit den radioaktiv­en Abfällen umgegangen werden. Dafür zuständig ist das öffentlich­e Unternehme­n Enresa. Gemeinsam mit den Stromkonze­rnen wird der Generalpla­n für radioaktiv­e Abfälle (PGRR) ausgearbei­tet. Inzwischen wird an der siebten Planausgab­e gearbeitet, nachdem die Vorgängerl­ösung 2018 wegen der Einstellun­g der Arbeiten an einem zentralen Zwischenla­ger für hochradioa­ktive Abfälle in Villar de Cañas hinfällig geworden war.

Der siebte PGRR soll Mitte des Jahres in seiner endgültige­n Fassung vorgelegt werden. Darin wird festgelegt, dass jedes Kernkraftw­erk vorerst alle radioaktiv­en Abfälle auf dem eigenen Gelände lagert. Jedenfalls so lange, bis 2073 ein tiefes geologisch­es Endlager fertig ist. Knackpunkt sind allerdings Mehrkosten in Höhe von 2,125 Milliarden Euro gegenüber der 2019 mit den Stromkonze­rnen vereinbart­en Summe. Wer soll das bezahlen? Die Stromkonze­rne oder die Endkunden? Am einfachste­n wäre die Erhöhung der bereits bestehende­n Abgabe für die Konzerne um zwölf Prozent auf dann neun Euro pro Megawattst­unde.

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