Costa Blanca Nachrichten

EU visiert digitalen Führersche­in an

Neue Vorschrift­en und Ausweitung von Strafen bis hin zum EU-weiten Fahrverbot sollen für mehr Verkehrssi­cherheit sorgen

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Brüssel – ds. Die Europäisch­e Kommission hat über Twitter mitgeteilt, dass die EU die „ erste Region der Welt“sein wird, die einen digitalen Führersche­in einführt. Er wird in der gesamten Union Gültigkeit haben und über das Smartphone verfügbar sein. Verwiesen wird dabei auf eine Pressemitt­eilung vom 1. März 2023, mit dem Titel: „ Straßenver­kehrssiche­rheit: Kommission schlägt moderne Anforderun­gen an Führersche­ine und eine bessere grenzübers­chreitende Durchsetzu­ng der Straßenver­kehrsvorsc­hriften vor“.

EU peilt Vision Zero an

Ziel der neuen Vorschrift­en sei, „ Vision Zero“zu erreichen, das heißt „ Null Verkehrsto­te bis 2050“. Fahrer sollen auf „ emissionsf­reie Fahrzeuge“und auf „ das Fahren in der Stadt“vorbereite­t werden, in welcher immer mehr Fahrradfah­rer und Fußgänger unterwegs sind.

Die Einführung eines digitalen Führersche­ins würde nicht nur die Anerkennun­g der Führersche­ine zwischen den Mitgliedss­taaten erleichter­n, sondern auch andere Verwaltung­sakte wie Ersatz, Verlängeru­ng oder Tausch. Gerade bei Letzterem hätten es Bürger aus Nicht-EU-Ländern leichter.

Des Weiteren plant die EU im Rahmen des Projekts „ Vision Zero“, es bereits 17-jährigen zu ermögliche­n, den Führersche­in für Pkw sowie auch für Lkw zu machen

und diesen, um schon Fahrerfahr­ungen sammeln zu können, in Begleitung zu nutzen.

Nach bestandene­r Führersche­inprüfung wird von der Europäisch­en Kommission eine Probezeit von mindestens zwei Jahren vorgeschla­gen sowie „ Null Toleranz“bei Alkohol am Steuer. Es ist also davon auszugehen, dass während der Probezeit die Strafen in Verbindung mit Alkohol sehr viel strenger gehandhabt werden.

Änderung bei Fahrprüfun­gen

Ebenso sollen sich die Fahrprüfun­gen ändern und künftig folgende Themen berücksich­tigen: emissionsf­reie Fahrzeuge, Emissionsa­usstoß in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrstil, fortschrit­tliche Fahrassist­enzsysteme und andere automatisi­erte Technologi­en.

Grenzübers­chreitende Delikte im Straßenver­kehr sollen noch besser von Strafverfo­lgungsbehö­rden durch Zugang zu nationalen

Führersche­inregister­n geahndet werden können. Neben Trunkenhei­t am Steuer und Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en erwähnt die EU die Vorschrift­en auf weitere Delikte auszuweite­n:

Nichteinha­ltung des Sicherheit­sabstands zum vorausfahr­enden Fahrzeug

Gefährlich­e Überholman­över Gefährlich­es Parken

Überfahren einer oder mehrerer durchgezog­ener weißer Linien

Fahren in verbotener Fahrtricht­ung

Nichtbeach­tung der Vorschrift­en über Rettungs-Gassen

Fahren mit einem überladene­n Fahrzeug

Summa summarum wird es für die Behörden der Mitgliedss­taaten einfacher sein, mit der Digitalisi­erung des Führersche­ins und den neuen Vorschrift­en Verkehrssü­nder grenzüberg­reifend zu erfassen und zu bestrafen.

Anderersei­ts werden Bürger die Möglichkei­t haben, die geltenden Straßenver­kehrsvorsc­hriften über ein eigens dafür eingericht­e

Ein EU-weites Fahrverbot kann vielleicht bald ausgesproc­hen werden

tes IT-Portal abzurufen und etwaige Bußgelder direkt darüber zu bezahlen.

Im Falle eines in einem Mitgliedss­taat verhängten Fahrverbot­s, kann dieses in ein EU-weites Fahrverbot ausgeweite­t werden. Laut der Pressemitt­eilung ist es für die Straßenver­kehrssiche­rheit von entscheide­nder Bedeutung, dass Personen, die Straßenver­kehrsdelik­te begangen haben, in allen Mitgliedst­aaten zur Rechenscha­ft gezogen werden.“Mit all diesen Vorschläge­n müssen sich allerdings noch das Europäisch­e Parlament und der Rat beschäftig­en und sie gutheißen.

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Foto: A. García Einen digitalen Führersche­in mit Gültigkeit in allen Mitgliedss­taaten strebt die EU an.

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