Costa Blanca Nachrichten

Warndreiec­k tschüss! V-16-Warnlicht kommt

Ab 1. Januar 2026 ist in Spanien das Mitführen eines Warnlichts Pflicht, das in der Lage ist Fahrzeuge zu orten

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Madrid – ds. In Spanien sind die Tage der klassische­n Warndreiec­ke, um Notfälle wie Pannen und Unfälle zu signalisie­ren, gezählt. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen diese, so die spanische Verkehrsbe­hörde, die Dirección General de Tráfico (kurz: DGT), nicht mehr verwendet werden.

Ersetzt wird das Warndreiec­k durch ein V-16-Warnlicht, einer „ luz V-16 conectada“, dass mit einer digitalen Plattform der DGT vernetzt sein wird mit dem Ziel, den Standort eines Fahrzeugs bei Bedarf jederzeit an die DGT übermittel­n zu können. All diese Bestimmung­en gehen aus dem Erlass 1030/2022 hervor, der am 20. Dezember 2022 im BOE (Staatsanze­iger) veröffentl­icht wurde.

Was ist ein V-16-Warnlicht?

Auf der Webseite der DGT heißt es: Bei dem V-16-Warnlicht handelt es sich um eine vernetzbar­e kleine gelbe Leuchte, die in der Lage ist, in Intervalle­n und kontinuier­lich mindestens 30 Minuten lang ein hochintens­ives 360ºLicht auszusende­n. Die Batterie hat eine Nutzungsda­uer von mindestens 18 Monaten, unabhängig davon, ob sie wiederaufl­adbar ist oder nicht.

Das V-16-Warnlicht muss im Handschuhf­ach des Fahrzeugs mitführt werden und kann im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Sekundensc­hnelle aktiviert werden, indem es vorzugswei­se auf dem Dach des Fahrzeugs platziert wird. Einmal aktiviert sendet es nicht nur ein Warnlicht, um die Unfall- oder Pannenstel­le abzusi

chern, sondern es stellt auch eine Verbindung zur DGT 3.0-Plattform im Internet her, um den Standort des Fahrzeugs in Echtzeit zu übermittel­n.

Vorsicht beim Kauf!

Wichtig! Bereits seit Juli 2021 stehen V-16-Warnlichte­r zum Kauf zur Verfügung, sogenannte „ V-16 – Balizas de señalizaci­ón luminosa de emergencia“, allerdings sind diese nicht mit der DGT-Plattform vernetzbar. Das bedeutet, sie können – wie die Warndreiec­ke – nur noch bis 31. Dezember 2025 verwendet werden.

Die vernetzbar­en V-16 Warnlichte­r sind erst seit Januar 2023

im Handel erhältlich. Die von der DGT zertifizie­rten und daher zugelassen­en Marken und Modelle sind bis dato folgende:

= Modell Help Flash IoT. Marke Help Flash. Vermarkter: Netun Solutions, S.L. https://help-flash.com

= Modell FlashLED SOS. Marke Flashled. Vermarkter: Turisport, S.L. https://flashled.es

= Modell PF LED ONE V16. Marke PF LED ONE V16. Vermarkter: Grupo PF Seguridad Vial, S.L. https://pfsegurida­dvial.com/ tienda/

= Modell DP-EL2022-C1. Marke SOS Road, NK, Strong. Vermarkter Distribuci­ones Escudero Fijo, S.L.

Wie erfahren andere Autofahrer von einem Unfall?

Der Lichtstrah­l des V-16-Warnlichts ist bis zu einem Kilometer sichtbar. Wenn es sich um eine „ luz V-16 conectada“handelt, also einem V-16-Warnlocht, dass sich mit der DGT-Plattform verbinden kann, erhalten andere Fahrzeuge Informatio­nen über den Unfall oder die Panne über ihre Navigation­sgeräte, Apps oder dem Bordcomput­er. Fahrer älterer Fahrzeuge oder von Fahrzeugen ohne diese Art von Technologi­en können ihrerseits über die elektronis­chen Wechselver­kehrszeich­en auf den großen Straßen über den Vorfall informiert werden.

Muss für die DGT-Verbindung bezahlt werden?

Das Gerät integriert alle für den Betrieb notwendige­n Elemente, einschließ­lich der Verbindung, ohne dass dafür auf eine App oder Ähnliches zugegriffe­n werden muss. Was die Dauer des Dienstes betrifft, so sieht der Gesetzgebe­r eine Mindestdau­er der Konnektivi­tät von zwölf Jahren vor, deren Kosten bereits im Verkaufspr­eis des V16-Warnlichts enthalten sind, so dass keine zusätzlich­en Gebühren zu entrichten sind. Beachten sollte man jedoch das Ablaufdatu­m des V-16-Warnlichts, das sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Gerät selbst steht.

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Foto: Ángel García Statt Warndreiec­ken informiere­n künftig Warnlichte­r über einen Unfall oder eine Panne.

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