Haus und Grund in Busot verloren
Vorsicht bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen in ländlichen Gebieten
In 1981 bis 1982 haben wir in Busot bei Alicante ein Landgrundstück (rústico) von einem im Grundbuch eingetragenen Vorbesitzer gekauft. Ein Anspruch auf Infrastruktur wie Strom, Wasser, Straßen bestand nicht. Das Gebiet, in dem schon mehrere Häuser standen, hatte schon den Namen einer Urbanisation: „ Pla Lloma“.
Für uns war die fehlende Infrastruktur, wie auch für viele andere, kein Problem. Die Lage war ausschlaggebend. Wir erhielten Baugenehmigungen für Haus, Pool und Nebengebäude und haben daraufhin alles gebaut. Escritura für Haus und Grundstück wurden erteilt. Im Laufe der Jahre wurden auch viele Grundstücke auf diesem Areal mit Genehmigung der Gemeinde Busot geteilt und bebaut.
Gleichlaufend dazu wurde auch Infrastruktur geschaffen wie Wasser, Strom oder Müllabfuhr. Ab 2000 wurden Straßen gebaut, die Urbanisation Pla Lloma wurde eingegrenzt und die Grundstücke wurden „ urban“.
Die Eintragung im Kataster erfolgte, die Grundstücke wurden entsprechend bewertet und an die Grundsteuer angepasst. Ein Bebauungsplan von 1995 der Gemeinde Busot hatte für alle Gültigkeit. In 2018 haben wir 10.000 Quadratmeter an einen Bauträger zum Bau von zehn Einfamilienhäusern verkauft. Der Verkauf, die Teilung des Grundstücks und die Bebauung wurden vorab bei der Gemeinde beantragt und genehmigt. Vor einem Notar wurde der gesamte Vorgang beglaubigt. Bei dem Versuch der Eintragung in das Grundbuch wurde uns von der Generalitat Valencia mitgeteilt, dass unser Grundstück und auch viele andere bebaute
Grundstücke in der Urbanisation Pa Lloma Teil eines öffentlichen Berges sind, im Besitz der Generalität Valencia, und weder geteilt und erschlossen, noch bebaut werden dürfen.
Dieser öffentliche Berg wurde im Jahr 1984 mit königlichem Dekret vom spanischen Staat an die Generalitat Valencia übertragen. Es wurde vor der Generalitat Valencia beanstandet, dass die Abgrenzung und die Aufnahme der Grundstücke in den städtischen Bestand durch die Gemeinde ohne Abstimmung mit der Generalitat Valencia durchgeführt wurde. Auch die Einstufung in das Kataster war somit nicht rechtens.
Wir wurden daraufhin vom Bauträger verklagt, die geschlossenen Verträge wurden für nicht rechtskonform angesehen und für nichtig erklärt. Da die Eigentumsverhältnisse danach nicht geklärt waren, der Berg gehört angeblich immer noch der Generalitat Valencia, haben wir unser Grundstück nicht wieder zurückgekauft, sondern unser gesamtes Grundstück mit Haus an den Bauträger übertragen. Wir hatte nicht den Mut für weitere jahrelange Verfahren zur Klärung der Eigentumsver-hältnisse. Die Gesamtkosten des ganzen Verfahrens für uns lagen bei rund 50.000 Euro.
Die Gemeinde Busot hat dann kurzfristig unser Grundstück wieder als „ rústico“eingestuft, aber zur Klärung der Sache nichts unternommen. 50 bis 100 andere Grund-Hausbesitzer wissen nicht, dass ihre Verhältnisse möglicherweise auch illegal sind!