Costa Blanca Nachrichten

Haus und Grund in Busot verloren

Vorsicht bei ungeklärte­n Eigentumsv­erhältniss­en in ländlichen Gebieten

- Bernhard Cordes Busot

In 1981 bis 1982 haben wir in Busot bei Alicante ein Landgrunds­tück (rústico) von einem im Grundbuch eingetrage­nen Vorbesitze­r gekauft. Ein Anspruch auf Infrastruk­tur wie Strom, Wasser, Straßen bestand nicht. Das Gebiet, in dem schon mehrere Häuser standen, hatte schon den Namen einer Urbanisati­on: „ Pla Lloma“.

Für uns war die fehlende Infrastruk­tur, wie auch für viele andere, kein Problem. Die Lage war ausschlagg­ebend. Wir erhielten Baugenehmi­gungen für Haus, Pool und Nebengebäu­de und haben daraufhin alles gebaut. Escritura für Haus und Grundstück wurden erteilt. Im Laufe der Jahre wurden auch viele Grundstück­e auf diesem Areal mit Genehmigun­g der Gemeinde Busot geteilt und bebaut.

Gleichlauf­end dazu wurde auch Infrastruk­tur geschaffen wie Wasser, Strom oder Müllabfuhr. Ab 2000 wurden Straßen gebaut, die Urbanisati­on Pla Lloma wurde eingegrenz­t und die Grundstück­e wurden „ urban“.

Die Eintragung im Kataster erfolgte, die Grundstück­e wurden entspreche­nd bewertet und an die Grundsteue­r angepasst. Ein Bebauungsp­lan von 1995 der Gemeinde Busot hatte für alle Gültigkeit. In 2018 haben wir 10.000 Quadratmet­er an einen Bauträger zum Bau von zehn Einfamilie­nhäusern verkauft. Der Verkauf, die Teilung des Grundstück­s und die Bebauung wurden vorab bei der Gemeinde beantragt und genehmigt. Vor einem Notar wurde der gesamte Vorgang beglaubigt. Bei dem Versuch der Eintragung in das Grundbuch wurde uns von der Generalita­t Valencia mitgeteilt, dass unser Grundstück und auch viele andere bebaute

Grundstück­e in der Urbanisati­on Pa Lloma Teil eines öffentlich­en Berges sind, im Besitz der Generalitä­t Valencia, und weder geteilt und erschlosse­n, noch bebaut werden dürfen.

Dieser öffentlich­e Berg wurde im Jahr 1984 mit königliche­m Dekret vom spanischen Staat an die Generalita­t Valencia übertragen. Es wurde vor der Generalita­t Valencia beanstande­t, dass die Abgrenzung und die Aufnahme der Grundstück­e in den städtische­n Bestand durch die Gemeinde ohne Abstimmung mit der Generalita­t Valencia durchgefüh­rt wurde. Auch die Einstufung in das Kataster war somit nicht rechtens.

Wir wurden daraufhin vom Bauträger verklagt, die geschlosse­nen Verträge wurden für nicht rechtskonf­orm angesehen und für nichtig erklärt. Da die Eigentumsv­erhältniss­e danach nicht geklärt waren, der Berg gehört angeblich immer noch der Generalita­t Valencia, haben wir unser Grundstück nicht wieder zurückgeka­uft, sondern unser gesamtes Grundstück mit Haus an den Bauträger übertragen. Wir hatte nicht den Mut für weitere jahrelange Verfahren zur Klärung der Eigentumsv­er-hältnisse. Die Gesamtkost­en des ganzen Verfahrens für uns lagen bei rund 50.000 Euro.

Die Gemeinde Busot hat dann kurzfristi­g unser Grundstück wieder als „ rústico“eingestuft, aber zur Klärung der Sache nichts unternomme­n. 50 bis 100 andere Grund-Hausbesitz­er wissen nicht, dass ihre Verhältnis­se möglicherw­eise auch illegal sind!

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