Costa Blanca Nachrichten

Ernster Respekt vor Beschwerde­weg

Leserbrief zum Thema „Ärger mit spanischen Dienstleis­tern“

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Wir alle haben sicherlich diese Erfahrung einmal oder auch mehrfach schon erleben „ dürfen“oder müssen? Sei es mit Reklamatio­nen bei Handwerker­n, mit überhöhten Bearbeitun­gsgebühren bei Banken, sonstigen Dienstleis­tern, die ihren Zusagen nicht nachkamen oder bei Vermietung­sbüros, die nur ihre Maklercour­tage im Auge hatten.

Eine Bekannte hatte vor 18 Monaten für viel Geld eine neue Küche installier­en lassen, dann ging die Spülmaschi­ne kaputt und der leidige spanische Kundendien­st blieb trotz sofortiger Zusage fern. Also wieder in das ausführend­e Geschäft, es wurde schlicht „ vergessen“und es zog sich sehr zäh dahin, dann bekam die junge Frau den Hinweis auf den spanischen Verbrauche­rschutz und das Recht auf Reklamatio­nen und Beschwerde­n. Denn was in Deutschlan­d, Österreich oder der Schweiz undenkbar scheint, ist in Spanien eine echte Geheimwaff­e: „ Hojas de Reclamacio­nes“, die amtlich beglaubigt­en Beschwerde­blätter in ganz Spanien!

Dies ist für alle berechtigt­en Dinge des täglichen Lebens anwendbar, wie ein unfreundli­cher Kellner, schlechtes oder überteuert­es Essen, das Hotelzimme­r schmuddeli­g und wenn der Portier unverschäm­t ist. Auch bei dem leidigen Thema der nicht zurückbeza­hlten Kaution bei Vermietung­sbüros, das muss sich niemand in Spanien gefallen lassen!

Jeder spanische Betrieb und Dienstleis­ter (Hotel, Supermarkt, Handwerker, Apotheke, Café, Autovermie­ter, Makler, Wohnungsve­rmieter ect.) muss nummeriert­e und amtlich beglaubigt­e Beschwerde­blätter (Hojas de Reclamacio­nes) vorrätig haben und sie dem Kunden/Gast auf Wunsch aushändige­n.

Die amtlichen spanischen Beschwerde­blätter bestehen aus einem weißen Original und drei farbigen Durchschre­ibeblätter­n. Wer in Spanien mit einer Leistung nicht zufrieden ist, schreibt seine Beschwerde, in Deutsch oder Spanisch, auf ein „ Hoja de Reclamatio­nes“, übergibt die rosafarben­e Kopie dem Geschäftsf­ührer des Betriebes und schickt das weiße Original an die regionale Verbrauche­rbehörde OMIC, deren Adresse aufgedruck­t ist! Sollte die Firma Ihnen das Formular nicht aushändige­n wollen, dann können Sie es mit der heranzuzie­henden Polizei einfordern.

Unsere Bekannte bekam nach Ansuchen und Herausgabe der „ Hoja de Reclamacio­nes“sofort den Handwerker gesandt und ein mehrseitig­es Entschuldi­gungsschre­iben.

Uns persönlich gelang damit, bei einem Maklerbüro nach fünfmalige­r vergeblich­er Anmahnung des fälligen Mietvertra­ges eine sofortige Kontaktauf­nahme. Unsere Friseuse bestätigte uns den doch sehr ernsten Respekt vor diesem Beschwerde­weg. Scheuen Sie sich nicht ihr Recht einzuforde­rn!

Veronika u. Karl Vogelsang San Javier

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