Costa Blanca Nachrichten

Digitaler Behördenga­ng

Die elektronis­che Plattform Cl@ve erlaubt es Bürgern sich online bei Behörden mittels geprüfter Zugangsdat­en zu identifizi­eren

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Madrid – ds. Die spanische Regierung stellt dem Bürger mittlerwei­le diverse Möglichkei­ten zur Verfügung, behördlich­e Belange über das Internet abzuwickel­n. Eine dieser Möglichkei­ten bietet Cl@ve, beziehungs­weise das Cl@ve-System.

Was ist das Cl@ve-System?

Im Zuge der Digitalisi­erung drängen vermehrt auch die Behörden auf den Austausch mit den Bürgern über den elektronis­chen Weg, sei es bei der Abgabe des Entwurfs der Einkommens­steuererkl­ärung (borrador de la declaració­n de la renta, kurz: IRPF) oder beispielsw­eise den Antrag auf Verlängeru­ng des Arbeitslos­engeldes oder der 200 Euro-Hilfe für einkommens­schwache Familien beziehungs­weise Steuerzahl­er oder die Nutzung von Import@ss (der Online-Plattform der Sozialvers­icherung). Weil gerade das Internet immer noch anfällig für Betrügerei­en aller Art ist, benötigt die öffentlich­e Verwaltung ein System, das bestmöglic­he Zuverlässi­gkeit und Sicherheit bietet. Unerlässli­ch hierbei ist, dass Bürger, die online öffentlich­e Leistungen beanspruch­en oder Abgaben tätigen müssen, eindeutig identifizi­erbar sind. Das heißt, dass sich niemand für jemand anderen ausgeben kann. Nur auf dieser Basis ist es möglich „ Behördengä­nge“online abzuwickel­n, normalerwe­ise ohne das Haus zu verlassen.

Eine dieser Identifika­tions- beziehungs­weise Authentifi­zierungsme­thoden ist das Cl@ve-System. Es soll Bürgern ermögliche­n, elektronis­ch mit der öffentlich­en Verwaltung zu interagier­en. Bei der Registrier­ung stellt Cl@ve zwei Optionen zur Auswahl: einmal die „ Cl@ve permanente“(eine permanente Signatur), und des weiteren die Cl@ve-PIN (eine temporäre Signatur).

Das Cl@ve-System ist eine Ergänzung zu anderen Zugangssys­temen mit digitalen Zertifikat­en wie dem elektronis­chen DNI (Documento Nacional de Identidad) – kurz: DNIe – oder das FNMT-Zertifikat. Genehmigt wurde Cl@ve vom Ministerra­t in seiner Sitzung am 19. September 2014. Die Nutzungsbe­dingungen werden von der Direktion für Informatio­ns- und Kommunikat­ionstechno­logien festgelegt.

Cl@ve ist zudem an eIDAS (Electronic Identifica­tion, Authentica­tion and Trust Services) angeschlos­sen. eIDAS bezieht sich auf die EU-Verordnung 910/2014, die

„ grenzübers­chreitende digitale Transaktio­nen (Interopera­bilität) zwischen Bürgern der Europäisch­en Union vorsieht, um die wirtschaft­liche und soziale Entwicklun­g zwischen den teilnehmen­den Ländern zu fördern“. Das will heißen, Ziel ist eine sichere und nahtlose elektronis­che Interaktio­nen zwischen Unternehme­n, Bürgern und Behörden.

Was ist die Cl@ve-PIN?

Dieses Authentifi­zierungsve­rfahren, das auch als „ Cl@ve temporal“oder „ ocasional“(Deutsch: temporär, gelegentli­ch) bezeichnet wird, richtet sich an Benutzer, die eher sporadisch auf öffentlich­e Dienste zugreifen. Es hat daher eine begrenzter­e zeitliche Gültigkeit.

Das Verfahren basiert auf einem Identifika­tionscode, den der Bürger wählt, aber mit einer ständig wechselnde­n PIN, die er bei jedem Einloggen neu erhält. Es ist also in etwa so, als wäre der Benutzer immer derselbe, aber das Passwort ist dynamisch und wird einem über die Cl@ve-PIN-App (die Anwendung für das Smartphone Android oder iOS findet man unter dem Kurzlink: https://tinyurl.com/yre7zhmf) oder per SMS mitgeteilt. Die Benutzerfr­eundlichke­it besteht darin, dass man sich kein Passwort merken muss. Zudem macht die begrenzte Gültigkeit die Verwendung sicherer.

Was ist die Cl@ve permanente?

Dieses Authentifi­zierungsve­rfahren basiert auf der Verwendung eines Benutzerco­des, der die DNI oder NIE einer jeden Person ist. Außerdem legt man bei der Aktivierun­g ein eigenes Passwort fest, mit dem man sich im System anmelden kann. Bei elektronis­chen Verwaltung­sdiensten, die ein hohes Maß an Sicherheit erfordern, verstärkt das System die Authentifi­zierung durch die Aufforderu­ng zur Eingabe eines einmaligen numerische­n Codes (One Time Password, OTP), der per SMS an das

Mobiltelef­on gesendet wird. Die Cl@ve permanente richtet sich an Bürger, die die Dienste der Verwaltung regelmäßig nutzen.

Wo kann man sich registrier­en?

Die Registrier­ung bei Cl@ve „ ohne elektronis­ches Zertifikat“funktionie­rt über die Cl@ve-App oder das Internet. Im Falle des Internets die Website der Agencia Tributaria, des spanischen Finanzamte­s, unter: https://sede.agenciatri­butaria.gob.es/Sede/procedimie­ntoini/ GC27.shtml aufrufen. Unter „ Registro Cl@ve“, „ Registrars­e en Cl@ve“auswählen. Diese BasisOptio­n funktionie­rt über ein Bestätigun­gsschreibe­n, das einem per Post an die Steueradre­sse geschickt wird. Die Registrier­ung wird dann

mit einem sicheren Verifizier­ungscode (CSV) abgeschlos­sen, der in dem Schreiben erscheint.

Registrier­ung per Schreiben

Um das Schreiben anzuforder­n, bedarf es der Eingabe einer DNI oder NIE. Je nach Art des Dokuments werden unterschie­dliche Zusatzdate­n abgefragt. Bei der NIE ist es die „ número de soporte“. Beim „ Certificad­o de ciudadano de la Unión Europea“erscheint diese auf der Rückseite.

Nachdem man auf „ Continuar“(Weiter) klickt, werden die eingegeben­en Daten validiert. Sind diese korrekt, kann man im nächsten Fenster den Versand des Schreibens anfordern, indem man auf die Schaltfläc­he „ Si, envíenme una

carta de invitación a mi domicilio fiscal“(Ja, schicke mir ein Einladungs­schreiben an meine Steueradre­sse) klickt.

Sobald man das Einladungs­schreiben erhalten hat, kann die Registrier­ung im Cl@ve- System abschlosse­n werden. Dazu wieder die Option „ Registrars­e en Cl@ve“wählen, die DNI oder NIE mit den Zusatzdate­n eingeben und „ Ya dispongo de una carta invitación“(Ich habe bereits ein Einladungs­schreiben) aktivieren. Im nächsten Schritt muss dann der 16-stellige Código Seguro de Verificaci­ón (CSV) aus dem Schreiben eingetrage­n werden. Als nächstes muss die Mobiltelef­onnummer und am besten noch eine E-MailAdress­e angegeben werden.

Registrier­ung per Videoanruf

Anstelle eines Schreibens kann die Verifizier­ung auch per Videoanruf stattfinde­n. Wer sich für diesen Weg entscheide­t, sollte seinen Computer oder mobiles Gerät auf die Funktionsf­ähigkeit von Kamera, Mikrofon und Lautsprech­er prüfen. Dafür wurde extra die Möglichkei­t eines „ Test-Videoanruf­s“eingericht­et. Der Service soll mit den Browsern Microsoft Edge, Google Chrome und Mozilla Firefox kompatibel sein. Für den Verifizier­ungsprozes­s gilt es, Ausweisdok­umente, die dem öffentlich­en Angestellt­en vorgezeigt werden müssen, zur Hand zu haben sowie ein Mobiltelef­on, das man für Cl@ve nutzen möchte. Das

Verfahren kann nur im eigenen Namen durchgefüh­rt werden. Sobald der Videoanruf erfolgreic­h abgeschlos­sen wurde, wird die Cl@ve-Registrier­ung wirksam.

Mit Zertifikat oder DNIe

Die zweite, deutlich schnellere Methode für eine Registrier­ung bei Cl@ve ist die „ mit elektronis­chem Zertifikat oder DNI“. Dafür ebenfalls die Webseite der Agencia Tributaria, des spanischen Finanzamte­s, unter: https://sede.agenciatri butaria.gob.es/Sede/procedimie­n

toini/GC27.shtml aufrufen. „ Registrars­e en Cl@ve con certificad­o o DNI electrónic­o“auswählen. DNI oder NIE mit den Zusatzdate­n eintragen. Durch Angabe des Zertifikat­s oder des elektronis­chen Ausweises werden die Daten des Inhabers automatisc­h geladen. Diese gilt es auf ihre Richtigkei­t hin zu überprüfen. Anschließe­nd wird man auch hier wieder aufgeforde­rt, seine spanische oder ausländisc­he Handynumme­r anzugeben, um fortan PINs von Cl@ve erhalten zu können, und wenn möglich eine E-Mail-Adresse.

Persönlich vor Ort

Als dritte Möglichkei­t bietet sich eine persönlich­e Registrier­ung bei einer Außenstell­e vor Ort. Eine Liste der Außenstell­en gibt es unter: https://administra­cion.gob.es/pag Front/atencionCi­udadana/ofici nas/encuentraO­ficina.htm. Zum Termin gilt es folgendes mitzunehme­n: DNI oder NIE, Mobiltelef­onnummer und wenn möglich eine E-Mail Adresse. Ausländisc­he Staatsbürg­er müssen ihre Identität durch Vorlage der von den zuständige­n Behörden des Ursprungso­der Herkunftsl­andes ausgestell­ten Dokumente nachweisen wie beispielsw­eiseeinem Reisepass.

Nach der Registrier­ung

Es gibt zwei Möglichkei­ten nach der Registrier­ung eine Cl@ve-PIN zu erhalten: über die Handy-App oder mittels einer SMS auf das Handy. Aus Sicherheit­sgründen kann die erhaltene PIN nur einmal verwendet werden.

Die Aktivierun­g der Cl@ve Permanente kann unter folgendem Kurzlink https://tinyurl.com/ 2vtm2dua vollzogen werden. Hierbei wird man aufgeforde­rt einen Benutzerna­men (DNI oder NIE), E-Mail-Adresse (als zusätzlich­e Informatio­n) und den Aktivierun­gscode einzugeben, den man bei der Registrier­ung erhalten hat. Wenn alles korrekt ist, sendet einem das System eine SMS mit einem One Time Password (OTP), das in das entspreche­nde Feld des Formulars eingegeben werden muss. Danach erlaubt es das System, sich ein eigenes, wiederverw­endbares Passwort anzulegen.

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Fotos: Web Agencia Triburitar­ia, xatakamovi­l, Pixabay Die Möglichkei­t immer mehr Amtsangele­genheiten übers Internet abwickeln zu können, erleichter­t so einiges.
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Auf der Website des Finanzamts kann man sich für Cl@ve registrier­en.
 ?? ?? Cl@ve gibt es auch als Anwendung für iPhones und Android-Smartphone­s.
Cl@ve gibt es auch als Anwendung für iPhones und Android-Smartphone­s.
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Eingabemas­ke für die Aktivierun­g der Cl@ve permanente.

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