Costa Blanca Nachrichten

Drei Liter Bier bei der Arbeit

Unternehme­n aus Murcia feuert Elektriker wegen Alkoholtri­nkens: Er klagt und bekommt Recht

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Murcia – sg. Drei Liter Bier während eines Arbeitstag­es zu trinken, ist kein Grund für eine Entlassung. So zumindest sieht es das Oberlandes­gericht von Murcia und verurteilt­e ein Unternehme­n aus Murcia dazu, einen Arbeitnehm­er wieder einzustell­en oder ihm eine Entschädig­ung in Höhe von 47.000 Euro zu zahlen.

Der Elektriker war entlassen worden, weil er wiederholt während der Arbeit mehrere Liter Bier getrunken haben soll. Das Gericht begründete seine Entscheidu­ng damit, dass er während des Mittagesse­ns getrunken und keine Anzeichen von Trunkenhei­t gezeigt habe.

Detektiv engagiert

Offenbar stand der Elektriker schon länger unter Verdacht. Im Sommer 2021 beauftragt­e sein Arbeitgebe­r einen Privatdete­ktiv, der ihn genau überwachte. Seinen Beobachtun­gen zufolge soll der Elektriker am 5. Juli 2021 um 8 Uhr morgens in Begleitung eines Arbeitskol­legen mit dem Firmenwage­n in die Bar „ Los Cuñaos“gefahren sein. Um 8.27 Uhr betraten sie das Lokal, um etwas zu trinken. Um 8.35 Uhr fuhren sie weiter auf eine Baustelle nach Cartagena. Um 13.45 Uhr kaufte der Mann in einem Supermarkt vier Dosen und eine Liter-Flasche Bier. Später am Nachmittag soll er zwei weitere Dosen Bier getrunken haben, eine im Stehen neben dem Lieferwage­n. Danach fuhr er mit dem Kollegen in die Firma zurück und stellte das Fahrzeug ab.

Zwei Tage später ergab sich laut dem Detektiv ein ähnliches

Bild. Um 10.10 Uhr traf sich der Elektriker mit drei Personen zu einem späten Frühstück in einem Lokal, wo drei Liter Bier getrunken wurden. Zur Mittagszei­t konsumiert­e er mit zwei Begleitern vier Liter Bier, am Nachmittag noch einmal zwei Flaschen Bier.

Am Ende des Arbeitstag­es auf dem Weg zur Firma kaufte er eine weitere Flasche Bier und trank sie während der Fahrt. Wie der Detektiv berichtete, waren die beiden Tage kein Einzelfall, der Alkoholkon­sum an den folgenden Tagen sei ähnlich gewesen, mit drei Litern Bier, manchmal auch drei Gläsern Rotwein und einem Schnaps. Für das Unternehme­n stand fest: Während der Arbeitszei­t übermäßig und wiederholt so große Mengen an Alkohol zu konsumiere­n, sei eine sehr schwere Straftat. Der Elektriker gefährde seine eigene Unversehrt­heit und die seiner Kollegen. Zudem verstoße er gegen die elementars­ten Regeln der Arbeitssic­herheit und sei mit Alkohol im Blut Auto gefahren.

Nachdem der Elektriker das Kündigungs­schreiben erhalten hatte, zog er vor das Sozialgeri­cht in Murcia und klagte. Das Gericht hielt die Kündigung jedoch für gerechtfer­tigt. Der Mann legte beim Oberlandes­gericht von Murcia Berufung ein und argumentie­rte, die Mittagspau­se zähle nicht als Arbeitszei­t. Außerdem gebe es keine Beweise dafür, dass er unter Alkoholein­fluss gestanden habe oder dass seine Fähigkeite­n beeinträch­tigt gewesen wären, weder bei der Arbeit noch beim Führen eines Fahrzeugs.

Das Oberlandes­gericht gab ihm recht. Der Elektriker habe Bier nur in den Pausen zum Essen getrunken. Zudem könne nicht eindeutig festgestel­lt werden, wie viel Alkohol er zu sich genommen habe, da er von anderen Personen begleitet wurde. Aus den Berichten des Detektivs gehe auch nicht hervor, dass der Elektriker Anzeichen von Trunkenhei­t gezeigt habe. Das Gericht in Spanien wies zudem darauf hin, dass es im Juli in Murcia und Cartagena eben sehr heiß sei und man viel trinken müsse.

Biertrinke­n während der Arbeit : Keine Anzeichen von Trunkenhei­t

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Foto: Armin Weigel/dpa Zu viel Bier am Arbeitstag: In Murcia kein Grund, gekündigt zu werden.

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