Drei Liter Bier bei der Arbeit
Unternehmen aus Murcia feuert Elektriker wegen Alkoholtrinkens: Er klagt und bekommt Recht
Murcia – sg. Drei Liter Bier während eines Arbeitstages zu trinken, ist kein Grund für eine Entlassung. So zumindest sieht es das Oberlandesgericht von Murcia und verurteilte ein Unternehmen aus Murcia dazu, einen Arbeitnehmer wieder einzustellen oder ihm eine Entschädigung in Höhe von 47.000 Euro zu zahlen.
Der Elektriker war entlassen worden, weil er wiederholt während der Arbeit mehrere Liter Bier getrunken haben soll. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass er während des Mittagessens getrunken und keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe.
Detektiv engagiert
Offenbar stand der Elektriker schon länger unter Verdacht. Im Sommer 2021 beauftragte sein Arbeitgeber einen Privatdetektiv, der ihn genau überwachte. Seinen Beobachtungen zufolge soll der Elektriker am 5. Juli 2021 um 8 Uhr morgens in Begleitung eines Arbeitskollegen mit dem Firmenwagen in die Bar „ Los Cuñaos“gefahren sein. Um 8.27 Uhr betraten sie das Lokal, um etwas zu trinken. Um 8.35 Uhr fuhren sie weiter auf eine Baustelle nach Cartagena. Um 13.45 Uhr kaufte der Mann in einem Supermarkt vier Dosen und eine Liter-Flasche Bier. Später am Nachmittag soll er zwei weitere Dosen Bier getrunken haben, eine im Stehen neben dem Lieferwagen. Danach fuhr er mit dem Kollegen in die Firma zurück und stellte das Fahrzeug ab.
Zwei Tage später ergab sich laut dem Detektiv ein ähnliches
Bild. Um 10.10 Uhr traf sich der Elektriker mit drei Personen zu einem späten Frühstück in einem Lokal, wo drei Liter Bier getrunken wurden. Zur Mittagszeit konsumierte er mit zwei Begleitern vier Liter Bier, am Nachmittag noch einmal zwei Flaschen Bier.
Am Ende des Arbeitstages auf dem Weg zur Firma kaufte er eine weitere Flasche Bier und trank sie während der Fahrt. Wie der Detektiv berichtete, waren die beiden Tage kein Einzelfall, der Alkoholkonsum an den folgenden Tagen sei ähnlich gewesen, mit drei Litern Bier, manchmal auch drei Gläsern Rotwein und einem Schnaps. Für das Unternehmen stand fest: Während der Arbeitszeit übermäßig und wiederholt so große Mengen an Alkohol zu konsumieren, sei eine sehr schwere Straftat. Der Elektriker gefährde seine eigene Unversehrtheit und die seiner Kollegen. Zudem verstoße er gegen die elementarsten Regeln der Arbeitssicherheit und sei mit Alkohol im Blut Auto gefahren.
Nachdem der Elektriker das Kündigungsschreiben erhalten hatte, zog er vor das Sozialgericht in Murcia und klagte. Das Gericht hielt die Kündigung jedoch für gerechtfertigt. Der Mann legte beim Oberlandesgericht von Murcia Berufung ein und argumentierte, die Mittagspause zähle nicht als Arbeitszeit. Außerdem gebe es keine Beweise dafür, dass er unter Alkoholeinfluss gestanden habe oder dass seine Fähigkeiten beeinträchtigt gewesen wären, weder bei der Arbeit noch beim Führen eines Fahrzeugs.
Das Oberlandesgericht gab ihm recht. Der Elektriker habe Bier nur in den Pausen zum Essen getrunken. Zudem könne nicht eindeutig festgestellt werden, wie viel Alkohol er zu sich genommen habe, da er von anderen Personen begleitet wurde. Aus den Berichten des Detektivs gehe auch nicht hervor, dass der Elektriker Anzeichen von Trunkenheit gezeigt habe. Das Gericht in Spanien wies zudem darauf hin, dass es im Juli in Murcia und Cartagena eben sehr heiß sei und man viel trinken müsse.
Biertrinken während der Arbeit : Keine Anzeichen von Trunkenheit