Costa Blanca Nachrichten

Energieaus­weis fürs Haus

Verkauf und Vermietung von Immobilien nur mit Energiezer­tifikat möglich - Älteren Häusern droht Sanierung durch EU-Erlass

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Der Energieaus­weis, auf Spanisch certificad­o energético oder certificad­o de eficiencia energética, ist in Spanien ein obligatori­sches Dokument für Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen. Ebenso wird er bedeutend für die Europäisch­e Union, die mit ihrem „ Fit for 55-Paket“zur Bekämpfung des Klimawande­ls mitunter den Gebäudesek­tor mit der GebäudeRic­htlinie EPBD (Energy Performanc­e of Buildings Directive) ins Visier genommen hat.

Ausgewiese­n wird mit dem Energieaus­weis die Energieeff­izienz einer Immobilie, das heißt deren Energiever­brauch zuzüglich der anfallende­n CO2-Emissionen, die durch thermische Anlagen wie Warmwasser, Heizung und Kühlung entstehen. Allesamt Daten, die auch die EU interessie­ren, will diese doch die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Daher auch die Bezeichnun­g „ Fit for 55“– die Spanier nennen es „ Objetivo 55“. Laut der Webseite des Europäisch­en Rates sind in der EU „ 75 Prozent der bestehende­n Gebäude nicht energieeff­izient und müssen im großen Maßstab energetisc­h renoviert werden“. Somit ist der Gebäudesek­tor von entscheide­nder Bedeutung, sollen „ mehr als ein Drittel auf der Treibhausg­asemission­en in der EU auf Gebäude entfallen“.

So gesehen dient der Energieaus­weis also der Info für Eigentümer und Dritte über den Energiever­brauch der Immobilie sowie deren CO2-Ausstoß und dies wiederum, welche einhergehe­nde Belastunge­n und Kosten auf sie zukommen könnten.

Wer stellt den Energieaus­weis in Spanien aus?

Der Eigentümer oder Bauträger einer Immobilie ist verpflicht­et, den Ausweis über die Gesamtener­gieeffizie­nz im Falle des Verkaufs oder der Vermietung vorzulegen. Dies gilt auch für neu errichtete Gebäude. Dafür muss der Eigentümer einen técnico certificad­or, beziehungs­weise einen Fachmann, der für eine Zertifizie­rung der Energieeff­izienz akademisch qualifizie­rt ist, beauftrage­n. Laut dem Königliche­n Dekret 390/2021, sind das Architekte­n, Techniker, Ingenieure und Gutachter (die genaue Liste gibt es unter dem Kurzlink https://tinyurl.com/bddmm9at nachzuschl­agen). Eine Liste qualifizie­rter Fachkräfte auf nationaler Ebene ist leider nicht vorgesehen.

Der Artikel 6.6 des Königliche­n Dekrets sieht allerdings vor, dass die für die Energieaus­weise für Gebäude zuständige Stelle jeder spanischen Autonomen Gemeinscha­ft der Öffentlich­keit regelmäßig aktualisie­rte Register kompetente­r Techniker oder Unternehme­n zur Verfügung stellen

 ?? ?? Gebäude mit schlechter Energiebil­anz soll es in den kommenden Jahren in der EU nicht mehr geben.
Gebäude mit schlechter Energiebil­anz soll es in den kommenden Jahren in der EU nicht mehr geben.

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