Energieausweis fürs Haus
Verkauf und Vermietung von Immobilien nur mit Energiezertifikat möglich - Älteren Häusern droht Sanierung durch EU-Erlass
Der Energieausweis, auf Spanisch certificado energético oder certificado de eficiencia energética, ist in Spanien ein obligatorisches Dokument für Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen. Ebenso wird er bedeutend für die Europäische Union, die mit ihrem „ Fit for 55-Paket“zur Bekämpfung des Klimawandels mitunter den Gebäudesektor mit der GebäudeRichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ins Visier genommen hat.
Ausgewiesen wird mit dem Energieausweis die Energieeffizienz einer Immobilie, das heißt deren Energieverbrauch zuzüglich der anfallenden CO2-Emissionen, die durch thermische Anlagen wie Warmwasser, Heizung und Kühlung entstehen. Allesamt Daten, die auch die EU interessieren, will diese doch die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Daher auch die Bezeichnung „ Fit for 55“– die Spanier nennen es „ Objetivo 55“. Laut der Webseite des Europäischen Rates sind in der EU „ 75 Prozent der bestehenden Gebäude nicht energieeffizient und müssen im großen Maßstab energetisch renoviert werden“. Somit ist der Gebäudesektor von entscheidender Bedeutung, sollen „ mehr als ein Drittel auf der Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude entfallen“.
So gesehen dient der Energieausweis also der Info für Eigentümer und Dritte über den Energieverbrauch der Immobilie sowie deren CO2-Ausstoß und dies wiederum, welche einhergehende Belastungen und Kosten auf sie zukommen könnten.
Wer stellt den Energieausweis in Spanien aus?
Der Eigentümer oder Bauträger einer Immobilie ist verpflichtet, den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz im Falle des Verkaufs oder der Vermietung vorzulegen. Dies gilt auch für neu errichtete Gebäude. Dafür muss der Eigentümer einen técnico certificador, beziehungsweise einen Fachmann, der für eine Zertifizierung der Energieeffizienz akademisch qualifiziert ist, beauftragen. Laut dem Königlichen Dekret 390/2021, sind das Architekten, Techniker, Ingenieure und Gutachter (die genaue Liste gibt es unter dem Kurzlink https://tinyurl.com/bddmm9at nachzuschlagen). Eine Liste qualifizierter Fachkräfte auf nationaler Ebene ist leider nicht vorgesehen.
Der Artikel 6.6 des Königlichen Dekrets sieht allerdings vor, dass die für die Energieausweise für Gebäude zuständige Stelle jeder spanischen Autonomen Gemeinschaft der Öffentlichkeit regelmäßig aktualisierte Register kompetenter Techniker oder Unternehmen zur Verfügung stellen