Staat will an Reichensteuer festhalten
Ab drei Millionen langt der Staat zu – Finanzministerin liebäugelt mit einer dauerhaften Reichensteuer
Madrid – tl. Die Reichensteuer könnte zu einer dauerhaften Einrichtung werden. Finanzministerin María Jesús Montero liebäugelt damit. Die Reichensteuer habe ihr „ politisches Ziel erreicht“, sagte die Ministerin in Brüssel vor Journalisten. Eine Entscheidung, wie es mit der Steuer weitergeht, werde nach Ablauf der zwei Jahre getroffen.
Ursprünglich diente die Einführung der Reichensteuer dazu, die Ausgaben der Regierung zur Inflationsbekämpfung zu mindern. Deswegen war sie auch auf zwei Jahre begrenzt. Gezahlt werden muss diese Steuer ab einem Vermögen von drei Millionen Euro. Der Steuersatz beträgt je nach Höhe des Vermögens zwischen 1,7 und 3,5 Prozent. Bis jetzt hat die Reichensteuer, wie Montero bestätigte, dem Staat 623,6 Millionen Euro an Einnahmen beschert.
Gegen Steuer-Dumping
95 Prozent der bisherigen Einnahmen aus der Reichensteuer stammen aus der Region Madrid (555 Millionen Euro), aus Andalusien (29,7 Millionen) und Galicien (9,8 Millionen), weitere aus Valencia (0,2 Millionen) und Asturien (0,1 Millionen Euro). Von der Reichensteuer betroffen waren 12.010 Personen, was 0,1 Prozent der Steuerzahler entspricht. Im Schnitt zahlte jeder Betroffene 52.000 Euro an Reichensteuer.
Die neue Abgabe war ein Mittel gegen das Steuer-Dumping einiger Regionen, in denen vermögende Personen geschont werden. In Madrid erfolgte das schon vor Jahren und in Andalusien nach dem Regierungswechsel. Beide haben die Vermögenssteuer auf Null gesenkt. Diese Regionen sind es auch, die Verfassungsklage gegen die Reichensteuer eingereicht haben. Inzwischen hat sich Murcia der Klage angeschlossen. Die Einführung der Reichensteuer, argumentieren die von der Volkspartei (PP) regierten Regionen, verstoße gegen die regionalen Kompetenzen. Steuerberater rechnen mit einer Klagewelle von Betroffenen.
Die Finanzministerin sieht der Angelegenheit gelassen entgegen. So lehnte das Verfassungsgericht bereits den Antrag der Regionen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Reichensteuer ab. Auch das Nationale Strafgericht muss sich mit der Reichensteuer befassen. So hat sich die Regionalregierung von Madrid der Klage von Banken und Energiekonzernen gegen die temporären Sondersteuern angeschlossen.