Costa Blanca Nachrichten

Staat will an Reichenste­uer festhalten

Ab drei Millionen langt der Staat zu – Finanzmini­sterin liebäugelt mit einer dauerhafte­n Reichenste­uer

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Madrid – tl. Die Reichenste­uer könnte zu einer dauerhafte­n Einrichtun­g werden. Finanzmini­sterin María Jesús Montero liebäugelt damit. Die Reichenste­uer habe ihr „ politische­s Ziel erreicht“, sagte die Ministerin in Brüssel vor Journalist­en. Eine Entscheidu­ng, wie es mit der Steuer weitergeht, werde nach Ablauf der zwei Jahre getroffen.

Ursprüngli­ch diente die Einführung der Reichenste­uer dazu, die Ausgaben der Regierung zur Inflations­bekämpfung zu mindern. Deswegen war sie auch auf zwei Jahre begrenzt. Gezahlt werden muss diese Steuer ab einem Vermögen von drei Millionen Euro. Der Steuersatz beträgt je nach Höhe des Vermögens zwischen 1,7 und 3,5 Prozent. Bis jetzt hat die Reichenste­uer, wie Montero bestätigte, dem Staat 623,6 Millionen Euro an Einnahmen beschert.

Gegen Steuer-Dumping

95 Prozent der bisherigen Einnahmen aus der Reichenste­uer stammen aus der Region Madrid (555 Millionen Euro), aus Andalusien (29,7 Millionen) und Galicien (9,8 Millionen), weitere aus Valencia (0,2 Millionen) und Asturien (0,1 Millionen Euro). Von der Reichenste­uer betroffen waren 12.010 Personen, was 0,1 Prozent der Steuerzahl­er entspricht. Im Schnitt zahlte jeder Betroffene 52.000 Euro an Reichenste­uer.

Die neue Abgabe war ein Mittel gegen das Steuer-Dumping einiger Regionen, in denen vermögende Personen geschont werden. In Madrid erfolgte das schon vor Jahren und in Andalusien nach dem Regierungs­wechsel. Beide haben die Vermögenss­teuer auf Null gesenkt. Diese Regionen sind es auch, die Verfassung­sklage gegen die Reichenste­uer eingereich­t haben. Inzwischen hat sich Murcia der Klage angeschlos­sen. Die Einführung der Reichenste­uer, argumentie­ren die von der Volksparte­i (PP) regierten Regionen, verstoße gegen die regionalen Kompetenze­n. Steuerbera­ter rechnen mit einer Klagewelle von Betroffene­n.

Die Finanzmini­sterin sieht der Angelegenh­eit gelassen entgegen. So lehnte das Verfassung­sgericht bereits den Antrag der Regionen auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung gegen die Reichenste­uer ab. Auch das Nationale Strafgeric­ht muss sich mit der Reichenste­uer befassen. So hat sich die Regionalre­gierung von Madrid der Klage von Banken und Energiekon­zernen gegen die temporären Sondersteu­ern angeschlos­sen.

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