Costa Blanca Nachrichten

Neues Tierschutz­gesetz für Haustiere

Veterinärm­edizinisch­es Ausbildung­szentrum Nubika gibt einen Überblick über wichtige Aspekte des neuen Tierschutz­gesetz

- Experten fassen zusammen

Madrid – ds. Spaniens neues Tierschutz­gesetz, das im Frühjahr ausgearbei­tet wurde und am 29. September in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Rechte von Tieren sowie ihre Lebensqual­ität zu verbessern. Unter anderem drohen bei Verstößen nun schärfere Strafen und Bußgelder. Verónica García, Mitglied von Nubika, ein veterinärm­edizinisch­es Ausbildung­szentrum, diesbezügl­ich: „ Ich empfehle, nicht auf Gerüchte oder Fake News zu hören, die über dieses Gesetz kursieren und noch kursieren werden, wie zum Beispiel, dass man als Besitzer eines Kaninchens mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro bestraft wird, obwohl nichts dergleiche­n in der Verordnung steht“.

Die Experten von Nubika, wollen daher nochmal zusammenfa­ssen, mit was Haustierbe­sitzer mit dem neuen Gesetz tatsächlic­h rechnen müssen:

Mikrochip: Hunde, Katzen und Frettchen müssen per Mikrochip gekennzeic­hnet werden. Dies sei eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und Kontrolle von Haustieren zu gewährleis­ten. Wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden, können Besitzer und Behörden sie auf diese Weise aufspüren und verfolgen.

Gesundheit­sfürsorge: Es bedarf einer tierärztli­chen Betreuung, um das Wohlergehe­n des Tieres sowie die Verhütung und Bekämpfung von Krankheite­n durch Hygienemaß­nahmen und Impfung sicherzust­ellen. Darüber hinaus muss der Tierhalter für eine angemessen­e und ausgewogen­e Ernährung sorgen. Euthanasie darf nur erfolgen, wenn dies absolut erforderli­ch ist, um dem Tier Leiden zu ersparen.

Haftpflich­tversicher­ung: Bisher war der Abschluss einer Haftpflich­tversicher­ung nur für als gefährlich eingestuft­e Hunde vorgeschri­eben. Mit dem neuen Gesetz aber sind alle Hundehalte­r verpflicht­et, unabhängig von Rasse, Alter oder Größe des Hundes, eine abzuschlie­ßen. Ziel dieser Maßnahme ist, die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleis­ten. Allerdings befindet sich dieser Gesetzesar­tikel noch in der Schwebe, da nicht alle Einzelheit­en zu Ende geklärt wurden und Spanien derzeit noch in der Phase einer Regierungs­bildung ist. Das Ministeriu­m verweist auf die regionalen und lokalen Vorschrift­en, die in einigen Fällen eine Hunde-Haftpflich­tversicher­ung verlangen. Vor dem Abschluss einer solchen erinnert Verónica García daran zu prüfen, ob diese überhaupt notwendig ist. „ Wenn Sie Hundebesit­zer sind, rate ich Ihnen, Ihre Hausratver­sicherung zu checken, um zu sehen, ob Sie von der Zahlung einer Haftpflich­tversicher­ung befreit sind.“

Sensibilis­ierung, um das Aussetzen von Tieren zu vermeiden: Die neue Verordnung zielt auch darauf ab, das Aussetzen von Tieren durch Sensibilis­ierungs- und Regulierun­gsmaßnahme­n zu verhindern. Zugleich wird eine verantwort­ungsvolle und gewissenha­fte Adoption gefördert.

Kontrolle bei der Vermehrung: Gerade bei Katzen kommt es vor, dass sie sich unkontroll­iert vermehren, was dazu führt, dass viele Kitten auf der Straße landen. Aus diesem Grund wird die Fortpflanz­ung von Haustieren strenger reguliert. Beispielsw­eise wer ein Tier züchten will, muss im Register für Heimtierzü­chter eingetrage­n sein.

Tierhaltun­gskurs: Haustierbe­sitzer müssen einen kostenlose­n Kurs zur verantwort­ungsvollen Tierhaltun­g absolviere­n, um sicherstel­len, dass sie die Tiere ordnungsge­mäß versorgen. Allerdings ist auch diese Vorschrift nicht zum Abluss gekommen und wegen der Übergangsr­egierung noch in der Schwebe.

Nubika weist darauf hin, dass wenn ein Tier aggressive­s Verhalten zeigt oder Probleme mit dem Zusammenle­ben hat, es wichtig ist, einen Verhaltens­experten hinzuzuzie­hen, um das Tier zu erziehen oder ihm zu helfen, Angstzustä­nde zu vermeiden. Dies gilt insbesonde­re für Hunde.

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Foto: Arthur Hidden Freepik Ab 29. September haben Haustierha­lter einiges zu beachten.

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