Costa Blanca Nachrichten

Modelo 210 steht an

Expertin erklärt wie das Formular zur Nichtresid­entensteue­r auszufülle­n ist und was man benötigt

- Was benötigt man?

Kerstin Stephanie Larisch Steuerbera­terin

anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruck­ten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131.

Die Bereiche mit dem Schloss sind Steuerbera­tern oder Inhabern eines Zertifikat­es vorbehalte­n. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclara­ción und wählen dort den Veranlagun­gszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2022.

NIE- Nummer

Katasternu­mmer (steht auf dem IBI – Beleg)

Katasterwe­rt

Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.cata stro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „ Año ponencia“unveränder­t lassen, also „ Todos los años“. Dropdown-Menü „ Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefel­d „ Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre

Immobilie steht. Achten Sie auf eine korrekte Schreibwei­se. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „ Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „ Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.

Deutsche und spanische Anschrift

Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren, welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumm­e. Bei Kombinatio­nen mit nacktem Eigentum und Nießbrauch­recht ist nur der Nießbrauch­er verpflicht­et, die Erklärung zu machen – nicht derjenige, dem das nackte Eigentum gehört.

War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklaratio­nsjahr, teilt man den Katasterwe­rt durch 360 und multiplizi­ert mit den tatsächlic­hen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann einfach weiter.

Datum der letzten Revision des Katasters ist entscheide­nd

Ab dem (inzwischen verjährten) Veranlagun­gszeitraum 2015 gilt: Wenn die Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagun­gsjahr eine Revision (Neubewertu­ng der Katasterwe­rte) hatte, werden 1,1 Prozent angewendet. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen.

Das heißt: Sie erklären jetzt 2022, wurden die Katasterwe­rte der Gemeinde zuletzt ab 2012 festgesetz­t, rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2010) rechnen Sie mit zwei Prozent.

Steuersatz

Bei Eigentümer­n mit Erstwohnsi­tz in einem EU-Mitgliedss­taat oder Island und Norwegen wird ab dem Veranlagun­gszeitraum (VAZ) 2016 mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.

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