Costa Blanca Nachrichten

Mutxamel sucht Whistleblo­wer

Rathaus richtet Kanal für anonyme Anzeigen gegen Steuerbetr­ug ein

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Mutxamel – ann. Es hat schon ganz gut während der Corona-Pandemie funktionie­rt, als Nachbarn andere anzeigten, weil sie während der Ausgangssp­erre im Garagentun­nel joggten. Jetzt soll das Denunziant­entum in Mutxamel auch wirksam gegen Steuersünd­er sein. In der vergangene­n Plenumssit­zung hat der Stadtrat die Einrichtun­g eines sogenannte­n Canal de Denuncias Antifraude (Kanal für Antibetrug­sanzeigen) beschlosse­n.

Die Grundlage dafür bietet die im Februar in Spanien in Kraft getretene Whistleblo­wer-Richtlinie, die wiederum das EU-Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeb­ender Personen umsetzt. Sprich, Personen, die den Behörden Steuerdeli­kte oder andere Vergehen von Unternehme­n oder Personen melden, sollen vor möglichen Repressali­en oder Vergeltung­sakten der Denunziert­en geschützt werden.

Denunziere­n nach vier Prinzipien

„ Als Konsequenz wird das Rathaus von Mutxamel auf der städtische­n Internetse­ite einen Anzeigen-Kanal für diejenigen Informante­n einrichten, die die Behörden über einen Verdacht bezüglich Betrugs oder irreguläre­r Situatione­n in Kenntnis setzen wollen“, heißt es in der neuen Verordnung der Stadt, die jetzt 30 Tage öffentlich ausgehängt war.

Der Kanal stütze sich in Zukunft auf vier allgemeine Prinzipien. Erstens, dass die Informante­n in ehrlicher Absicht handeln müssen und keine Falschanze­igen abgeben dürfen. So müssen diese „ angemessen­e oder ausreichen­de Indizien“über die Gewissheit der von ihnen erbrachten Informatio­nen haben.

Zweitens, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Anonymität und Daten der Whistleblo­wer zu schützen. Drittens, dass jeder denunziert­en Person das Recht auf

Verteidigu­ng eingeräumt und die Untersuchu­ng unter gesetzlich­en Garantien erfolgt. Viertens, dass das Rathaus Mutxamel jede Art von Vergeltung­smaßnahmen verbietet und diesbezügl­ich erforderli­che Maßnahmen ergreifen wird.

Rathaus spielt Detektiv

Nach Eingang einer Anzeige werde diese von der im Rathaus damit beauftragt­en Person geprüft. Enthält sie ausreichen­d Indizien für einen Verdacht, leitet die Stadt Nachforsch­ungen ein, sprich, sie holt sich die notwendige­n Informatio­nen von Behörden und beteiligte­n Personen in Zusammenha­ng mit dem denunziert­en Tatbestand ein. Diese Detektivar­beit soll nach maximal drei Monaten abgeschlos­sen sein. Anschließe­nd werde ein Gutachten erstellt, dass entweder die Archivieru­ng des Falls oder die Weiterleit­ung an die Staatsanwa­ltschaft zur Folge hat. Man darf also gespannt sein, ob mit dem Kanal der ein oder andere Mutxameler­o zum Denunziant und laut Hoffmann von Fallersleb­en damit zum „ größten Lump im ganzen Land“wird.

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Foto: dpa Die Anzeige erfolgt zunächst anonym und digital.

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