Costa Blanca Nachrichten

Wende bei Erbschafts- & Schenkungs­steuer

Gesetz 6/2023: Abschaffun­g der Erbschafts- (und Schenkungs-) Steuer in der Autonomen Region Valencia

- Fernando Lozano Claudia Cascant Wer profitiert davon? Wie funktionie­ren Steuerermä-

Im Folgenden analysiere­n wir das lang erwartete Gesetz 6/2023 der Generalita­t Valenciana vom 22. November über die Reform der Regelungen der autonomen Region Valencia zur Erbschafts- und Schenkungs­steuer. Ein Gesetz, mit dem eines der Wahlverspr­echen der Partido Popular bei den Wahlen im Mai 2023 erfüllt wird.

Welche Steuer neue Gesetz? betrifft das

Mit dem Gesetz werden die regionalen Regelungen der Region Valencia zur Erbschafts- und Schenkungs­steuer (ISD), einer staatliche­n Steuer, die derzeit den Autonomen Regionen übertragen ist, zugunsten der Steuerzahl­er wesentlich geändert. Es handelt sich um eine doppelte Steuer, die auf unentgeltl­iche Übertragun­gen erhoben wird, sowohl von Todes wegen (Erbschafts­steuer) als auch unter Lebenden (Schenkungs­steuer), und deren Regelung und Erhebung der valenciani­schen Region in den Fällen obliegt, in denen die regionalen Regelungen angewandt werden müssen (zum Beispiel im Falle einer Schenkung einer in der valenciani­schen Region gelegenen Immobilie).

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz ist seit dem 24. November 2023, dem Tag nach seiner offizielle­n Veröffentl­ichung, in Kraft. Es gilt jedoch rückwirken­d ab dem 28. Mai 2023, so dass es ratsam ist, frühere Steuerbesc­heide und Selbstvera­nlagungen zu überprüfen. Wurde die Steuer für eine nach diesem Datum erfolgte Erbschaft oder Schenkung unter Anwendung der damals geltenden ungünstige­ren Vorschrift­en entrichtet, kann eine Rückerstat­tung der zu viel gezahlten Steuern beantragt werden.

Alle in Spanien ansässigen und nicht ansässigen Erben und Beschenkte­n, sofern die regionale Gesetzgebu­ng Valencias anwendbar ist und sie eine der neuen oder verbessert­en Steuererle­ichterunge­n und -ermäßigung­en in Anspruch nehmen können.

Was sind die wichtigste­n Neuerungen bei der Erbschafts­steuer?

Der Prozentsat­z der für Erwerbe von Todes wegen durch Nachkommen (Kinder, Enkel und andere), Adoptivkin­der, Ehegatten,

Verwandte in aufsteigen­der Linie und Adoptivelt­ern des Verstorben­en wird von 50 Prozent bis 75 Prozent auf 99 Prozent erhöht.

Was sind die wichtigste­n Neuerungen bei der Schenkungs­steuer?

Es wird eine neue Steuerermä­ßigung in Höhe von 99 Prozent für Erwerbe unter Lebenden zugunsten des Ehegatten, der Eltern, Adoptivelt­ern, Kinder oder Adoptivkin­der, Enkel und Großeltern des Schenkers eingeführt, sofern die Schenkung in einer öffentlich­en Urkunde vorgenomme­n oder beurkundet wird.

Welche Steuerverg­ünstigunge­n wurden für Menschen mit Behinderun­gen genehmigt?

Die oben genannten Ermäßigung­en werden zur Verbesseru­ng der bestehende­n Ermäßigung­en auch bei Erwerben von Todes wegen oder unter Lebenden durch nicht verwandte Personen angewandt, die eine Körper- oder Sinnesbehi­nderung mit einem Grad der Behinderun­g von mindestens 65 Prozent oder eine geistige Behinderun­g mit einem Grad der Behinderun­g von mindestens 33 Prozent haben.

ßigungen?

Die Steuerermä­ßigungen verringern die Erbschafts- und Schenkungs­steuerschu­ld und bedeuten, dass in den oben genannten Fällen für je 100 Euro Steuerschu­ld nur ein Euro zu zahlen ist. Um den zu zahlenden Betrag zu ermitteln, muss zunächst die Steuerschu­ld berechnet und dann um den Betrag der Ermäßigung verringert werden.

Welche weiteren Änderungen wurden beschlosse­n?

Das Gesetz verbessert die Regelung der bereits bestehende­n Freibeträg­e von 100.000 Euro (und bis zu 156.000 Euro für Kinder und Enkelkinde­r unter 21 Jahren) bei Übertragun­gen unter Lebenden:

1. Der Ehegatte des Schenkers kann der Begünstigt­e der Ermäßigung sein.

2. Das Erforderni­s, dass der Beschenkte vor der Schenkung ein Vermögen von 600.000 Euro oder weniger hatte, entfällt.

3. Der Freibetrag kann auf direkte Schenkunge­n zwischen Großeltern und Enkelkinde­rn und umgekehrt angewandt werden, ohne dass sie vom vorherigen Tod des jeweiligen Kindeselte­rnteils abhängig gemacht wird; und

4. Die Fälle, in denen der Freibetrag bei Übertragun­gen in den unmittelba­r vorangegan­genen zehn Jahren nicht angewandt wurde, werden beseitigt.

Für Übertragun­gen von Todes wegen gibt es einen entspreche­nden Freibetrag, der nicht geändert wurde.

Wie funktionie­ren die Verwandten­freibeträg­e?

Die Verwandten­freibeträg­e verringern den zu versteuern­den Wert der Erbschaft, so dass bei einem Wert von 250.000 Euro und einem Abschlag von 100.000 Euro für ein Kind des Erblassers nur die Differenz von 150.000 Euro besteuert wird.

Die Freibeträg­e und Ermäßigung­en werden sukzessive angewandt, das heißt, wenn die sich ergebende Steuerschu­ld bei einem vermindert­en Erbschafts­wert von 150.000 Euro 21.000 Euro beträgt und Sie als Kind des Erblassers Anspruch auf eine Ermäßigung von 99 Prozent haben, werden nur 210 Euro fällig.

Bewertung: Das Gesetz steht im Einklang mit der praktische­n Abschaffun­g der Erbschafts- und Schenkungs­steuer, die bereits im Jahr 2022 in der Region Andalusien eingeführt wurde und seit fast zwei Jahrzehnte­n in der Gemeinscha­ft Madrid in Kraft ist. Es handelt sich um die Wiedereinf­ührung von Steuerverg­ünstigunge­n, die in der Vergangenh­eit in der Comunidad Valenciana teilweise in Kraft waren, und zielt auf eine größere Kohärenz und Harmonisie­rung mit den umliegende­n regionalen Regelungen ab. Die jetzt eingeführt­en Änderungen ermögliche­n es den Steuerpfli­chtigen insbesonde­re, Vermögensü­bertragung­en zu Lebzeiten vorzunehme­n oder im Rahmen einer Erbschaft zu erwerben, ohne übermäßige Steuerbela­stungen auf sich nehmen zu müssen. Diese Änderung stellt eine wesentlich­e Erleichter­ung in der Vermögensv­erwaltung dar, die die Mobilität von Vermögensw­erten innerhalb der Familie fördert und die Nachfolgep­lanung erleichter­t.

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Foto: Lozano-Schindhelm Die Kanzlei Lozano Schindhelm hilft nicht nur bei der Abwicklung von Schenkunge­n oder Erbschafte­n.

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