Wie man Jäger wird
Wann in Spanien wo was gejagt werden darf
Auch in Spanien muss, wer Jäger werden will, eine staatliche Prüfung ablegen. In einigen Autonomen Regionen ist vorher der Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Jägerprüfung verpflichtend. In Valencia beispielsweise bietet der regionale Jagdverband (Federación de Caza de la Comunidad Valenciana) solche Kurse an. Im Gegensatz zu Deutschland haben sich die Prüflinge in zwei getrennten Prüfungen in Theorie und Praxis zu bewähren. Allerdings sind die Anforderungen nicht zu vergleichen.
In der ersten Prüfung, die vom jeweiligen regionalen Landwirtschafts- oder Umweltministerium organisiert wird, werden im theoretischen Teil Kenntnisse über Wildarten, Wildbiologie, Jagdrecht und Jagdpraxis abgefragt. Zu beantworten sind 20 Fragen nach dem Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 20 Minuten. Wer mehr als vier Fragen falsch beantwortet, fällt durch. Es gibt nur diese schriftliche Prüfung und keine zusätzliche mündliche Prüfung wie in Deutschland. Der praktische Teil besteht in der Vorlage von Fotos, die korrekt erkannt werden müssen.
Wer die erste Prüfung besteht, darf an der zweiten Prüfung teilnehmen. Dazu bedarf es zunächst eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines medizinisch-psychologischen Tests. In der Prüfung geht es dann um den Erwerb der waffenrechtlichen Erlaubnis, die zum Führen von Jagdwaffen bei der Ausübung der Jagd berechtigt.
Wobei unterschieden wird zwischen den waffenrechtlichen Lizenzen D und E. Die Lizenz D (Kugel) benötigt der Jäger für die Hochwildjagd. Sie berechtigt zum Führen von Langwaffen (Büchsen) in hochwildtauglichen Kalibern. Die Lizenz E (Schrot) ist für die Niederwildjagd gedacht. Erlaubt sind Flinten und Langwaffen nur im Kleinkaliber .22. Die meisten Jäger in Spanien besitzen lediglich die Lizenz E.
Prüfungsthemen sind Jagdwaffen und deren Funktionsweise, Waffenrecht, Waffensicherheit sowie Waffenhandhabung und Schießfertigkeit. Prüfungsbehörde ist die Guardia Civil. Hier müssen die Prüflinge eine schriftliche und eine praktische Prüfung bestehen. Im schriftlichen Teil sind von wieder 20 Fragen im Multiple-ChoiceVerfahren 16 Fragen richtig zu beantworten. Im praktischen Teil muss der Prüfling den sicheren und korrekten Umgang mit Jagdwaffen nachweisen.
Anschließend wird die Schießfertigkeit geprüft. Für die Lizenz D sind mit der Büchse fünf Schüsse (freihändig) abzugeben auf eine 50 Meter entfernte Zielscheibe mit 50 Zentimeter Durchmesser. Mindestens ein Treffer muss gelingen. Für die Lizenz E sind zwei Schüsse mit der Flinte abzugeben auf eine 25 Meter entfernte Zielscheibe mit 50 Zentimeter Durchmesser. Weist die Scheibe eine ausreichende Deckung an Schrotkugeln auf, heißt es: bestanden.
Anders als in Deutschland hat die waffenrechtliche Erlaubnis in Spanien nur eine begrenzte Dauer. Die Lizenzen D und E müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Im Alter ab 60 Jahren alle zwei Jahre und ab 70 Jahren sogar jedes Jahr. Für jede Erneuerung sind wieder ein polizeiliches Führungszeugnis und ein medizinisch-psychologischer Test beizubringen.
Mit den beiden bestandenen Prüfungen in der Tasche kann der Jungjäger jetzt einen Jagdschein (licencia de caza) lösen. Zuständig ist wieder das jeweilige regionale Landwirtschafts- oder Umweltministerium. Mitzubringen sind neben den Prüfungszeugnissen auch der Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung. Wer die waffenrechtliche Lizenz D besitzt, muss zudem nachweisen, dass er über einen stählernen Waffenschrank der höchsten Sicherheitsstufe verfügt.
Anders als in Deutschland ist der Jagdschein in Spanien nur in der Region gültig, in der er ausgestellt wurde, nicht im ganzen Land. Es existiert allerdings ein Abkommen unter einigen Regionen, die sich die Jagdscheine gegenseitig anerkennen. Wer also einmal in einer anderen Autonomen Region auf die Jagd gehen will, beantragt eine sogenannte interautonome Lizenz. Die Regionen, die das Abkommen unterzeichnet haben, sind Aragón, Asturien, Castilla-León, Extremadura, Madrid, Galicien, Valencia und Murcia.
Auch in Spanien haben Jagdscheine eine begrenzte Dauer. Je nach Region werden sie für ein Jahr, maximal für fünf ausgestellt.
Mit dem Jagdschein und der jeweiligen waffenrechtlichen Lizenz kann der Jungjäger nun an den Waffenkauf gehen. Nach einer Verschärfung des Waffenrechts 2021 darf ein Jäger nicht mehr als fünf Büchsen für die Hochwildjagd besitzen sowie ebenfalls maximal fünf Flinten für die Niederwildjagd. Marke, Modell, Herkunft, Kaliber, Seriennummer und Eigentümer werden in eine Waffenbesitzkarte (guía de pertenencia de armas) eingetragen. Anders als in Deutschland sind in Spanien