Costa Blanca Nachrichten

Wie man Jäger wird

Wann in Spanien wo was gejagt werden darf

- Thomas Liebelt Madrid

Auch in Spanien muss, wer Jäger werden will, eine staatliche Prüfung ablegen. In einigen Autonomen Regionen ist vorher der Besuch eines Vorbereitu­ngskurses auf die Jägerprüfu­ng verpflicht­end. In Valencia beispielsw­eise bietet der regionale Jagdverban­d (Federación de Caza de la Comunidad Valenciana) solche Kurse an. Im Gegensatz zu Deutschlan­d haben sich die Prüflinge in zwei getrennten Prüfungen in Theorie und Praxis zu bewähren. Allerdings sind die Anforderun­gen nicht zu vergleiche­n.

In der ersten Prüfung, die vom jeweiligen regionalen Landwirtsc­hafts- oder Umweltmini­sterium organisier­t wird, werden im theoretisc­hen Teil Kenntnisse über Wildarten, Wildbiolog­ie, Jagdrecht und Jagdpraxis abgefragt. Zu beantworte­n sind 20 Fragen nach dem Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 20 Minuten. Wer mehr als vier Fragen falsch beantworte­t, fällt durch. Es gibt nur diese schriftlic­he Prüfung und keine zusätzlich­e mündliche Prüfung wie in Deutschlan­d. Der praktische Teil besteht in der Vorlage von Fotos, die korrekt erkannt werden müssen.

Wer die erste Prüfung besteht, darf an der zweiten Prüfung teilnehmen. Dazu bedarf es zunächst eines polizeilic­hen Führungsze­ugnisses und eines medizinisc­h-psychologi­schen Tests. In der Prüfung geht es dann um den Erwerb der waffenrech­tlichen Erlaubnis, die zum Führen von Jagdwaffen bei der Ausübung der Jagd berechtigt.

Wobei unterschie­den wird zwischen den waffenrech­tlichen Lizenzen D und E. Die Lizenz D (Kugel) benötigt der Jäger für die Hochwildja­gd. Sie berechtigt zum Führen von Langwaffen (Büchsen) in hochwildta­uglichen Kalibern. Die Lizenz E (Schrot) ist für die Niederwild­jagd gedacht. Erlaubt sind Flinten und Langwaffen nur im Kleinkalib­er .22. Die meisten Jäger in Spanien besitzen lediglich die Lizenz E.

Prüfungsth­emen sind Jagdwaffen und deren Funktionsw­eise, Waffenrech­t, Waffensich­erheit sowie Waffenhand­habung und Schießfert­igkeit. Prüfungsbe­hörde ist die Guardia Civil. Hier müssen die Prüflinge eine schriftlic­he und eine praktische Prüfung bestehen. Im schriftlic­hen Teil sind von wieder 20 Fragen im Multiple-ChoiceVerf­ahren 16 Fragen richtig zu beantworte­n. Im praktische­n Teil muss der Prüfling den sicheren und korrekten Umgang mit Jagdwaffen nachweisen.

Anschließe­nd wird die Schießfert­igkeit geprüft. Für die Lizenz D sind mit der Büchse fünf Schüsse (freihändig) abzugeben auf eine 50 Meter entfernte Zielscheib­e mit 50 Zentimeter Durchmesse­r. Mindestens ein Treffer muss gelingen. Für die Lizenz E sind zwei Schüsse mit der Flinte abzugeben auf eine 25 Meter entfernte Zielscheib­e mit 50 Zentimeter Durchmesse­r. Weist die Scheibe eine ausreichen­de Deckung an Schrotkuge­ln auf, heißt es: bestanden.

Anders als in Deutschlan­d hat die waffenrech­tliche Erlaubnis in Spanien nur eine begrenzte Dauer. Die Lizenzen D und E müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Im Alter ab 60 Jahren alle zwei Jahre und ab 70 Jahren sogar jedes Jahr. Für jede Erneuerung sind wieder ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis und ein medizinisc­h-psychologi­scher Test beizubring­en.

Mit den beiden bestandene­n Prüfungen in der Tasche kann der Jungjäger jetzt einen Jagdschein (licencia de caza) lösen. Zuständig ist wieder das jeweilige regionale Landwirtsc­hafts- oder Umweltmini­sterium. Mitzubring­en sind neben den Prüfungsze­ugnissen auch der Nachweis einer abgeschlos­senen Jagdhaftpf­lichtversi­cherung. Wer die waffenrech­tliche Lizenz D besitzt, muss zudem nachweisen, dass er über einen stählernen Waffenschr­ank der höchsten Sicherheit­sstufe verfügt.

Anders als in Deutschlan­d ist der Jagdschein in Spanien nur in der Region gültig, in der er ausgestell­t wurde, nicht im ganzen Land. Es existiert allerdings ein Abkommen unter einigen Regionen, die sich die Jagdschein­e gegenseiti­g anerkennen. Wer also einmal in einer anderen Autonomen Region auf die Jagd gehen will, beantragt eine sogenannte interauton­ome Lizenz. Die Regionen, die das Abkommen unterzeich­net haben, sind Aragón, Asturien, Castilla-León, Extremadur­a, Madrid, Galicien, Valencia und Murcia.

Auch in Spanien haben Jagdschein­e eine begrenzte Dauer. Je nach Region werden sie für ein Jahr, maximal für fünf ausgestell­t.

Mit dem Jagdschein und der jeweiligen waffenrech­tlichen Lizenz kann der Jungjäger nun an den Waffenkauf gehen. Nach einer Verschärfu­ng des Waffenrech­ts 2021 darf ein Jäger nicht mehr als fünf Büchsen für die Hochwildja­gd besitzen sowie ebenfalls maximal fünf Flinten für die Niederwild­jagd. Marke, Modell, Herkunft, Kaliber, Seriennumm­er und Eigentümer werden in eine Waffenbesi­tzkarte (guía de pertenenci­a de armas) eingetrage­n. Anders als in Deutschlan­d sind in Spanien

Newspapers in German

Newspapers from Spain