Neue Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge
Wie die DGT die Sicherheit im Straßenverkehr durch strengere Vorschriften für E-Scooter und Co. erhöhen will
Madrid – ds. Spanien hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die Besitzer von „ Fahrzeugen zur persönlichen Mobilität“(Vehículos de Movilidad Personal, kurz: VPM), einschließlich Elektroroller betrifft. Nach der Definition der spanischen Generaldirektion für Verkehr (kurz: DGT) fällt unter VPM, also Elektrokleinstfahrzeuge „ ein Fahrzeug mit einem oder mehreren Rädern, mit einem einzigen Sitz, ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben, mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h“. Diese Maßnahme habe das Ziel, so die DGT, „ die Sicherheit im Straßenverkehr und den Schutz des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten“.
Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen nun geprüft sein und eine Reihe von Merkmalen erfüllen, die von der DGT festgelegt wurden. Diese beziehen sich auf Qualitätsund Haltbarkeitsgarantien, die alle nach dem 22. Januar gekauften VPMs erfüllen müssen. Diejenigen, die vor diesem Datum gekauft wurden, können nur bis zum 22. Januar 2027 ohne Zertifikat gefahren werden.
Vor dem Kauf eines Elektrorollers oder eines anderen Fahrzeugs der persönlichen Mobilität empfiehlt die DGT, ihren Katalog mit Marken und Modellen heranzuziehen, die bereits zertifiziert sind und alle erforderlichen Eigenschaften erfüllen. Am 21. Januar 2022 wurde das Handbuch der technischen Merkmale für Elektrokleinstfahrzeuge im offiziellen Gesetzblatt BOE veröffentlicht, und seitdem sind viele Marken zertifiziert worden.
Folgende Voraussetzungen müssen Elektrokleinstfahrzeuge in Spanien nun erfüllen:
Nur eine Person erlaubt Maximal 25 km/h gestattet Manipulationen, um schneller fahren zu können, sind verboten.
Das Fahrzeug muss mit einer sichtbaren Geschwindigkeits- und Batterieanzeige ausgestattet sein.
Zwei unabhängige Bremsen und bei zweirädrigen Fahrzeugen auch eine Feststellbremse müssen vorhanden sein.
Das Elektrokleinstfahrzeug muss mit Leuchten vorne (weiß), an beiden Seiten (weiß oder gelb) und hinten (rot) ausgestattet sein.
Das Bremslicht muss mit dem Rücklicht kombiniert sein oder sich von diesem unterscheiden.
Die, die für den Transport von Gütern genutzt werden, müssen mit reflektierenden Seitenleuchten (gelb an den Seiten und rot am Heck) an den Kanten und Ecken der Ladung ausgestattet sein.
Fahrzeuge, die für die Beförderung von Gütern und andere Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen außerdem mit vorderen und hinteren Blinkern, Rückspiegeln und Rückfahrassistenten ausgestattet sein.
Ein Rückfahr- und akustisches Warnsystem (im Falle des Gütertransports) muss vorhanden sein.
Ein Parkstabilisierungssystem für MPVs mit weniger als drei Rädern muss vorhanden sein. Slick-Reifen sind verboten.
Sie müssen über ein sicheres Klappsystem verfügen.
Sichtbare und lesbare Kennzeichnungen mit Angabe der Höchstgeschwindigkeit, der Seriennummer, der Zertifikatsnummer, des Baujahrs, der Marke und des Modells.
Zulassungsschild auf der Rückseite des Fahrzeugs.
Zusätzlich zu diesen technischen Merkmalen werden auf der Website der DGT eine Reihe qualitätsorientierter Richtlinien genannt, die ebenfalls obligatorisch sein werden, wie der Schutz der Batterie vor hohen Temperaturen oder Feuchtigkeit. Die DGT weist darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf großen Kreuzungen, Überlandstraßen, Autobahnen und allgemein zweispurigen Straßen sowie in städtischen Tunneln fahren dürfen, ebenso wenig auf Gehwegen in Städten.
Weiterführende Infos sowie den Katalog kann man unter dem Kurzlink http://tinyurl.com/ 2pbcx3ra einsehen.