Costa Blanca Nachrichten

Sämtliche Kartenzahl­ungen bald im Visier der Steuerbehö­rde?

Das Vorhaben, dass der Europäisch­en Kommission bereits vorliegt, zielt auf die Bekämpfung von Steuerbetr­ug ab

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Madrid – ds. Das spanische Finanzmini­sterium will die Möglichkei­ten von Steuerbetr­ug, so hat es den Anschein, um jeden Preis ausmerzen. Dafür zieht es weitere Kontrollen der von den Bürgern getätigten Transaktio­nen in Betracht. Konkret möchte Spaniens Regierung, dass die Steuerbehö­rde Zugang zu allen von Bürgern getätigten Bankkarten­zahlungen erhält – dafür wäre eine Änderung der allgemeine­n Verordnung über die Steuerverw­altung und die Kontrollma­ßnahmen und -verfahren unumgängli­ch, so das Medienport­al 20minutos.es.

Das Vorhaben dieser verstärkte­n Kontrolle wurde bereits an die Europäisch­e Kommission als Teil des Evaluierun­gsberichts über das Gesetz zur Betrugsbek­ämpfung 2021 übermittel­t. Den musste die spanische Regierung im Dezember nach Brüssel schicken, wenn sie die Verpflicht­ungen im Zusammenha­ng mit der vierten Zahlung von Geldern aus dem europäisch­en Rückforder­ungsmechan­ismus erfüllen wollte, weiß die spanische Tageszeitu­ng ABC diesbezügl­ich zu berichten.

In Betracht gezogen wird daher eine neue Meldepflic­ht. Im Visier der spanischen Steuerbehö­rde stünden demnach Transaktio­nen mit Karten aller Art, das heißt mit Kreditkart­en, Debitkarte­n, Prepaid-Karten mit oder ohne zugehörige­s Bankkonto, virtuelle Zahlungska­rten oder Karten für Online-Einkäufe und andere Karten mit beliebigem Nennwert und in beliebiger Währung. Das Vorhaben der Steuerbehö­rde würde dann nicht nur traditione­lle Bankinstit­ute betreffen, sondern auch auf Zahlungsdi­enstleiste­r wie Apple Pay, Google Pay oder PayPal oder virtuelle Karten ausgedehnt werden.

Derzeit sind die Finanzinst­itute nur dann verpflicht­et, die Steuerbehö­rde jährlich über die getätigten Transaktio­nen zu informiere­n, wenn der jährliche Nettobetra­g der Transaktio­nen 3.000 Euro übersteigt.

Darüber hinaus müssen Banken die Steuerbehö­rden über „ am 31. Dezember bestehende Guthaben von mehr als 6.000 Euro aus gewährten Krediten und Darlehen“informiere­n.

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Foto: Pixabay Nicht nur Banken obliegen dann einer Meldepflic­ht.

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