Alles unter Kontrolle
Brüssel regelt Touristen-Apartments – Einheitliche EU-Norm kommt
Madrid/Brüssel – tl. Die immer wieder angemahnte einheitliche EU-Regelung für TouristenApartments kommt. Das EuropaParlament hat dem Vorschlag der Kommission für eine entsprechende EU-Norm zugestimmt. Sie muss innerhalb von zwei Jahren von Buchungs-Plattformen wie etwa Airbnb angewendet und von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die neue Norm soll in Spanien dazu beitragen, die unterschiedlichen Regelungen in den autonomen Regionen zu vereinheitlichen und die illegalen Angebote an Touristen-Apartments zu bekämpfen. Die Norm begründet Rechte und Pflichten, die für alle Akteure auf dem Gebiet der Vermietung von solchen Apartments gelten und an die sie sich zu halten haben.
So muss der Vermieter den Behörden die Daten zu seiner Person und seinem Apartment übermitteln. Außerdem wird vorgeschrieben, das Apartment mit einer Nummer registrieren zu lassen, falls dies von der Plattform verlangt wird.
Von den Plattformen – allein Airbnb bietet EU-weit über zwei Millionen Touristen-Apartments an – wird verlangt, die Vermieter beim Registrierungsprozess für das Apartment zu unterstützen. Bei Apartments ohne Registriernummer müssen Vermieter aufgefordert werden, das Angebot zu löschen. Die Plattformen haben die Verpflichtung, die Vermieterdaten – Anzahl der Nächte, Anzahl der Gäste, Website und Registriernummer – monatlich über einen einzigen digitalen Eintrittspunkt den Behörden zu übermitteln.
Dieser einzige digitale Eintrittspunkt ist eine der neuen Voraussetzungen, um die sich die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) nun zu kümmern hat. Das gilt auch für die Daten, die von den Regionen gemeldet werden. Die Regionen wiederum haben die Aufsichtspflicht über die Registrierung der Apartments. Sie können Korrekturen anmahnen oder von den Plattformen die Löschung von Angeboten verlangen.
Daten von Vermietern werden über digitalen Eintrittspunkt übermittelt