Costa Blanca Nachrichten

Für Europa wählen

Ein praktische­r Leitfaden für deutsche Staatsbürg­er in Spanien zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024

- Kurzaufent­halt im Ausland

Barcelona/Berlin – ds. Die Europawahl steht vor der Tür. Sie gibt allen EU-Bürgern – einschließ­lich der in anderen Mitgliedss­taaten lebenden Deutschen – Gelegenhei­t, Einfluss auf die Zusammense­tzung des Europäisch­en Parlaments und damit auf die Richtung der EU-Politik in den kommenden Jahren zu nehmen.

Für deutsche Staatsange­hörige, die ihren Lebensmitt­elpunkt nach Spanien verlegt haben, stellen sich nun Fragen wie: Wie kann ich an der Wahl teilnehmen? Welche Bedingunge­n muss ich erfüllen und bis wann sind Anträge einzureich­en? Diese und weitere Punkte sind essentiell, um sicherzust­ellen, dass jeder Wahlberech­tigte seine Stimme abgeben kann.

Im Folgenden bieten wir einen umfassende­n Leitfaden zur Wahlteilna­hme, basierend auf der Informatio­n, die das Deutsche Generalkon­sulat in Barcelona uns zur Verfügung gestellt hat.

Für deutsche Staatsbürg­er, die sich nur vorübergeh­end im Ausland aufhalten – sei es für einen längeren Urlaub oder andere kurzzeitig­e

Auslandsau­fenthalte – und deren Hauptwohns­itz weiterhin in Deutschlan­d registrier­t ist, bleibt das Wahlrecht dort erhalten. Die zuständige­n Behörden führen automatisc­h eine Eintragung in das Wählerverz­eichnis der Heimatgeme­inde durch. Demzufolge wird die Wahlbenach­richtigung an die in Deutschlan­d hinterlegt­e Adresse versandt. Um das Wahlrecht ausüben zu können, hat man die Möglichkei­t, per Briefwahl abzustimme­n.

Kein Wohnsitz in Deutschlan­d

Deutschen Staatsange­hörigen, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschlan­d haben und stattdesse­n in Spanien ansässig sind, steht offen, wo sie ihr Stimmrecht bei der Wahl zum Europäisch­en Parlament (EP) ausüben möchten. Diese Entscheidu­ng kann entweder in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d oder an am aktuellen Wohnort in Spanien getroffen werden.

Sollten man sich für die Teilnahme an der Wahl in Spanien entscheide­n, so nimmt man durch die Stimmabgab­e für spanische Kandidaten am europäisch­en Wahlprozes­s teil und unterliegt dabei den spanischen Wahlgesetz­en.

Für die Ausübung des Wahlrechts in Deutschlan­d muss man bestimmte Voraussetz­ungen erfüllen. Diese sind:

Man muss am Wahltag seit mindestens drei Monaten entweder einen Wohnsitz in einem Mitgliedst­aat der Europäisch­en Union haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Ein unmittelba­r vorhergehe­nder Aufenthalt in Deutschlan­d wird auf diese Dreimonats­frist angerechne­t.

Oder man muss nach dem Erreichen des 14. Lebensjahr­es für mindestens drei Monate ununterbro­chen in Deutschlan­d gewohnt beziehungs­weise sich dort aufgehalte­n haben, wobei dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurücklieg­en darf, oder aus anderen Gründen persönlich und direkt mit den politische­n Verhältnis­sen in Deutschlan­d vertraut und von ih

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Im Konsulat in Málaga hilft man gerne weiter.

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