Für Europa wählen
Ein praktischer Leitfaden für deutsche Staatsbürger in Spanien zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024
Barcelona/Berlin – ds. Die Europawahl steht vor der Tür. Sie gibt allen EU-Bürgern – einschließlich der in anderen Mitgliedsstaaten lebenden Deutschen – Gelegenheit, Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und damit auf die Richtung der EU-Politik in den kommenden Jahren zu nehmen.
Für deutsche Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt haben, stellen sich nun Fragen wie: Wie kann ich an der Wahl teilnehmen? Welche Bedingungen muss ich erfüllen und bis wann sind Anträge einzureichen? Diese und weitere Punkte sind essentiell, um sicherzustellen, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann.
Im Folgenden bieten wir einen umfassenden Leitfaden zur Wahlteilnahme, basierend auf der Information, die das Deutsche Generalkonsulat in Barcelona uns zur Verfügung gestellt hat.
Für deutsche Staatsbürger, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten – sei es für einen längeren Urlaub oder andere kurzzeitige
Auslandsaufenthalte – und deren Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland registriert ist, bleibt das Wahlrecht dort erhalten. Die zuständigen Behörden führen automatisch eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde durch. Demzufolge wird die Wahlbenachrichtigung an die in Deutschland hinterlegte Adresse versandt. Um das Wahlrecht ausüben zu können, hat man die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Kein Wohnsitz in Deutschland
Deutschen Staatsangehörigen, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und stattdessen in Spanien ansässig sind, steht offen, wo sie ihr Stimmrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) ausüben möchten. Diese Entscheidung kann entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder an am aktuellen Wohnort in Spanien getroffen werden.
Sollten man sich für die Teilnahme an der Wahl in Spanien entscheiden, so nimmt man durch die Stimmabgabe für spanische Kandidaten am europäischen Wahlprozess teil und unterliegt dabei den spanischen Wahlgesetzen.
Für die Ausübung des Wahlrechts in Deutschland muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:
Man muss am Wahltag seit mindestens drei Monaten entweder einen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Ein unmittelbar vorhergehender Aufenthalt in Deutschland wird auf diese Dreimonatsfrist angerechnet.
Oder man muss nach dem Erreichen des 14. Lebensjahres für mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt beziehungsweise sich dort aufgehalten haben, wobei dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf, oder aus anderen Gründen persönlich und direkt mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ih