Häuser auf öffentlichem Berg
Eigentum von Deutschen in Urbanisation in Busot ist trotz aller Genehmigungen illegal
Busot – ann. Der Blick von der Urbanisation Pla de la Lloma bei Busot ist fantastisch. Vor den Bewohnern des hoch gelegenen Wohngebiets breitet sich die Küste aus, bis der Blick im Blau des Mittelmeers versinkt. Doch die gute Lage hat einen Haken. Viele Grundstücke sind Teil eines öffentlichen Berges, der im Besitz des Landes Valencia ist. Sie hätten weder geteilt und erschlossen, noch bebaut werden dürfen. „ Und viele Eigentümer wissen nicht einmal, dass ihr Haus möglicherweise illegal ist“, meint Bernhard Cordes.
Auch er und seine Frau besitzen seit Anfang der 80er Jahre ein Grundstück dort. „ Wir erhielten Baugenehmigungen für Haus, Pool und Nebengebäude und haben daraufhin alles gebaut“, erzählt Cordes. Dass dies gegen das Gesetz verstieß, erfuhren die Deutschen erst 2018, als sie 10.000 Quadratmeter ihres Grundstücks an einen Bauträger verkauften, der Einfamilienhäuser errichten wollte. „ Der Verkauf, die Teilung des Grundstücks und die Bebauung wurden vorab von der Gemeinde genehmigt, der gesamte Vorgang vor einem Notar beglaubigt“, erzählt der Deutsche. Doch beim Versuch, alles ins Grundbuch einzutragen, kam die ganze Sache raus.
„ Wir wurden daraufhin vom Bauträger verklagt, die geschlossenen Verträge für nichtig erklärt“, berichtet er. „ Da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren, haben wir unser Grundstück nicht wieder zurückgekauft, sondern es samt Haus an den Bauträger übertragen. Wir hatten nicht den Mut für jahrelange Verfahren zur Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die Gesamtkosten des Verfahrens für uns lagen bei rund 50.000 Euro.“Inzwischen hat Ehepaar Cordes Schadenersatz von der Gemeinde Busot gefordert. „ Das wurde abgelehnt mit der Argumentation der Verjährung und dass nicht die erteilte Teilung Ursache für den Schaden war, sondern die Eigentumsverhältnisse“, so Cordes.
100 bis 200 Häuser betroffen
Für ihn liegen die Fakten allerdings anders. „ Wir hatten seit 1982 eine Escritura mit der entsprechenden Grundbucheintragung als Eigentumsnachweis“, meint er. „ 1984 wurden Teile der Urbanisation Pla de la Lloma vom Staat an die Generalitat in Valencia übertragen und als Monte Alquedra ins Grundbuch eingetragen. Die Grundbesitzer wurden darüber nicht informiert“, betont Cordes. Die Gemeinde Busot habe jedoch weiterhin die Verwaltung über das Gebiet ausgeübt und Teilungen und Bebauung genehmigt. Grundstücke der Urbanisation seien ins Kataster aufgenommen und als „ urban“klassifiziert worden. „ Die Generalitat hat beanstandet, dass dies alles ohne Absprache und Genehmigung erfolgt ist.“Entsprechende Dokumente liegen der CBN vor, ebenso wie Busots Flächennutzungsplan von 1995, der auch die Urbanisation Pla de la Lloma enthält.
Nun fordere die Landesregierung von Busot rund 175.000 Quadratmeter des Monte Alquedra zurück. „ Dort stehen mittlerweile 100, vielleicht noch sehr viel mehr Häuser“, sagt Cordes, der die ganze Geschichte jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Alicante prüfen lassen will. Das Rathaus argumentiert, er hätte sich vor Abschluss eines Kaufvertrages über die Eigentumsverhältnisse informieren müssen. „ Bei der Beglaubigung gab es jedoch keine Hinweise auf fehlerhafte Eigentumsverhältnisse, weder vom Rathaus, noch vom Bauträger, noch vom Notar“, bemerkt Cordes.
Auf die Frage einer Anwohnerin zu den Verhältnissen in Pla de la Lloma in einer Facebook-Gruppe Busots antwortete Bürgermeister Alejandro Morant persönlich: „ Wir beschäftigen uns seit Jahren mit dieser Angelegenheit, denn die Landesregierung verlangt vom Rathaus, dass wir das Gebiet zurückgeben, Gebiet, auf dem heute über 200 Chalets stehen“, erklärt Morant. Natürlich werde das Rathaus die Interessen derjenigen verteidigen, „ die dort ein Haus gekauft haben und nicht die Schuld für eine Situation tragen, die Anfang der 80er Jahre entstanden ist“. Die CBN bemüht sich derzeit um eine Stellungnahme aus dem Bauamt.