Führerschein für den Hund
Je nach Autonomer Region ist für bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen Halterlizenz erforderlich – Viele haben diese nicht
Der treue Hundeblick lässt es kaum vermuten und wenn Staffordshire, Dogge oder Rottweiler gut erzogen sind, besteht meist auch kein Grund zu Bedenken. Trotzdem sind sogenannte „potenziell gefährliche Hunde“wie alle Tiere unberechenbar, das Risiko ist immer da. Vergangene Woche ist es wieder passiert: Ein Mensch wurde von einem Hund so schwer verletzt, dass er starb.
Warum die Kanarische Dogge in dem kleinen Örtchen El Molar in der Provinz Madrid über ihr 40-jähriges Frauchen herfiel, ist unklar. Fest steht, die in einigen spanischen Regionen als gefährlich eingestufte Hunderasse erfordert eine Halterlizenz. Viele Besitzer haben diese nicht.
So auch die Frau aus Madrid. Die Guardia Civil ist sich mittlerweile sogar sicher, dass die 40-Jährige eine illegale Zucht mit weiteren als gefährlich geltenden Hun- derassen betrieb. Die Beamten hatten mehrere frei laufende Pitbulls auf dem Grundstück vorgefunden. Eine Tragödie wie in El Molar verhindern kann eine Lizenz zwar nicht, aber vielleicht wenigstens die Halter für das Risiko sensibilisieren.
Das ist das Ziel einer Kampagne, die die Calper Ortspolizei momentan durchführt. Dabei sollen Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden dazu ermuntert werden, den „Hundeführerschein“nachträglich zu erwerben.
Die Beamten verzichten dabei bewusst darauf, die sonst üblichen hohen Bußgelder zu verhängen. Satte 2.400 Euro kostet es normalerweise, wenn sie einen Besitzer ohne entsprechende Erlaubnis erwischen. So dürfen in Calp alle, die noch keine solche Lizenz besitzen, sie innerhalb eines Zeitraums von mehreren Tagen nachreichen. „Wie lang die Kulanzzeit ist, hängt aber vom konkreten Fall ab“, erklärt Ortspolizist Juan Moreno.
Kooperativ und einsichtig müsse der Halter sein, sagt er und erzählt gleich von einem Gegenbeispiel: Vor einigen Wochen hatten Calper Polizeibeamte einen Mann erwischt, der mit seinem als gefährlich eingestuften Vierbeiner seelenruhig ohne Leine, Maulkorb und Lizenz durch die Straßen spazierte. „Er behauptete, den Hund erst kürzlich adoptiert zu haben“, erklärt Moreno. „Muerte“(Tod) habe der Besitzer den Hund bezeichnenderweise getauft.
2.400 Euro Strafe
Nachdem er nach mehreren Tagen die erforderliche Lizenz immer noch nicht vorlegen konnte, prüfte die Polizei seine Daten. „Und da schau her, er hatte mehrere Einträge ins Vorstrafenregister, damit hätte er sowieso keine Lizenz bekommen“, so der Ortspolizist.
In der Zwischenzeit versuchte der säumige Hundehalter, seinen vierbeinigen Freund im örtlichen Tierheim loszuwerden, um das Bußgeld zu umgehen. „Die Mitarbeiter dort waren schon vorgewarnt, der Hund wurde sofort beschlagnahmt.“Die Strafe in Höhe von 2.400 Euro muss er aber trotz-