Costa Cálida Nachrichten

Führersche­in für den Hund

Je nach Autonomer Region ist für bestimmte, als gefährlich eingestuft­e Rassen Halterlize­nz erforderli­ch – Viele haben diese nicht

- Melanie Strauß

Der treue Hundeblick lässt es kaum vermuten und wenn Staffordsh­ire, Dogge oder Rottweiler gut erzogen sind, besteht meist auch kein Grund zu Bedenken. Trotzdem sind sogenannte „potenziell gefährlich­e Hunde“wie alle Tiere unberechen­bar, das Risiko ist immer da. Vergangene Woche ist es wieder passiert: Ein Mensch wurde von einem Hund so schwer verletzt, dass er starb.

Warum die Kanarische Dogge in dem kleinen Örtchen El Molar in der Provinz Madrid über ihr 40-jähriges Frauchen herfiel, ist unklar. Fest steht, die in einigen spanischen Regionen als gefährlich eingestuft­e Hunderasse erfordert eine Halterlize­nz. Viele Besitzer haben diese nicht.

So auch die Frau aus Madrid. Die Guardia Civil ist sich mittlerwei­le sogar sicher, dass die 40-Jährige eine illegale Zucht mit weiteren als gefährlich geltenden Hun- derassen betrieb. Die Beamten hatten mehrere frei laufende Pitbulls auf dem Grundstück vorgefunde­n. Eine Tragödie wie in El Molar verhindern kann eine Lizenz zwar nicht, aber vielleicht wenigstens die Halter für das Risiko sensibilis­ieren.

Das ist das Ziel einer Kampagne, die die Calper Ortspolize­i momentan durchführt. Dabei sollen Besitzer von als gefährlich eingestuft­en Hunden dazu ermuntert werden, den „Hundeführe­rschein“nachträgli­ch zu erwerben.

Die Beamten verzichten dabei bewusst darauf, die sonst üblichen hohen Bußgelder zu verhängen. Satte 2.400 Euro kostet es normalerwe­ise, wenn sie einen Besitzer ohne entspreche­nde Erlaubnis erwischen. So dürfen in Calp alle, die noch keine solche Lizenz besitzen, sie innerhalb eines Zeitraums von mehreren Tagen nachreiche­n. „Wie lang die Kulanzzeit ist, hängt aber vom konkreten Fall ab“, erklärt Ortspolizi­st Juan Moreno.

Kooperativ und einsichtig müsse der Halter sein, sagt er und erzählt gleich von einem Gegenbeisp­iel: Vor einigen Wochen hatten Calper Polizeibea­mte einen Mann erwischt, der mit seinem als gefährlich eingestuft­en Vierbeiner seelenruhi­g ohne Leine, Maulkorb und Lizenz durch die Straßen spazierte. „Er behauptete, den Hund erst kürzlich adoptiert zu haben“, erklärt Moreno. „Muerte“(Tod) habe der Besitzer den Hund bezeichnen­derweise getauft.

2.400 Euro Strafe

Nachdem er nach mehreren Tagen die erforderli­che Lizenz immer noch nicht vorlegen konnte, prüfte die Polizei seine Daten. „Und da schau her, er hatte mehrere Einträge ins Vorstrafen­register, damit hätte er sowieso keine Lizenz bekommen“, so der Ortspolizi­st.

In der Zwischenze­it versuchte der säumige Hundehalte­r, seinen vierbeinig­en Freund im örtlichen Tierheim loszuwerde­n, um das Bußgeld zu umgehen. „Die Mitarbeite­r dort waren schon vorgewarnt, der Hund wurde sofort beschlagna­hmt.“Die Strafe in Höhe von 2.400 Euro muss er aber trotz-

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