Deutsche Rentner in Spanien
Der Mythos von der Rentenkürzung und wann die spanischen Finanzbehörden aufmerksam werden – Folge 7
Für die meisten deutschen Residenten in Spanien ist die deutsche gesetzliche Rente die wichtigste regelmäßige Einnahmequelle. Von Spanien aus verfolgen viele nicht selten mit Sorge die anhaltenden politischen Diskussionen um die Zukunft der Rente. Die Probleme mit der Finanzierung der Renten sind allerdings sehr ernst, und sie betreffen alle Industriestaaten gleichermaßen.
Der medizinische Fortschritt und der allgemeine Wohlstand haben die Lebenserwartung immer weiter ansteigen lassen. Das ist ein großes Glück! Es bedeutet auf der anderen Seite aber, dass die Renten nicht mehr acht oder neun Jahre, wie noch in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, sondern heute durchschnittlich 19 Jahre für Männer und 23 Jahre für Frauen gezahlt werden. Gleichzeitig müssen dafür immer weniger aktiv Erwerbstätige mit ihren Rentenbeiträgen auskommen. Hinzu kommt, dass in diesen Jahren die Generation der „Baby-Boomer“ins Rentenalter kommt – das waren die hohen Geburtenjahrgänge der Nachkriegszeit.
Schließlich wird heute immer weniger Nachwuchs geboren: statt 2,2 Geburten pro Frau, die notwendig wären, um den Bevölkerungsstand zu halten, sind es nur noch 1,4 Geburten. Da die Rentenbeiträge nicht über ein bestimmtes Maß – gesetzlich festgelegt sind 23 Prozent bis 2030 – steigen dürfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht zu gefährden, wurden daher sehr einschneidende Maßnahmen auf der Seite der Rentenleistungen getroffen:
Bis zum Jahr 2028 wird stufenweise die Rente mit 67 eingeführt.
Allerdings gilt für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren die Altersgrenze von 63 Jahren ohne Abschläge; diese Altersgrenze wird aber für ab 1953 geborene Versicherte schrittweise auf 65 Jahre erhöht;
Langjährige Versicherte mit 35 Versicherungsjahren können ebenfalls noch mit 63 Jahren in Rente gehen; sie müssen aber Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent.
Die Höhe der Renten wird künftig mit Rücksicht auf die ge- ringere Zahl von Beitragszahlern auch in deren Verhältnis zur Zahl der Rentner berechnet, so dass die Renten künftig automatisch weiter absinken werden.
Entwarnung: Keine bestehende Rente wird gekürzt! Wer schon eine Rente bezieht, bemerkt die Absenkung des Rentenniveaus nur durch eine geringere jährliche Rentenerhöhung, es gibt also immer nur „weniger mehr“.
Von den jungen Arbeitnehmer wird erwartet, dass sie zusätzlich eine private Alterssicherung abschließen: die staatlich geförderte sogenannte Riester-Rente. Wenn sie auch künftig noch das gleiche Rentenniveau wie heute erhalten wollen, müssen sie mindestens vier Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden.
Mein Tipp: Allgemeine Auskünfte zur Rentenversicherung beantwortet das kostenlose ServiceTelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer: 00 800 1000 4800 (aus Spanien ohne Vorwahl für Deutschland).
Was bedeutet das für deutsche Rentner, die heute in Spanien leben?
Ihre Rente ist auch weiterhin sicher – um ein noch weithin be- kanntes geflügeltes Wort des ehemaligen Bundesarbeitsministers Dr. Norbert Blüm zu benutzen.
Auch wenn die heutigen Renten nicht üppig sind: wer heute in Rente ist, dem geht es jedenfalls besser, als es voraussichtlich späteren Generationen je gehen kann.
Die Rente wird weiterhin grundsätzlich jährlich der Lohnentwicklung der Arbeitnehmer so angepasst, wie sich die Löhne der Arbeitnehmer entwickeln.
Allerdings ist die jährliche Rentenanpassung in vier Stufen um insgesamt vier Prozent vermindert worden (sogenannten RiesterTreppe). Damit wird ausgeglichen, dass die aktiven Arbeitnehmer heute schon vier Prozent ihrer Alterssicherung privat regeln sollen und daher weniger verfügbares Einkommen haben. Alles in allem heißt das:
Sorgen müssen nicht Sie sich als Rentner machen, sondern die jüngeren Menschen, wenn diese nicht zusätzlich zur Rente privat vorsorgen.
Auch künftig werden die Renten der allgemeinen Entwicklung der Einkommen angepasst. Deshalb gab es 2016 eine ordentliche Rentenerhöhung von 4,25 Pro- zent (West) und 5,95 Prozent (Ost). Auch für 2017 ist eine Rentenerhöhung (1,5% bzw. 2,0%) zu erwarten.
Was ist bei Wohnsitzverlegung nach Spanien zu beachten?
Fallbeispiel: Karl S. aus München ist Rentner. Er wohnt seit vier Jahren mit seiner Frau in der Nähe von Alicante in einer Eigentumswohnung. Obwohl sie nur noch gelegentlich in den heißen Sommermonaten in München bei den Kindern leben, haben sie sich in Deutschland nicht abgemeldet. Die Rentenversicherung zahlt die Rente auf ihr deutsches Konto in München. Gerne hätten sie das Geld auf ihr spanisches Konto überwiesen, weil von dort auch alle Kosten für Telefon, Strom usw. abgebucht werden. Freunde haben sie aber gewarnt, dass dann ihre Rente gekürzt würde und hohe Überweisungskosten entstünden. Was sollten Sie tun? Die Antwort in allen solchen Fällen ist einfach: Teilen Sie Ihrer Rentenversicherung Ihren neuen Wohnort mit und bitten Sie darum, dass künftig die Rente auf Ihr spanisches Konto überwiesen wird!
Denn es gibt keine Rentenkürzung! Die Gerüchte um Rentenkürzungen kommen daher, dass bei Überweisungen in Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören und mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, in der Tat bis vor einiger Zeit noch 30 Prozent der Rente einbehalten wurden. Das entsprechende Gesetz wurde aber unlängst geändert, und in der Europäischen Union hat es nie gegolten!
Es entstehen auch keine höheren Überweisungsgebühren als bei einer Überweisung auf Ihr deutsches Konto! Auch das ist den Regelungen der Europäischen Union zu verdanken.
Sie können sich von Ihrer Rentenversicherung auch einen Scheck an Ihre Anschrift in Spanien schicken lassen.
Sie können es natürlich ebenso beim deutschen Konto belassen.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Spanien, sondern noch in Deutschland haben, etwa weil Sie sich in Deutschland nicht ab- und in Spanien nicht angemeldet haben, kön- nen Sie sich Ihre Rente nach Spanien überweisen lassen!
Ohne eine Anmeldung in Spanien ist es theoretisch möglich, aber in der Praxis manchmal nicht so leicht, in Spanien ein Konto zu eröffnen. Manche Banken verlangen die Anmeldung. Auf jeden Fall benötigen Sie eine Steueranmeldung (N.I.E.), die auch von Deutschland aus zu bekommen ist. Und bedenken Sie, dass unter Umständen (wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz mehr gibt) dieAbmeldepflicht in Deutschland besteht.
Geben Sie der Rentenversicherung die BIC (die internationale Bankleitzahl) und die IBAN (die internationale Kontonummer) Ihrer spanischen Bankverbindung an; denn nur so kann eine Überweisung erfolgen. Es ist überraschend, wie wenige deutsche Residenten von dem Recht Gebrauch machen, sich ihre Rente nach Spanien überweisen zu lassen. So werden nicht einmal 20.000 Renten an Deutsche nach Spanien überwiesen. Dabei hat die Überweisung auf ein spanisches Konto nicht das Geringste mit der offiziellen Anmeldung in Spanien zu tun!
Allerdings: Wenn Sie sich Ihre Rente auf ein Konto in Spanien überweisen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass die spanischen Finanzbehörden auf Sie aufmerksam werden und prüfen, ob Sie vielleicht der spanischen Rentenbesteuerung unterliegen (mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben). Denn die Deutsche Rentenversicherung informiert das deutsche Finanzamt über die Zahlung ins Ausland, welches wiederum die spanischen Behörden unterrichten kann.
Nächste Woche: Die Besteuerung Ihrer Rente – in Deutschland oder in Spanien? Das vollständige Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne – Experten-Ratgeber für Deutsche in Spanien“ist für 19,90 Euro über die Geschäftsstellen der CBN in Benissa, Finestrat, Torrevieja und Benijófar zu beziehen, sowie im Shop unter www.costnachrichten.com.