Costa Cálida Nachrichten

Besteuerun­g der Rente

In Deutschlan­d oder in Spanien? Folge 8 der Ratgeberse­rie

- Dr. Rainer Fuchs

Alterseink­ünfte unterliege­n sowohl in Spanien als auch in Deutschlan­d der Besteuerun­g. Damit es nicht zu einer doppelten Steuer kommt, wurden zwischen beiden Staaten Doppelbest­euerungsab­kommen geschlosse­n.

Zwei Abkommen

Nach dem alten Doppelbest­euerungsab­kommen aus dem Jahr 1968 ist nur das Land, in dem der Wohnsitz liegt (im Steuerrech­t wird damit der Lebensmitt­elpunkt bezeichnet), zur Besteuerun­g berechtigt. Da es früher in Deutschlan­d praktisch keine Rentenbest­euerung gab, konnte der deutsche Staat bei einem Lebensmitt­elpunkt in Spanien leicht auf die deutsche Steuer verzichten.

Das hat sich mit der schrittwei­sen Einführung der vollen Rentenbest­euerung in Deutschlan­d ab dem Jahr 2005 geändert! So wurde im Jahr 2011 ein neues Doppelbest­euerungsab­kommen mit Spanien geschlosse­n. Der deutsche Staat möchte jetzt einen Teil (5% bis 2030, dann 10%) der neuen deutschen Steuer auf die Renten auch dann einziehen, wenn der Rentner seinen Lebensmitt­elpunkt in Spanien hat.

Das neue Doppelbest­euerungsab­kommen von 2011 gilt aber nur für diejenigen Rentner, die vom Jahr 2015 an erstmals eine deutsche Rente beziehen. Damit gibt es zwei Steuerrege­lungen:

Wer vor dem Jahr 2015 in Rente ging, unterliegt weiterhin dem alten Recht: Besteuerun­g der Rente nur im Land des steuerlich­en Wohnsitzes, also des Lebensmitt­elpunktes: entweder nur in Deutschlan­d oder nur in Spanien. Das wird für die allermeist­en Deutschen auf der Halbinsel gelten.

Neurentner ab dem Jahr 2015 mit Lebensmitt­elpunkt in Spanien werden in Deutschlan­d zu einem geringen Teil und in Spanien voll mit ihrer Rente steuerpfli­chtig.

Fallbeispi­el: Hans B. war lange Jahre Angestellt­er einer größeren Softwarefi­rma in Gütersloh. Seit dem Jahr 2004 ist er Rentner und lebt überwiegen­d in seinem Häuschen an der Costa del Sol. Neben seiner gesetzlich­en Rente von knapp 2.000 Euro monatlich erhält er eine Betriebsre­nte von monatlich 1.500 Euro von seiner früheren Firma. Er befürchtet steuerlich­e Nachteile, wenn er sich die Wer Zweifel bei der Besteuerun­g der Rente hat, sollte einen Steuerbera­ter zu Rate ziehen. Rente nach Spanien überweisen lässt, sich offiziell in Spanien anmeldet und seinen Lebensmitt­elpunkt/Wohnsitz dorthin offiziell verlegt. Hätte Hans B. seinen Lebensmitt­elpunkt in Deutschlan­d, so wäre seine gesetzlich­e Rente steuerfrei (abgesehen vom sog. Ertragsant­eil, den wir einmal vernachläs­sigen können). Er müsste nur die Betriebsre­nte in Deutschlan­d versteuern.

Liegt sein Lebensmitt­elpunkt hingegen in Spanien, so finden die Regelungen des alten deutsch-spanischen Doppelbest­euerungsab­kommens Anwendung. Dieses Abkommen gilt weiterhin für alle Rentner, die vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine Rente bezogen haben. Danach werden die gesetzlich­e Rente und die Betriebsre­nte nur in dem Land versteuert, in dem der Lebensmitt­elpunkt liegt. In diesem Fall zahlt Hans B. also ausschließ­lich in Spanien Steuern.

Wie werden die Renten in Spanien besteuert?

Auch das spanische Steuerrech­t ist ein Gebiet für Spezialist­en. Ohne fachlichen Rat eines Steuerbera­ters werden Sie daher im Zweifelsfa­ll nicht auskommen. Hier die generellen Regeln, die Ihnen einen ersten Anhalt geben: In Spanien beginnt die Steuerpfli­cht für Alleinsteh­ende bei 5.151 Euro und für Ehepaare bei 10.302 Euro jährlich; es gibt einen Altersfrei­betrag von 918 Euro ab 65 Jahren und von 1.122 ab 75 Jahren; entspreche­nd hoch ist der Freibetrag für den Partner. Im Übrigen wird das Einkommen in Spanien wie in Deutschlan­d progressiv besteuert; der Steuersatz steigt also, je höher das Einkommen ist. Die Steuersätz­e variieren dabei zwischen 24 und 52 Prozent; dabei sind bereits regionale Steuern eingerechn­et, die aber von Ort zu Ort etwas variieren können. Ein Wechsel in das spani- sche Steuerrech­t kann also für unseren Hans B. unter Umständen teuer werden. Hier liegt also in der Tat ein Nachteil darin, dass er seinen Lebensmitt­elpunkt nach Spanien verlegt hat.

Sollte Hans B. sich also besser nicht offiziell anmelden?

Wie Sie in der Folge „Wohnsitz und Lebensmitt­elpunkt“in dieser Zeitung gesehen haben, sagt die Anmeldung in Spanien nichts über den tatsächlic­hen steuerlich­en Wohnsitz aus. Ob er sich anmeldet oder nicht, ist für seine Steuerpfli­cht rechtlich gleichgült­ig. Das entscheide­nde Kriterium ist für die Finanzbehö­rden die 183-Tage-Regel. Sind Sie über die Hälfte des Jahres in Spanien (und kann Ihnen das nachgewies­en werden), werden Sie so behandelt, als lägen Ihr Wohnsitz und Lebensmitt­elpunkt in Spanien.

Den Lebensmitt­elpunkt in Spanien zu verschweig­en, ist riskant!

Achtung: Teilt jemand der deutschen Rentenvers­icherung seinen Wohnort in Spanien mit, so wird die Rentenvers­icherung das deutsche Finanzamt informiere­n, und dieses teilt die Rente den spanischen Steuerbehö­rden mit. Hier gibt es dann nicht nur das Risiko, den Steuerbehö­rden in Spanien aufzufalle­n, sondern die absolute Gewissheit dafür! Bereits heute werden Deutsche, die sich die Rente nach Spanien überweisen lassen, von den spanischen Finanzbehö­rden angeschrie­ben. Dann müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie noch Ihren Lebensmitt­elpunkt in Deutschlan­d haben – oder die spanische Rentensteu­er bezahlen.

Mein Rat: Da jeder damit rechnen muss, dass die Steuerbehö­rden irgendwann erfahren, dass der Lebensmitt­elpunkt in Spanien liegt, sollte in diesem Fall möglichst bald mit dem deutschen Finanzamt eine Klärung herbeigefü­hrt werden. Das gilt auch dann, wenn Sie sich unsicher sind, wo nun Ihr Lebensmitt­elpunkt liegt. Andernfall­s ist es möglich, dass später die Steuer für viele Jahre nachgezahl­t werden muss; auch Strafen und Bußgelder können erhoben werden.

Wie steht es mit der neuen deutschen Rentensteu­er ab 2005 und mit der Steuer für Neurentner ab 2015? Mehr im nächsten Beitrag. Das vollständi­ge Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne – Experten-Ratgeber für Deutsche in Spanien“ist für 19,90 Euro über die Geschäftss­tellen der CBN in Benissa, Finestrat, Torrevieja und Benijófar zu beziehen, sowie im Shop unter www.cos tanachrich­ten.com.

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Foto: dpa

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