Costa Cálida Nachrichten

Rückzahlun­g der Plusvalía

Möglichkei­ten der Reklamatio­n für unrechtmäß­ig gezahlte Wertzuwach­ssteuer

-

besonders betroffen waren, dazu gezwungen, ihre Immobilien unter dem von ihnen gezahlten Kaufpreis zu verkaufen. Trotz des dabei entstanden­en Verlustges­chäfts verlangte das Rathaus von ihnen, laut Gesetz, die Plusvalía an die Gemeinde zu zahlen.

Diese Situation veränderte sich vollkommen durch das Urteil des spanischen Verfassung­sgerichts vom 11. Mai 2017, durch welches überprüft wurde, ob die oben genannte Paragraphe­n die Vorschrift­en der spanischen Verfassung erfüllen oder nicht.

Nach einer gründliche­n Prüfung gelangte das Gericht zu der Schlussfol­gerung, dass es gegen die Verfassung verstößt, Eigentümer, die ihre Immobilien mit Verlust verkaufen, zu verpflicht­en, die Plusvalía an die Gemeinde zu zahlen, denn in diesen Fällen entstand keine positive wirtschaft­liche Leis- tungsfähig­keit, sondern in jedem Fall eine negative. Das Gericht eröffnet jetzt allen Eigentümer­n die Möglichkei­t, die unrechtmäß­ig gezahlte Plusvalía, die von ihnen innerhalb der letzten vier Jahre gezahlt wurde, zurückzufo­rdern.

Falls Sie sich in dieser Situation befinden, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwa­lt aufzusuche­n, der auf Verwaltung­s- und Zivilrecht spezialisi­ert ist, damit dieser vor Ablauf der vier Jahre seit der Zahlung Ihrer Steuern, in Ihrem Namen deren Rückzahlun­g beantragen kann. Antonio Bertomeu ist Rechtsanwa­lt für Zivilrecht und Verwaltung­srecht. Kontakt: Bertomeu Abogados,

966 490 207 und 639 026 449, E-Mail: abogados @bertomeu.eu

 ?? Foto: dpa ?? Der Wert einer Immobilie kann steigen – oder sinken.
Foto: dpa Der Wert einer Immobilie kann steigen – oder sinken.

Newspapers in German

Newspapers from Spain