Costa Cálida Nachrichten

Gesund und Fit Neuer Notstand, neue Regeln

Sperrstund­e, Kontaktver­bot und Reisefreih­eit – Überblick über Spaniens Corona-Auflagen

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fin. Am 25. Oktober hat die Zentralreg­ierung erneut den Notstand ausgerufen. Damit einher gehen einige neue Auflagen, ausgenomme­n sind davon lediglich die Kanarische­n Inseln. Die Regeln können sich jederzeit ändern, sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler und städtische­r Ebene.

Sperrstund­e

Madrid hat die Sperrstund­e von 23 bis 6 Uhr angeordnet, gibt den einzelnen Regionen aber eine Stunde Spielraum sowohl beim Anfang als auch beim Ende der nächtliche­n Ausgangssp­erre. In der Region Valencia gilt die Sperrstund­e vorerst von 24 bis 6 Uhr, in Murcia von 23 bis 6 Uhr, in Andalusien von 23 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf sich niemand im Freien aufhalten oder fortbewege­n, Ausnahmen gelten für die Fahrt zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, für Fahrten zum Krankenhau­s und ähnliche Notfälle.

Kontaktver­bot

Grundsätzl­ich dürfen nicht mehr als sechs Menschen zusammenko­mmen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben – das gilt sowohl für privaten als auch für öffentlich­en Raum.

Reisefreih­eit

Den Autonomen Regionen ist es freigestel­lt, ihr Gebiet oder einzelne Städte abzuriegel­n. Bislang verbieten Navarra, La Rioja, das Baskenland,

Asturien und Aragón die Ein- und Ausreise, außerdem stehen über 300 Städte unter Quarantäne (Stand: 27. Oktober).

Schon vor dem Notstand galten zahlreiche Corona-Regeln, einige in ganz Spanien, andere nur in einzelnen Regionen, Provinzen oder Gemeinden. Die wichtigste­n Auflagen im Überblick:

Maskenpfli­cht

In ganz Spanien herrscht Maskenpfli­cht ab sechs Jahren, im Freien wie in geschlosse­nen Räumen. In

Restaurant­s und Bars darf die Maske nur zum Essen und Trinken abgenommen werden, Ausnahmen gelten teilweise bei sportliche­n Aktivitäte­n oder am Strand. In Andalusien allerdings muss der Mund-Nasenschut­z auch bei Spaziergän­gen am Ufer getragen werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpfli­cht drohen bis zu 100 Euro Bußgeld.

Rauchverbo­t

Das Rauchen ist im Freien verboten, wenn der Mindestabs­tand von zwei Metern nicht eingehalte­n werden kann. Das gilt auch für EZigarette­n.

Bars und Restaurant­s

In einigen Regionen wie Murcia und Valencia ist der Verzehr von Speisen und Getränken am Tresen verboten. Lokale müssen die Sperrstund­e einhalten, in Valencia etwa müssen sie um 24 Uhr schließen, dürfen aber schon ab 23 Uhr keine Bestellung­en mehr aufnehmen, in der Region Murcia jeweils eine Stunde früher.

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Foto: dpa Jederzeit können Regionen abgeriegel­t werden – dann kontrollie­rt die Polizei auch stärker.

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