Gesund und Fit Neuer Notstand, neue Regeln
Sperrstunde, Kontaktverbot und Reisefreiheit – Überblick über Spaniens Corona-Auflagen
fin. Am 25. Oktober hat die Zentralregierung erneut den Notstand ausgerufen. Damit einher gehen einige neue Auflagen, ausgenommen sind davon lediglich die Kanarischen Inseln. Die Regeln können sich jederzeit ändern, sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler und städtischer Ebene.
Sperrstunde
Madrid hat die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr angeordnet, gibt den einzelnen Regionen aber eine Stunde Spielraum sowohl beim Anfang als auch beim Ende der nächtlichen Ausgangssperre. In der Region Valencia gilt die Sperrstunde vorerst von 24 bis 6 Uhr, in Murcia von 23 bis 6 Uhr, in Andalusien von 23 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf sich niemand im Freien aufhalten oder fortbewegen, Ausnahmen gelten für die Fahrt zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, für Fahrten zum Krankenhaus und ähnliche Notfälle.
Kontaktverbot
Grundsätzlich dürfen nicht mehr als sechs Menschen zusammenkommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben – das gilt sowohl für privaten als auch für öffentlichen Raum.
Reisefreiheit
Den Autonomen Regionen ist es freigestellt, ihr Gebiet oder einzelne Städte abzuriegeln. Bislang verbieten Navarra, La Rioja, das Baskenland,
Asturien und Aragón die Ein- und Ausreise, außerdem stehen über 300 Städte unter Quarantäne (Stand: 27. Oktober).
Schon vor dem Notstand galten zahlreiche Corona-Regeln, einige in ganz Spanien, andere nur in einzelnen Regionen, Provinzen oder Gemeinden. Die wichtigsten Auflagen im Überblick:
Maskenpflicht
In ganz Spanien herrscht Maskenpflicht ab sechs Jahren, im Freien wie in geschlossenen Räumen. In
Restaurants und Bars darf die Maske nur zum Essen und Trinken abgenommen werden, Ausnahmen gelten teilweise bei sportlichen Aktivitäten oder am Strand. In Andalusien allerdings muss der Mund-Nasenschutz auch bei Spaziergängen am Ufer getragen werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht drohen bis zu 100 Euro Bußgeld.
Rauchverbot
Das Rauchen ist im Freien verboten, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für EZigaretten.
Bars und Restaurants
In einigen Regionen wie Murcia und Valencia ist der Verzehr von Speisen und Getränken am Tresen verboten. Lokale müssen die Sperrstunde einhalten, in Valencia etwa müssen sie um 24 Uhr schließen, dürfen aber schon ab 23 Uhr keine Bestellungen mehr aufnehmen, in der Region Murcia jeweils eine Stunde früher.