Kundenaquise oder Panikmache?
Leserbrief zu Artikel „Ungewollt steuerpflichtig?“im CN-Serviceteil vom 29. Oktober 2020
Als treuer CN- Leser habe ich in den letzten Wochen festgestellt, dass mehr denn je Abhandlungen veröffentlicht werden, welche dazu geeignet sind, die NichtresidentenHauseigentümer zu verunsichern und in Angst und Sorge zu versetzen. So auch der im Betreff näher bezeichnete Artikel der Steuerberaterin Kerstin Bumiller. Es ist zwar lobens- und anerkennenswert, dass die CN möglichst umfassend informieren und auf mögliche steuerliche Probleme der Nichtresidenten hinzuweisen versucht. Sie sollte jedoch meiner Erkenntnis nach mehr darauf achten, ob der veröffentlichte Artikel ausschließlich dem Aufklärungsbedürfnis des Autors entspringt oder – zumindest hintergründig – andere Absichten, wie zum Beispiel Kundenakquisition oder Panikmache, verfolgt. Letzteres scheint mir in dem genannten Artikel der Fall zu sein. Frau Bumiller hat in ihrer Veröffentlichung ausgeführt, „das Finanzamt nutzt den Lockdown, um von den Ausländern, die von der Covid-19-Krise in ihren Zweitwohnsitzen
in Spanien überrascht wurden und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren konnten, die Steuerzahlung einzufordern“.
Ich finde diese pauschale Aussage weder sachdienlich noch nachprüfbar. Sie dient aus meiner Sicht lediglich dazu, die Betroffenen zu verunsichern. Frau Bumiller hat keinen einzigen Fall aufgezeigt, in dem der spanische Fiskus die von ihr publizierten Steuerforderungen und -strafen angewandt hat. Auch in dem von ihr genannten Beispiel der Erbschaftsbesteuerung
hat die Autorin im Konjunktiv gesprochen – „hätte er rechnen können“. Sie ist auch hier den Beweis der tatsächlichen Besteuerung schuldig geblieben.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Steuerbehörde eines demokratischen Rechtsstaats – als solchen sehe ich Spanien trotz mancher Bedenken immer noch an – eine weltweite Pandemie ausnutzt, um Ausländer zur Kasse zu bitten. Hier handelt es sich eindeutig um höhere Gewalt und in Folge dessen beim Überschreiten der 183 Tage um einen „übergesetzlichen Notstand“, den aus meiner Sicht auch der spanische Fiskus anerkennt. Wenn nicht, gibt es auch in Spanien juristische Möglichkeiten, um zu seinem Recht zu kommen. Ferner erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie das spanische Finanzamt bei tausenden Betroffenen einen solchen Aufklärungsaufwand betreiben will.
Werner Pfeifer Teulada-Moraira