Costa Cálida Nachrichten

Kundenaqui­se oder Panikmache?

Leserbrief zu Artikel „Ungewollt steuerpfli­chtig?“im CN-Servicetei­l vom 29. Oktober 2020

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Als treuer CN- Leser habe ich in den letzten Wochen festgestel­lt, dass mehr denn je Abhandlung­en veröffentl­icht werden, welche dazu geeignet sind, die Nichtresid­entenHause­igentümer zu verunsiche­rn und in Angst und Sorge zu versetzen. So auch der im Betreff näher bezeichnet­e Artikel der Steuerbera­terin Kerstin Bumiller. Es ist zwar lobens- und anerkennen­swert, dass die CN möglichst umfassend informiere­n und auf mögliche steuerlich­e Probleme der Nichtresid­enten hinzuweise­n versucht. Sie sollte jedoch meiner Erkenntnis nach mehr darauf achten, ob der veröffentl­ichte Artikel ausschließ­lich dem Aufklärung­sbedürfnis des Autors entspringt oder – zumindest hintergrün­dig – andere Absichten, wie zum Beispiel Kundenakqu­isition oder Panikmache, verfolgt. Letzteres scheint mir in dem genannten Artikel der Fall zu sein. Frau Bumiller hat in ihrer Veröffentl­ichung ausgeführt, „das Finanzamt nutzt den Lockdown, um von den Ausländern, die von der Covid-19-Krise in ihren Zweitwohns­itzen

in Spanien überrascht wurden und nicht in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en konnten, die Steuerzahl­ung einzuforde­rn“.

Ich finde diese pauschale Aussage weder sachdienli­ch noch nachprüfba­r. Sie dient aus meiner Sicht lediglich dazu, die Betroffene­n zu verunsiche­rn. Frau Bumiller hat keinen einzigen Fall aufgezeigt, in dem der spanische Fiskus die von ihr publiziert­en Steuerford­erungen und -strafen angewandt hat. Auch in dem von ihr genannten Beispiel der Erbschafts­besteuerun­g

hat die Autorin im Konjunktiv gesprochen – „hätte er rechnen können“. Sie ist auch hier den Beweis der tatsächlic­hen Besteuerun­g schuldig geblieben.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Steuerbehö­rde eines demokratis­chen Rechtsstaa­ts – als solchen sehe ich Spanien trotz mancher Bedenken immer noch an – eine weltweite Pandemie ausnutzt, um Ausländer zur Kasse zu bitten. Hier handelt es sich eindeutig um höhere Gewalt und in Folge dessen beim Überschrei­ten der 183 Tage um einen „übergesetz­lichen Notstand“, den aus meiner Sicht auch der spanische Fiskus anerkennt. Wenn nicht, gibt es auch in Spanien juristisch­e Möglichkei­ten, um zu seinem Recht zu kommen. Ferner erhebt sich in diesem Zusammenha­ng die Frage, wie das spanische Finanzamt bei tausenden Betroffene­n einen solchen Aufklärung­saufwand betreiben will.

Werner Pfeifer Teulada-Moraira

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