Costa Cálida Nachrichten

Nötig für die Lizenz

-

Diese Voraussetz­ungen muss Herrchen für den Erwerb der Halterlize­nz für einen als potenziell gefährlich eingestuft­en Hund erfüllen und folgende Dokumente sind für die Beantragun­g beim Rathaus erforderli­ch:

Volljährig­keit: Personen unter 18 Jahren dürfen prinzipiel­l keine Kampfhunde besitzen und auch nicht spazieren führen, selbst wenn es der Familienhu­nd ist!

Zur Beantragun­g beim Rathaus wird eine Kopie des Personalau­sweises oder Reisepasse­s benötigt.

Außerdem zwei Fotos im Passbildfo­rmat.

Polizeilic­hes Führungsze­ugnis: Keine strafrecht­lichen Vorstrafen wegen körperlich­er oder sexueller Gewalt. Wer länger als ein Jahr in Spanien lebt, für den genügt ein Führungs- zeugnis der spanischen Behörden, ansonsten ist das Dokument bei der Polizei des Heimatland­es anzuforder­n. Kosten bei den spanischen Behörden: rund 10 Euro.

Ärztliches Gutachten über die psychologi­sche und physiologi­sche Eignung, möglich bei jedem dafür zugelassen­en Arzt. Kosten: rund 60 Euro.

Kopie einer in Spanien gültigen Haftpflich­tversicher­ung, die mindestens 120.000 Euro abdeckt.

Kopie des Eintrags des Hundes ins Elektronis­che Tierregist­er – Rivia (Land Valencia), Siamu (Region Murcia) oder RAIA (Andalusien).

Eintragung ins städtische Tierregist­er des Rathauses, Kosten rund 10 Euro.

Kopie und Original der Krankenkar­te des Hundes.

Newspapers in German

Newspapers from Spain