Nötig für die Lizenz
Diese Voraussetzungen muss Herrchen für den Erwerb der Halterlizenz für einen als potenziell gefährlich eingestuften Hund erfüllen und folgende Dokumente sind für die Beantragung beim Rathaus erforderlich:
Volljährigkeit: Personen unter 18 Jahren dürfen prinzipiell keine Kampfhunde besitzen und auch nicht spazieren führen, selbst wenn es der Familienhund ist!
Zur Beantragung beim Rathaus wird eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
Außerdem zwei Fotos im Passbildformat.
Polizeiliches Führungszeugnis: Keine strafrechtlichen Vorstrafen wegen körperlicher oder sexueller Gewalt. Wer länger als ein Jahr in Spanien lebt, für den genügt ein Führungs- zeugnis der spanischen Behörden, ansonsten ist das Dokument bei der Polizei des Heimatlandes anzufordern. Kosten bei den spanischen Behörden: rund 10 Euro.
Ärztliches Gutachten über die psychologische und physiologische Eignung, möglich bei jedem dafür zugelassenen Arzt. Kosten: rund 60 Euro.
Kopie einer in Spanien gültigen Haftpflichtversicherung, die mindestens 120.000 Euro abdeckt.
Kopie des Eintrags des Hundes ins Elektronische Tierregister – Rivia (Land Valencia), Siamu (Region Murcia) oder RAIA (Andalusien).
Eintragung ins städtische Tierregister des Rathauses, Kosten rund 10 Euro.
Kopie und Original der Krankenkarte des Hundes.