Costa Cálida Nachrichten

Keine Diskrimini­erung für Erben

Auch außerhalb der EU ansässige Erben haben Recht auf vorteilhaf­tere Besteuerun­g

- Philipp A. Novak

Am 19. Februar 2018 hat der spanische Oberste Gerichtsho­f in den Urteilen Nr. 242/2018 sowie Nr. 492/2018 vom 22. März 2018 bestätigt, dass auch ein außerhalb der EU- und EWR-Raum ansässiger Erbe in Spanien erbschafts­steuertech­nisch nicht diskrimini­ert werden darf. Spanien musste aufgrund des Urteils des Europäisch­en Gerichtsho­fs vom 3. September 2014 (Urteil C -127/12) seine Erbschafts­steuergese­tzgebung insofern anpassen, als nicht nur in Spanien residente, sondern auch im EUund EWR-Raum ansässige Erben Anrecht auf die vorteilhaf­tere Erbschafts­besteuerun­g der Autonomien haben, womit unter anderem Schweizer betroffen sind.

So wurde der spanische Staat im erstgenann­ten Urteil verurteilt, der klagenden Partei – einer Erbin mit Wohnsitz in Kanada – die Differenz zwischen der bezahlten spanischen Bundeserbs­chaftssteu­er für nicht in der EU-/EWR-Ansässige und der viel vorteilhaf­teren in Katalonien erhobenen Erbschafts­steuern zurückzuer­statten. Gesetz- liche Grundlage bildet dabei Art. 63 des EU-Vertrags über die Arbeitswei­se der Europäisch­en Union, wonach auch Drittstaat­en nicht im freien Kapitalver­kehr mit Mitgliedst­aaten diskrimini­ert werden dürfen.

Als seit 15 Jahren von Schweizern für Schweizer tätiges Servicecen­ter an der Costa Blanca und als ehemaliger Präsident des Club Suizo Costa Blanca (2005 bis 2010), bieten wir allen betroffene­n Schweizern, die in den letzten vier Jahren in Spanien Bundeserbs­chaftssteu­er bezahlt haben, eine kostenfrei­e Überprüfun­g an, ob es im konkreten Fall Sinn macht, die Differenz der allenfalls zu viel bezahlten Erbschafts­steuern vom spanischen Staat beziehungs­weise der Steuerbehö­rde in Madrid (AEAT) zurückzufo­rdern. Philipp A. Novak ist SeniorPart­ner von NovaSwiss, S.L. „Für Schwiizer – vo Schwiizer“. Kontakt: info @novaswiss.es, 966 435 417, montags bis freitags 9.30 bis 13.30 Uhr.

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Foto: dpa Der Oberste Gerichtsho­f hat bestätigt, dass auch ein außerhalb der EU ansässiger Erbe in Spanien nicht benachteil­igt werden darf.

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