Costa Cálida Nachrichten

Kein Ersatz bei Streik

Fall von höherer Gewalt

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Berlin – dpa/tmn. Ein Streik des Bodenperso­nals am Flughafen ist laut der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädig­ung nach der EUFluggast­rechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedi­ngt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesell­schaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternativ­e Beförderun­g ermögliche­n, etwa durch eine Umbuchung.

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