MUSS ICH MEIN FAHRZEUG VERSICHERN, AUCH WENN ICH ES NICHT NUTZE?
Manche Versicherungspolicen wie private Krankenversicherungen sind nicht obligatorisch, andere wie Feuerversicherungen für Ihr Eigentum sind Pflichtversicherungen. Ihr Fahrzeug muss aber immer versichert sein, auch wenn es nicht genutzt wird und in der Garage steht. Sie müssen mindestens eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abschließen, um Schäden bzw. Schadenersatzforderungen Dritter in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug zu decken. Gemäß dem geltenden spanischen Recht (Königliches Dekret 8/2004) muss jedes Auto, das in Spanien gehalten wird, versichert sein. Lkw und andere Fahrzeugarten, die weniger als 750 kg wiegen und nicht auf spanischen Straßen gefahren werden können, brauchen nicht versichert zu sein. Das bedeutet auch, dass sie nicht auf Straßen geparkt oder auf einem Privatgrundstück gehalten werden können. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das nicht versichert ist, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 601 € bis 3.005 € auferlegt werden und Ihr Fahrzeug kann beschlagnahmt und stillgelegt werden.
WARUM MUSS ICH MEIN AUTO VERSICHERN, WENN ES IN EINER PRIVATGARAGE STEHT?
Fahrzeuginhaber haben eine Haftpflicht gegenüber ihren Nachbarn und deren Eigentum. Die Haftpflicht erstreckt sich auch auf Autounfälle auf spanischen Straßen. Wenn ein Fahrzeug z. B. in einer gemeinschaftlichen Garage steht und aufgrund eines Kurzschlusses in Brand gerät, haftet der Fahrzeuginhaber Dritten gegenüber für alle daraus entstandenen Schäden. Ferner hat er ein Bußgeld zu zahlen, dessen Höhe von der Schwere der Situation, des Zeitraums, in dem das Fahrzeug nicht versichert ist, und der Tatsache abhängt, ob der Fahrzeuginhaber wiederholt gegen seine Versicherungspflicht verstoßen hat.
UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN IST DIE VERSICHERUNG NICHT OBLIGATORISCH?
Wenn Ihr Fahrzeug offiziell vorübergehend oder dauerhaft abgemeldet wurde, z. B. weil es verschrottet wurde, dann brauchen Sie keine Versicherung. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das nicht genutzt wird, und Sie keine Versicherung zahlen wollen, dann können Sie es vorübergehend abmelden. Ungeachtet dessen müssen Sie Ihr Fahrzeug der TÜV-Prüfung (ITV in Spanien) unterziehen. Wenn der TÜV (ITV in Spanien) bereits abgelaufen ist, müssen Sie Ihren Wagen erst über den TÜV (ITV in Spanien) bringen, dann können Sie das Fahrzeug vorübergehend abmelden.
WIE KANN ICH BUSSGELDER VERHINDERN?
Am besten stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen. Wenn Ihr Fahrzeug die spanischen Vorschriften erfüllt, können Sie entscheiden, wie Sie Ihr Fahrzeug in Zukunft nutzen wollen und ob Sie es abmelden wollen oder nicht. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung brauchen, kontak- tieren Sie Línea Directa unter der Rufnummer 902 123 484. Hier können Sie schnell und effizient ein Angebot für die gesetzliche Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung erhalten.
Wir hoffen, dass die in diesem Artikel enthaltene Auskunft für Sie interessant ist. Wenn Sie Línea Directa kontaktieren wollen, rufen Sie uns an: 902 123 484. Weitere Auskunft bei Línea Directa online unter www.lineadirecta.com