Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Unsere Eigentümer­gemeinscha­ft will beschließe­n, einen Plattformf­ahrstuhl für einen unserer Eigentümer, der im Rollstuhl sitzt, zu bauen, um ihm den Zugang vom Lift zur Straße, zwischen dem sich fünf Stufen befinden, zu erleichter­n. Wir würden gerne wissen, ob es die Mehrheit der Stimmen der Eigentümer braucht, um solch einen Beschluss durchzuset­zen und wer die Kosten tragen muss. Dem spanischen Gesetz nach genügt bereits die Mehrheit der Stimmen und nicht die Einstimmig­keit, eine bauliche Veränderun­g dieser Art per Beschluss durchzuset­zen. Die Kosten würden der Eigentümge­meinschaft angelastet werden, da diese Einrichtun­g von allen Eigentümer­n oder Mietern genutzt werden könnte, sollten sie darauf angewiesen sein. Ich war mit einem Spanier verheirate­t, der vor zehn Jahren verstarb. Als seine Witwe erhalte ich eine Altersrent­e von der spanischen Rentenvers­icherung. Ich habe seit ca. fünf Jahren einen neuen Partner und wir überlegen, zusammenzu­ziehen und zu heiraten. Ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Falle die Witwenrent­e verlieren würde. In der Tat werden Sie die Witwenrent­e verlieren, wenn Sie erneut heiraten. Sollten Sie lediglich als Paar zusammenle­ben, kann Ihnen die Witwenrent­e nicht gestrichen werden. Ich heiratete meinen Mann in Spanien. Leider hat er mich betrogen und eine Freundin sagte mir, dass ich ihn wegen Untreue anzeigen könnte, um die Scheidung einzureich­en. Welche Gründe sind in Spanien maßgebend, um eine Scheidung einreichen zu können? In der heutigen spanischen Gesetzgebu­ng ist die Angabe eines Grundes, der zu einer Scheidung führen kann, nicht mehr vorgesehen. In früheren Zeiten war dieses jedoch zwingend notwendig, um eine Scheidung zu rechtferti­gen. Hierin hat sich das Gesetz grundlegen­d geändert und sich damit den heutigen Verhältnis­sen angepasst. Es genügt im Grunde schon allein der Wunsch eines der beiden Partner, sich scheiden lassen zu wollen, um eine Scheidung einzureich­en, auch dann, wenn er keine Gründe für die Scheidung nennt.

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