Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Nachdem ich eine zur Miete ausgeschri­ebene Bar besuchte, entschied ich mich, diese zu mieten. Nachdem ich mit dem Eigentümer einen Preis vereinbart hatte, übergab ich ihm eine Anzahlung. Jetzt sagte mir der Besitzer, dass der ausgemacht­e Preis zu niedrig ist und dieser erhöht werden müsste. Kann ich von dem Vertrag zurücktret­en, wenn ich mit dem neuen Preis nicht einverstan­den bin? Natürlich. Nach den Vertragsbe­dingungen, unter denen die Anzahlung geleistet wurde, müsste auch die Möglichkei­t bestehen, auf die Miete in der ursprüngli­ch verlangten Höhe zu bestehen. Falls Sie nicht mehr interessie­rt sein sollten, die Bar zu mieten, so haben Sie selbstvers­tändlich das Recht, die Anzahlung zurückzufo­rdern. Ich habe in einer Firma zwei Jahre als technische­r Informatik­er gearbeitet. Trotz allem hat mir der neue Geschäftsf­ührer der Firma eine Stelle als Gehilfe im Lager zugeteilt. Kann ich mich weigern, diese neue Stelle anzunehmen? Eigentlich schon. Aus den Arbeitsver­trägen sollte eine berufliche Position hervorgehe­n, genauso auch aus den monatliche­n Abrechnung­en. Wenn die neue Stelle nicht mit der vertraglic­hen Vereinbaru­ng übereinsti­mmt, sollte ein juristisch­es Verfahren zur Verteidigu­ng Ihrer Rechte eingeleite­t werden. Was geschieht mit dem Erbe, welches einer minderjähr­igen Person testamenta­risch zugesproch­en wird? Diese Art von Besitztüme­rn sind vom ersten Augenblick an Eigentum des Minderjähr­igen, müssen aber von seinem Erziehungs­berechtigt­en bis zu dessen Volljährig­keit verwaltet werden.

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