Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Nachdem ich eine zur Miete ausgeschriebene Bar besuchte, entschied ich mich, diese zu mieten. Nachdem ich mit dem Eigentümer einen Preis vereinbart hatte, übergab ich ihm eine Anzahlung. Jetzt sagte mir der Besitzer, dass der ausgemachte Preis zu niedrig ist und dieser erhöht werden müsste. Kann ich von dem Vertrag zurücktreten, wenn ich mit dem neuen Preis nicht einverstanden bin? Natürlich. Nach den Vertragsbedingungen, unter denen die Anzahlung geleistet wurde, müsste auch die Möglichkeit bestehen, auf die Miete in der ursprünglich verlangten Höhe zu bestehen. Falls Sie nicht mehr interessiert sein sollten, die Bar zu mieten, so haben Sie selbstverständlich das Recht, die Anzahlung zurückzufordern. Ich habe in einer Firma zwei Jahre als technischer Informatiker gearbeitet. Trotz allem hat mir der neue Geschäftsführer der Firma eine Stelle als Gehilfe im Lager zugeteilt. Kann ich mich weigern, diese neue Stelle anzunehmen? Eigentlich schon. Aus den Arbeitsverträgen sollte eine berufliche Position hervorgehen, genauso auch aus den monatlichen Abrechnungen. Wenn die neue Stelle nicht mit der vertraglichen Vereinbarung übereinstimmt, sollte ein juristisches Verfahren zur Verteidigung Ihrer Rechte eingeleitet werden. Was geschieht mit dem Erbe, welches einer minderjährigen Person testamentarisch zugesprochen wird? Diese Art von Besitztümern sind vom ersten Augenblick an Eigentum des Minderjährigen, müssen aber von seinem Erziehungsberechtigten bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet werden.