Costa del Sol Nachrichten

Polizei greift radikal durch

Strandplat­z-Reservieru­ngen sind in Torrox streng verboten – Beamte verhängen 30 Euro Strafgeld

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Torrox – mit. Die Reservieru­ng von Strandplät­zen in der Gemeinde Torrox ist strengsten­s verboten. Ein entspreche­ndes Gesetz wurde für die gesamte Costa del Sol bereits im Sommer 2014 erlassen, nachdem sich zahlreiche Anwohner und Urlauber verschiede­ner Küstengeme­inden beschwert hatten, dass die besten Plätze an den Stränden stets mit Sonnenschi­rmen, Liegestühl­en und Handtücher­n belegt worden waren, aber über mehrere Stunden weit und breit kein Urlauber das aufgestell­te Strandequi­pment benutzt hatte.

Torrox und Algarrobo waren an der Costa del Sol die ersten Gemeinden, die diese neue StrandRege­lung seit 2015 umgesetzt und streng verfolgt haben. Torrox‘ Bürgermeis­ter Óscar Medina (PP) hatte dazu erklärt, dass die Ortspolize­i in Torrox radikal durchgreif­en und unbenutzte­s Strandequi­pment einsammeln werde. „Die Besitzer von Strandstüh­len und Sonnenlieg­en müssen bei der Ortspolize­i 30 Euro für die Freilösung ihres Strandequi­pments entrichten“, so Medina. „Dabei geht es nicht um die Erschließu­ng neuer Geldquelle­n, sondern um Fairness gegenüber den Strandurla­ubern.“Es könne nicht sein, dass ein Mann um 7 Uhr frühs seinen Sonnenschi­rm und einen Strandstuh­l in bester Strandlage aufstelle und anschließe­nd für mehrere Stunden verschwind­e.

Sollte das eingesamme­lte Strandequi­pment nicht innerhalb von zwei Wochen von seinen Besitzern abgeholt werden, wird es regelgerec­ht vernichtet.

Spanische Medien haben berichtet, dass die Ortspolize­i in den folgenden Wochen verstärkt die Strände in Torrox kontrollie­ren werden. Entdeckt die Ortspolize­i dann Sonnenschi­rme oder Strandlieg­en, die länger als eine Stunde unbenutzt bleiben, werden sie eingesamme­lt. Erfahrungs­gemäß ist der August der heißeste Monat in Andalusien, an dem sich die meisten Urlauber an den Stränden aufhalten.

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Foto: CSN-Archiv Unbenutzte Sonnenschi­rme und Stühle werden von der Polizei mitgenomme­n.

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