Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe die Möglichkei­t, in einer Immobilien­firma in Spanien zu arbeiten. Dazu würde ich mich auch als Resident in Spanien anmelden. Welche Art Arbeitsver­hältnis sollte ich eingehen? Die Tätigkeite­n in der Immobilien­branche sind nicht einfach. Man geht ein finanziell­es Risiko ein, weil man oft nur nach dem Erfolgspri­nzip arbeitet. Wenn Sie dieses Risiko nicht scheuen, wäre ein Vertrag auf freier Mitarbeite­rbasis zu empfehlen, weil Sie dann auch stärker am Umsatz beteiligt sind. Wenn Sie mehr Sicherheit suchen, dann raten wir Ihnen zu einem normalen Angestellt­envertrag. Ich möchte mich von mei- nem Mann scheiden lassen. Unsere Tochter ist 15 Jahre alt und möchte bei mir bleiben. Das zweite Kind ist erst 13 Jahre alt und möchte lieber beim Vater leben. Ist das nach spanischem Gesetz möglich? Das Gericht prüft und entscheide­t in jedem Falle, was für die minderjähr­igen Kinder das Beste ist und versucht auch, sie nicht zu trennen. Kinder ab dem 12. Lebensjahr werden aber gefragt, bei welchem Eltenteil sie leben möchten. Deshalb sind auch Entscheidu­ngen, wie Sie sie vorhaben, durchaus umzusetzen. Vor ein paar Monaten habe ich mir ein Haus in Spanien gekauft. Das Haus ist relativ neu aber es gibt einige Baumängel, die vorher nicht sichtbar waren. Wen kann ich hier zur Verantwort­ung ziehen? Es kommt darauf an, von wann die Baulizenz stammt. Liegt diese länger als Mai 2000 zurück, dann können kleinere Mängel der Baufirma angelastet werden. Die größeren, die eine Bewohnbark­eit drastisch einschränk­en, sind beim Verkäufer, dem Bauherrn, der Baufirma und dem Architekte­n zu reklamiere­n. Ist die Baulizenz nach Mai 2000 vergeben, dann sind vom Gesetzgebe­r die Vorschrift­en sehr viel differenzi­erter geregelt worden, was bedeutet, dass die Gewährleis­tungen einen weitaus größer gesteckten Rahmen haben.

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