Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich habe die Möglichkeit, in einer Immobilienfirma in Spanien zu arbeiten. Dazu würde ich mich auch als Resident in Spanien anmelden. Welche Art Arbeitsverhältnis sollte ich eingehen? Die Tätigkeiten in der Immobilienbranche sind nicht einfach. Man geht ein finanzielles Risiko ein, weil man oft nur nach dem Erfolgsprinzip arbeitet. Wenn Sie dieses Risiko nicht scheuen, wäre ein Vertrag auf freier Mitarbeiterbasis zu empfehlen, weil Sie dann auch stärker am Umsatz beteiligt sind. Wenn Sie mehr Sicherheit suchen, dann raten wir Ihnen zu einem normalen Angestelltenvertrag. Ich möchte mich von mei- nem Mann scheiden lassen. Unsere Tochter ist 15 Jahre alt und möchte bei mir bleiben. Das zweite Kind ist erst 13 Jahre alt und möchte lieber beim Vater leben. Ist das nach spanischem Gesetz möglich? Das Gericht prüft und entscheidet in jedem Falle, was für die minderjährigen Kinder das Beste ist und versucht auch, sie nicht zu trennen. Kinder ab dem 12. Lebensjahr werden aber gefragt, bei welchem Eltenteil sie leben möchten. Deshalb sind auch Entscheidungen, wie Sie sie vorhaben, durchaus umzusetzen. Vor ein paar Monaten habe ich mir ein Haus in Spanien gekauft. Das Haus ist relativ neu aber es gibt einige Baumängel, die vorher nicht sichtbar waren. Wen kann ich hier zur Verantwortung ziehen? Es kommt darauf an, von wann die Baulizenz stammt. Liegt diese länger als Mai 2000 zurück, dann können kleinere Mängel der Baufirma angelastet werden. Die größeren, die eine Bewohnbarkeit drastisch einschränken, sind beim Verkäufer, dem Bauherrn, der Baufirma und dem Architekten zu reklamieren. Ist die Baulizenz nach Mai 2000 vergeben, dann sind vom Gesetzgeber die Vorschriften sehr viel differenzierter geregelt worden, was bedeutet, dass die Gewährleistungen einen weitaus größer gesteckten Rahmen haben.