Gebucht ist gebucht
Pauschalreisen lassen sich oft nur teuer stornieren
Berlin – dpa. Die Deutschen verreisen gerne - und sie haben es gerne bequem: Mehr als 45 Millionen Reisen wurden laut Deutschem Reiseverband ( DRV) im Jahr 2015 bei Veranstaltern gebucht, ein großer Teil davon Pauschalreisen. Doch längst nicht jeder tritt sie auch an: Krankheit, Terminprobleme, Terrorgefahr – die Liste der Gründe ist lang. Schätzungen zufolge werden Jahr für Jahr bis zu zwölf Prozent der Reisen storniert – für die Verbraucher oft ein teures Vergnügen.
Umstrittene Stornogebühren
Einmal gebucht, lassen sich Pauschalreisen nur selten kostenlos stornieren, nämlich bei höherer Gewalt. In solchen Fällen muss beispielsweise eine Naturkatastrophe die Reise erheblich beeinträchtigen. Auch Terror oder Krieg zählen dazu. Allerdings: Nichts davon dürfe zum Zeitpunkt der Buchung absehbar gewesen sein, heißt es beim Verbraucherportal Finanztip. Und: „Einzelne Terroranschläge Wer seine Reise nicht antreten kann, bleibt meist auf hohen Stornogebühren sitzen. zählen nicht dazu, die gehören zum normalen Lebensrisiko.“
Bei allen anderen Gründen – Krankheit, Trennung, Todesfall in der Familie – werden Gebühren fällig. Die meisten Reiseveranstalter regeln die Stornogebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings seien die nicht immer gültig, sagt Reiserechtsanwältin Grit Andersch. Auf ihrem Schreibtisch landen immer wieder Streitigkeiten um Stornogebühren. Denn: Deren genaue Höhe sei nicht gesetzlich geregelt, sondern werde nach einem recht komplexen System berechnet, sagt Andersch. Das lautet: „Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen“. Im Klartext: Dem Veranstalter stehen die tatsächlich entstandenen Kosten zu. Was er aber spart – beispielsweise das Essen – muss er dem Kunden erstatten. Den vollen Reisepreis darf er nicht behalten.
In der Regel orientieren sich die Stornogebühren an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Demnach werden normalerweise bis 30 Tage vor Reisebeginn rund 30 Prozent des Reisepreises fällig, danach erhöhen sich die Gebühren stufenweise auf 70 bis 80, manchmal sogar auf 90 Prozent. Finanztip rät jedoch, sich nicht auf diese Sätze zu verlassen: „Die Gerichte orientieren sich zwar an BGH-Urteilen, am Ende wird aber im Ein-
Zurücktreten – aber wie?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Rücktritt nachweisbar ist, sagt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. „Natürlich kann man vorab telefonisch oder per E-Mail zurücktreten, aber man sollte immer ein Einschreiben hinterherschicken.“Darin sollte man seine Forderungen klar formulieren und eine Frist setzen. Wichtig sei außerdem, so früh wie möglich zurückzutreten. Je später die Stornierung, desto höher die Kosten.
Sollte sich der Veranstalter nicht zurückmelden oder es zum Streit kommen, kann man sich an die Verbraucherzentralen oder die neu eingerichtete Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Sollte all das scheitern, bleibt nur noch der Gang vor Gericht.