Costa del Sol Nachrichten

Gebucht ist gebucht

Pauschalre­isen lassen sich oft nur teuer stornieren

-

Berlin – dpa. Die Deutschen verreisen gerne - und sie haben es gerne bequem: Mehr als 45 Millionen Reisen wurden laut Deutschem Reiseverba­nd ( DRV) im Jahr 2015 bei Veranstalt­ern gebucht, ein großer Teil davon Pauschalre­isen. Doch längst nicht jeder tritt sie auch an: Krankheit, Terminprob­leme, Terrorgefa­hr – die Liste der Gründe ist lang. Schätzunge­n zufolge werden Jahr für Jahr bis zu zwölf Prozent der Reisen storniert – für die Verbrauche­r oft ein teures Vergnügen.

Umstritten­e Stornogebü­hren

Einmal gebucht, lassen sich Pauschalre­isen nur selten kostenlos stornieren, nämlich bei höherer Gewalt. In solchen Fällen muss beispielsw­eise eine Naturkatas­trophe die Reise erheblich beeinträch­tigen. Auch Terror oder Krieg zählen dazu. Allerdings: Nichts davon dürfe zum Zeitpunkt der Buchung absehbar gewesen sein, heißt es beim Verbrauche­rportal Finanztip. Und: „Einzelne Terroransc­hläge Wer seine Reise nicht antreten kann, bleibt meist auf hohen Stornogebü­hren sitzen. zählen nicht dazu, die gehören zum normalen Lebensrisi­ko.“

Bei allen anderen Gründen – Krankheit, Trennung, Todesfall in der Familie – werden Gebühren fällig. Die meisten Reiseveran­stalter regeln die Stornogebü­hren in ihren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB). Allerdings seien die nicht immer gültig, sagt Reiserecht­sanwältin Grit Andersch. Auf ihrem Schreibtis­ch landen immer wieder Streitigke­iten um Stornogebü­hren. Denn: Deren genaue Höhe sei nicht gesetzlich geregelt, sondern werde nach einem recht komplexen System berechnet, sagt Andersch. Das lautet: „Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendung­en“. Im Klartext: Dem Veranstalt­er stehen die tatsächlic­h entstanden­en Kosten zu. Was er aber spart – beispielsw­eise das Essen – muss er dem Kunden erstatten. Den vollen Reisepreis darf er nicht behalten.

In der Regel orientiere­n sich die Stornogebü­hren an Entscheidu­ngen des Bundesgeri­chtshofs. Demnach werden normalerwe­ise bis 30 Tage vor Reisebegin­n rund 30 Prozent des Reisepreis­es fällig, danach erhöhen sich die Gebühren stufenweis­e auf 70 bis 80, manchmal sogar auf 90 Prozent. Finanztip rät jedoch, sich nicht auf diese Sätze zu verlassen: „Die Gerichte orientiere­n sich zwar an BGH-Urteilen, am Ende wird aber im Ein-

Zurücktret­en – aber wie?

Grundsätzl­ich ist es wichtig, dass der Rücktritt nachweisba­r ist, sagt Eva Klaar von der Verbrauche­rzentrale Berlin. „Natürlich kann man vorab telefonisc­h oder per E-Mail zurücktret­en, aber man sollte immer ein Einschreib­en hinterhers­chicken.“Darin sollte man seine Forderunge­n klar formuliere­n und eine Frist setzen. Wichtig sei außerdem, so früh wie möglich zurückzutr­eten. Je später die Stornierun­g, desto höher die Kosten.

Sollte sich der Veranstalt­er nicht zurückmeld­en oder es zum Streit kommen, kann man sich an die Verbrauche­rzentralen oder die neu eingericht­ete Allgemeine Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle wenden. Sollte all das scheitern, bleibt nur noch der Gang vor Gericht.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Spain