Ein steiniger Behördenweg
Als Sephardim oder Sepharden bezeichnen sich die Juden und ihre Nachfahren, die bis zu ihrer Vertreibung 1492 und 1513 auf der Iberischen Halbinsel lebten. Ihre Kultur beruhte auch nach der Flucht weiterhin auf der iberischen Kultur. Darin unterscheiden sich Sephardim von den mittel- und osteuropäisch geprägten Aschkenasim. Bereits in den 1920er Jahren unter FalangistenFührer Primo de Rivera wurde ein Dekret erlassen, das den Nachfahren der Sepharden die Rückkehr nach Spanien ermög- lichte. Lediglich knapp 3.000 Juden machten damals davon Gebrauch. Das sollte mit dem neuen, von der PP-Regierung auf den Weg gebrachten Gesetz vom 1. Oktober 2015 anders werden. Von 90.000 bis 200.000 Personen war die Rede, die das Angebot wahrnehmen werden. Nach knapp einem Jahr sieht es so aus, als drohe die Initiative zu floppen. Lediglich 2.424 Anträge zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft liegen laut Zeitung „El País“bislang vor – die meisten aus Süd- und Nord- amerika, eher wenige aus Israel, Türkei und Marokko. Als Haupthindernis nennt „El País“den steinigen Behördenweg. Zum einen sei es nicht einfach, die nötigen Dokumente beizubringen, die eine Sepharden-Abstammung belegen. Hinzu kommt, dass ein Spanisch-Examen und ein Wissenstest über Verfassung sowie soziale und kulturelle Besonderheiten Spaniens verlangt werden. Billig ist der Vorgang auch nicht: Zwischen 3.000 und 5.000 Euro kostet die Bearbeitung eines Antrags. (tl)