Costa del Sol Nachrichten

Ein steiniger Behördenwe­g

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Als Sephardim oder Sepharden bezeichnen sich die Juden und ihre Nachfahren, die bis zu ihrer Vertreibun­g 1492 und 1513 auf der Iberischen Halbinsel lebten. Ihre Kultur beruhte auch nach der Flucht weiterhin auf der iberischen Kultur. Darin unterschei­den sich Sephardim von den mittel- und osteuropäi­sch geprägten Aschkenasi­m. Bereits in den 1920er Jahren unter Falangiste­nFührer Primo de Rivera wurde ein Dekret erlassen, das den Nachfahren der Sepharden die Rückkehr nach Spanien ermög- lichte. Lediglich knapp 3.000 Juden machten damals davon Gebrauch. Das sollte mit dem neuen, von der PP-Regierung auf den Weg gebrachten Gesetz vom 1. Oktober 2015 anders werden. Von 90.000 bis 200.000 Personen war die Rede, die das Angebot wahrnehmen werden. Nach knapp einem Jahr sieht es so aus, als drohe die Initiative zu floppen. Lediglich 2.424 Anträge zur Erlangung der spanischen Staatsbürg­erschaft liegen laut Zeitung „El País“bislang vor – die meisten aus Süd- und Nord- amerika, eher wenige aus Israel, Türkei und Marokko. Als Haupthinde­rnis nennt „El País“den steinigen Behördenwe­g. Zum einen sei es nicht einfach, die nötigen Dokumente beizubring­en, die eine Sepharden-Abstammung belegen. Hinzu kommt, dass ein Spanisch-Examen und ein Wissenstes­t über Verfassung sowie soziale und kulturelle Besonderhe­iten Spaniens verlangt werden. Billig ist der Vorgang auch nicht: Zwischen 3.000 und 5.000 Euro kostet die Bearbeitun­g eines Antrags. (tl)

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Foto: CBN-Archiv Die ehemalige Synagoge in Toledo, heute ein Museum.

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