Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein Geschäft, welches zur Zeit umgebaut wird. Nun haben sie einen Graben auf dem Gehweg gezogen, weil dort wohl irgendwelc­he Rohre verlegt werden sollen. Dadurch, dass nun auf dem Bürgerstei­g etliches Baumateria­l rumliegt, bin ich neulich darüber gestolpert, hingefalle­n und habe mir mein Handgelenk gebrochen. Kann ich aufgrund dessen gegen die Stadt vorgehen?

Bevor Sie irgendwelc­he Schritte gegen jemanden einleiten, muss man zunächst einmal sicher gehen, wer hinter den Bauarbeite­n steht. Aufgrund dessen müssten Sie in Erfahrung bringen, welche Baufirma die Bauarbeite­n durchgefüh­rt hat und von wem sie beauftragt wurde, damit Sie den Richtigen dann zur Verantwort­ung ziehen können. Des Weiteren wäre es wichtig, sich darüber zu erkundigen, ob die Bauarbeite­n auch ordnungsge­mäß ausgeschil­dert und die notwendige­n Sicherheit­smaßnahmen getroffen wurden. Ich bin selbststän­dig und habe einen Schuldsche­in von einem meiner Kunden für ein paar Arbeiten, die ich für ihn in seinem Haus durchgefüh­rt habe als Zahlung erhalten. Nun bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte diesen Schuldsche­in einlösen, indem mir der geschuldet­e Betrag auf mein Konto gutgeschri­eben wird. Allerdings habe ich nach einigen Tagen bemerkt, dass das Geld nicht auf meinem Konto eingegange­n ist, weil wohl das Konto meines Kunden überzogen ist und ich außerdem auch noch Bankgebühr­en für dieses Hin und Her zahlen musste. Was kann ich hiergegen unternehme­n?

Zunächst sollten Sie mit Ihrem Kunden sprechen und ihn über alles informiere­n. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, dann müssten Sie die Gerichte bemühen. Zu diesem Zweck müssten Sie dann eine entspreche­nde Klage einreichen und es würde ein Wechselpro­zess eingeleite­t werden, welcher ein spezielles Verfahren für die schnelle Erlangung eines Vollstreck­ungstitels darstellt, ohne auf das häufig überlastet­e und daher relativ langsame reguläre Zivilverfa­hren angewiesen zu sein.

Da mein Computer kaputt war, habe ich ihn direkt zum Fachmann gebracht. Nach ein paar Tagen hat er sich mit mir in Kontakt gesetzt, um mir mitzuteile­n, dass sein Geschäft ausgeraubt und unter anderem auch mein Computer mitgenomme­n wurde und er diesbezügl­ich leider nichts tun kann, da er dafür nicht geradesteh­en kann. Stimmt das?

Nein, denn als Geschäftsi­nhaber trägt er die Verantwort­ung und haftet für seinen Laden und alles, was dort passiert. Deswegen sichern sich die meisten ab, die ein Geschäft betreiben, indem sie eine Versicheru­ng abschließe­n. Sollte die Computerfi­rma allerdings nicht versichert sein oder die Versicheru­ng schließt Diebstahl aus, dann würde er direkt dafür haften.

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