Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein Geschäft, welches zur Zeit umgebaut wird. Nun haben sie einen Graben auf dem Gehweg gezogen, weil dort wohl irgendwelche Rohre verlegt werden sollen. Dadurch, dass nun auf dem Bürgersteig etliches Baumaterial rumliegt, bin ich neulich darüber gestolpert, hingefallen und habe mir mein Handgelenk gebrochen. Kann ich aufgrund dessen gegen die Stadt vorgehen?
Bevor Sie irgendwelche Schritte gegen jemanden einleiten, muss man zunächst einmal sicher gehen, wer hinter den Bauarbeiten steht. Aufgrund dessen müssten Sie in Erfahrung bringen, welche Baufirma die Bauarbeiten durchgeführt hat und von wem sie beauftragt wurde, damit Sie den Richtigen dann zur Verantwortung ziehen können. Des Weiteren wäre es wichtig, sich darüber zu erkundigen, ob die Bauarbeiten auch ordnungsgemäß ausgeschildert und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Ich bin selbstständig und habe einen Schuldschein von einem meiner Kunden für ein paar Arbeiten, die ich für ihn in seinem Haus durchgeführt habe als Zahlung erhalten. Nun bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte diesen Schuldschein einlösen, indem mir der geschuldete Betrag auf mein Konto gutgeschrieben wird. Allerdings habe ich nach einigen Tagen bemerkt, dass das Geld nicht auf meinem Konto eingegangen ist, weil wohl das Konto meines Kunden überzogen ist und ich außerdem auch noch Bankgebühren für dieses Hin und Her zahlen musste. Was kann ich hiergegen unternehmen?
Zunächst sollten Sie mit Ihrem Kunden sprechen und ihn über alles informieren. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, dann müssten Sie die Gerichte bemühen. Zu diesem Zweck müssten Sie dann eine entsprechende Klage einreichen und es würde ein Wechselprozess eingeleitet werden, welcher ein spezielles Verfahren für die schnelle Erlangung eines Vollstreckungstitels darstellt, ohne auf das häufig überlastete und daher relativ langsame reguläre Zivilverfahren angewiesen zu sein.
Da mein Computer kaputt war, habe ich ihn direkt zum Fachmann gebracht. Nach ein paar Tagen hat er sich mit mir in Kontakt gesetzt, um mir mitzuteilen, dass sein Geschäft ausgeraubt und unter anderem auch mein Computer mitgenommen wurde und er diesbezüglich leider nichts tun kann, da er dafür nicht geradestehen kann. Stimmt das?
Nein, denn als Geschäftsinhaber trägt er die Verantwortung und haftet für seinen Laden und alles, was dort passiert. Deswegen sichern sich die meisten ab, die ein Geschäft betreiben, indem sie eine Versicherung abschließen. Sollte die Computerfirma allerdings nicht versichert sein oder die Versicherung schließt Diebstahl aus, dann würde er direkt dafür haften.