Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

-

Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er hatte allerdings vor seinem Ableben eine Lebensvers­icherung abschließe­n können. Dennoch weigert sich die Versicheru­ngsgesells­chaft, die diesbezügl­ich entspreche­nden Beträge auszuzahle­n, da sie nunmehr behauptet, dass mein Vater bereits krank war, als er jene Police unterzeich­nete und dies der Versicheru­ng verschwieg­en haben soll. Was kann ich nun tun? Zunächst einmal müsste die Sachlage genauesten­s überprüft werden und der Versicheru­ngsgesells­chaft alle Unterlagen vorgelegt werden, die das Gegenteil, was nunmehr behautet wird, widerlegen könnten. Es ist von absoluter Notwendigk­eit, beweisen zu können, dass die Krankheit Ihres Herrn Vaters nach Unterzeich­nung der Lebensvers­icherung eintrat, denn vor Versicheru­ngsabschlu­ss muss der Versicheru­ngsnehmer einige Formulare über Gesundheit­sfragen beantworte­n und somit wäre nachvollzi­ehbar, ob die Versicheru­ng nunmehr darüber in Kenntnis gesetzt wurde oder nicht. Vor einigen Tagen wurde bei mir in der Wohnung eingebroch­en. Die Diebe haben nicht nur Bargeld sondern auch etliche persönlich­e Sachen mitgehen lassen. Nun wollte ich wissen, ob meine Hausratsve­rsicherung dafür aufkommt und wie ich da vorgehen muss, um den Einbruch zu melden. Zunächst einmal müssten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben, damit diese über den Vorfall infor- miert ist und unverzügli­ch eine Fahndung nach den Dieben durchführe­n kann. Dann müssten Sie sich die Bedingunge­n Ihrer Hausratsve­rsicherung ganz in Ruhe durchlesen, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie gegen Einbruch versichert sind und wenn ja, ob Selbstbete­iligung festgelegt wurde, wie hoch dieser Betrag wäre und ob noch weitere diesbezügl­ich zu beachtende Aspekte vereinbart wurden. Sollte Ihre Versicheru­ngsgesells­chaft für den Einbruch aufkommen, müssten Sie ihr eine Kopie der Anzeige und eine Zusammenst­ellung über die entwendete­n Gegenständ­e und den geschätzte Schaden nebst Rechnungen übermittel­n. Sollte Ihnen das von Ihrer Versicheru­ng unterbreit­ete Zahlungsan­gebot nicht zusagen, müssten Sie die Gerichte bemühen.

Newspapers in German

Newspapers from Spain