Andalusien
Ehemann tötet seine 26-jährige Frau – Richter lehnten Annäherungsverbot ab – Ermittlungen laufen
Opfer häuslicher Gewalt: Ein 41-jähriger Mann tötete in Olivares seine Ehefrau. Zuvor hatte das Gericht ein gefordertes Annäherungsverbot abgelehnt
Sevilla – lk. Ein Fall von häuslicher Gewalt hat am vergangenen Sonntag den Ort Olivares (Sevilla) erschüttert. Die 26-jährige Dominikanerin Stefany González Escarramán ist dort von ihrem 41-jährigen Ehemann José Manuel R.M., einem ehemaligen, dominikanischen Polizisten, auf brutale Art getötet worden. Vor den Augen ihrer Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Gegen 12 Uhr hatte er an der Tür geklingelt und von Escarramán gefordert, ihm die Kinder auszuhändigen. Nach einer heftigen Diskussion zog er sie an ihren Haaren auf die Straße und verpasste ihr dort einen Schlag auf ihren Brustkorb, direkt auf ihr Herz. Die Verletzte schleppte sich bis zur Haustür, wo sie in sich zusammensackte. Ihr Ehemann, der sowohl die spanische als auch dominikanische Staatsbürgerschaft besitzt, setzte die Kinder ins Auto und floh mit seinem Wagen.
Traumatisierte Kinder
Die Guardia Civil konnte ihn in Salteras, fünf Kilometer von Olivares entfernt, festnehmen. Die traumatisierten Kinder mussten psychologisch behandelt werden und kamen in eine Betreuungsstelle für Kinder. Ein als Rettungssanitäter ausgebildeter Nachbar versuchte, Escarramán durch Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben, doch die junge Frau starb schließlich an den Folgen ihrer schweren Verletzung.
Wie die spanische Tageszeitung Málaga Hoy am vergangenen Dienstag berichtete, hatte Esca- marrán bereits Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet. Die in ihrem Fall ermittelnde Richterin hielt es jedoch nicht für notwendig, ein Annäherungsverbot zu verhängen. Nach Angaben des Obersten Andalusischen Gerichtshofs TSJA, lehnte das Untersuchungsgericht Nummer 2 von Sanlúcar la Mayor ab, dem Opfer Schutz zu gewähren. Ðie Guardia Civil erklärte dies damit, dass für Escamarrán kein akutes Risiko bestanden habe und die Aussagen der beiden widersprüchlich gewesen seien. Außerdem habe ihr Mann, der nicht vorbestraft ist, beim Gericht angegeben, dass seine Frau ihm im Zuge einer Diskussion Verletzungen zu- gefügt hatte. Escamarrán hatte sich zu diesem Vorfall jedoch nie geäußert, geschweige denn ein schriftliches Dokument eingereicht. Die Ermordete hatte ihren Mann bereits am 17. September wegen Misshandlung angezeigt und ein Annäherungsverbot gefordert.
Kein Annäherungsverbot
In der Anzeige hatte Escamarrán angegeben, dass José Manuel R.M. am 16. September um 22.30 Uhr nach Hause gekommen sei und sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie beschimpft und gewürgt habe. Daraufhin habe er Gegenstände genommen und sie damit beworfen, darunter einen Schöpf- löffel, der den dreijährigen Sohn traf. Die Notrufleitstelle 112 wurde angerufen und Escamarrán musste ins Krankenhaus von Bormujos eingeliefert werden, da sie Verletzung an Wange, Hals und Brustkorb hatte. Nachdem Escamarrán gegen ihren Peiniger Anzeige erstattet hatte, bat sie beim Gericht Nummer 2 in Sánlucar la Mayor um ein Annäherungsverbot. Dies wurde abgelehnt.
Der Delegierte der andalusischen Landesregierung, Antonio Sanz (PSOE), sagte am vergangenen Dienstag, dass nun ermittelt werden soll, weshalb die Ermordete keinen polizeilichen Schutz erhalten hat.