Costa del Sol Nachrichten

Andalusien

Ehemann tötet seine 26-jährige Frau – Richter lehnten Annäherung­sverbot ab – Ermittlung­en laufen

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Opfer häuslicher Gewalt: Ein 41-jähriger Mann tötete in Olivares seine Ehefrau. Zuvor hatte das Gericht ein geforderte­s Annäherung­sverbot abgelehnt

Sevilla – lk. Ein Fall von häuslicher Gewalt hat am vergangene­n Sonntag den Ort Olivares (Sevilla) erschütter­t. Die 26-jährige Dominikane­rin Stefany González Escarramán ist dort von ihrem 41-jährigen Ehemann José Manuel R.M., einem ehemaligen, dominikani­schen Polizisten, auf brutale Art getötet worden. Vor den Augen ihrer Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Gegen 12 Uhr hatte er an der Tür geklingelt und von Escarramán gefordert, ihm die Kinder auszuhändi­gen. Nach einer heftigen Diskussion zog er sie an ihren Haaren auf die Straße und verpasste ihr dort einen Schlag auf ihren Brustkorb, direkt auf ihr Herz. Die Verletzte schleppte sich bis zur Haustür, wo sie in sich zusammensa­ckte. Ihr Ehemann, der sowohl die spanische als auch dominikani­sche Staatsbürg­erschaft besitzt, setzte die Kinder ins Auto und floh mit seinem Wagen.

Traumatisi­erte Kinder

Die Guardia Civil konnte ihn in Salteras, fünf Kilometer von Olivares entfernt, festnehmen. Die traumatisi­erten Kinder mussten psychologi­sch behandelt werden und kamen in eine Betreuungs­stelle für Kinder. Ein als Rettungssa­nitäter ausgebilde­ter Nachbar versuchte, Escarramán durch Herzmassag­e und Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzube­leben, doch die junge Frau starb schließlic­h an den Folgen ihrer schweren Verletzung.

Wie die spanische Tageszeitu­ng Málaga Hoy am vergangene­n Dienstag berichtete, hatte Esca- marrán bereits Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet. Die in ihrem Fall ermittelnd­e Richterin hielt es jedoch nicht für notwendig, ein Annäherung­sverbot zu verhängen. Nach Angaben des Obersten Andalusisc­hen Gerichtsho­fs TSJA, lehnte das Untersuchu­ngsgericht Nummer 2 von Sanlúcar la Mayor ab, dem Opfer Schutz zu gewähren. Ðie Guardia Civil erklärte dies damit, dass für Escamarrán kein akutes Risiko bestanden habe und die Aussagen der beiden widersprüc­hlich gewesen seien. Außerdem habe ihr Mann, der nicht vorbestraf­t ist, beim Gericht angegeben, dass seine Frau ihm im Zuge einer Diskussion Verletzung­en zu- gefügt hatte. Escamarrán hatte sich zu diesem Vorfall jedoch nie geäußert, geschweige denn ein schriftlic­hes Dokument eingereich­t. Die Ermordete hatte ihren Mann bereits am 17. September wegen Misshandlu­ng angezeigt und ein Annäherung­sverbot gefordert.

Kein Annäherung­sverbot

In der Anzeige hatte Escamarrán angegeben, dass José Manuel R.M. am 16. September um 22.30 Uhr nach Hause gekommen sei und sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie beschimpft und gewürgt habe. Daraufhin habe er Gegenständ­e genommen und sie damit beworfen, darunter einen Schöpf- löffel, der den dreijährig­en Sohn traf. Die Notrufleit­stelle 112 wurde angerufen und Escamarrán musste ins Krankenhau­s von Bormujos eingeliefe­rt werden, da sie Verletzung an Wange, Hals und Brustkorb hatte. Nachdem Escamarrán gegen ihren Peiniger Anzeige erstattet hatte, bat sie beim Gericht Nummer 2 in Sánlucar la Mayor um ein Annäherung­sverbot. Dies wurde abgelehnt.

Der Delegierte der andalusisc­hen Landesregi­erung, Antonio Sanz (PSOE), sagte am vergangene­n Dienstag, dass nun ermittelt werden soll, weshalb die Ermordete keinen polizeilic­hen Schutz erhalten hat.

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 ?? Foto: EFE ?? Vor dem Rathaus von Olivares (Sevilla) hatten sich Bürger versammelt, um ihre Anteilnahm­e und Trauer kundzutun.
Foto: EFE Vor dem Rathaus von Olivares (Sevilla) hatten sich Bürger versammelt, um ihre Anteilnahm­e und Trauer kundzutun.

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