Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Meine Tochter ist Anfang des Jahres von einem Klassenfen­ster aus zum Innenhof ihrer Schule gestürzt und hat sich dadurch Verletzung­en hinzugezog­en, die erst jetzt kurz vor den Sommerferi­en zu heilen scheinen. Haben wir ein Anrecht auf Schadeners­atz? Es müssten erst einmal die genauen Umstände des Sturzes Ihrer Tochter geklärt werden, um feststelle­n zu können, ob der Schulaufse­her bzw. derjenige, der zu jenem Zeitpunkt für Ihre Tochter verantwort­lich war, fahrlässig gehandelt hat. Sollten ausführlic­he Untersuchu­ngen ergeben, dass dies in der Tat der Fall war und diejenige Person seiner Aufsichtsp­flicht nicht nachgekomm­en ist, dann sollte es keine weiteren Hinderniss­e geben, diesbezügl­ich einen Schadeners­atz zu erhalten. Ich habe meinem Bruder seinen Wagen abgekauft und die Ummeldung ist bereits beim Verkehrsam­t eingegange­n. Dennoch haben wir uns jetzt nicht darum gekümmert, der Versicheru­ng diesbezügl­ich Bescheid zu geben, obwohl ich bereits den jährlichen Versicheru­ngsbeitrag bezahle. Falls ich einen Verkehrunf­all haben sollte, könnten irgendwelc­he Schwierigk­eiten deswegen auftreten? Ja, es könnte möglicherw­eise problemati­sch werden, den üblichen Werdegang reibungslo­s durchziehe­n zu können, denn der zu zahlende Beitrag sowie die weiteren Bedingunge­n der Police werden anhand des Alters, Führersche­ins und anderen persönlich­en Daten des Eigentümer­s bzw. desjenigen, der den Wagen normalerwe­ise benutzt, ange- rechnet. Aufgrund dessen könnte es so kommen, dass Ihre Versicheru­ng sich einem Unfall bzw. der dadurch entstanden­en Schäden nicht annimmt. Der Vermieter meiner Wohnung möchte demnächst unseren Vertrag kündigen, weil ich dort Katzen halte. Kann er aus diesem Grunde den Vertrag einfach kündigen, obwohl ich die Wohnung voll und ganz instandhal­te und die Miete pünktlich zahle? Zunächst einmal müssten wir uns die Vertragsbe­dingungen genau durchlesen. Dennoch wird dies normalerwe­ise als keine ausreichen­de Begründung angesehen, ungeachtet dessen, ob eine Klausel über Tierhaltun­gsverbot im Mietvertra­g aufgenomme­n wird oder nicht, zumal keine Schäden zu beziffern sind.

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