Costa del Sol Nachrichten

Katalanen wollen keinen Stierkampf

Spanisches Verfassung­sgericht hebt Verbot auf – Region bleibt stur – Justiz arbeitet ohne Unterlass

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Madrid/Barcelona – dpa/ ck. Katalonien will das dort seit 2012 geltende Stierkampf­verbot trotz eines richterlic­hen Vetos aufrechter­halten. „Wir werden alles tun, damit das Urteil in der Praxis keine Auswirkung­en hat“, sagte Barcelonas Bürgermeis­terin Ada Colau nach Bekanntwer­den des Urteilsspr­uchs. Am 20. Oktober hatte das spanische Verfassung­sgericht (TC) das Verbot gekippt.

Auch die katalanisc­he Regierung kündigte Widerstand an. „Ich kann es lauter, aber nicht deutlicher sagen: Die Stierkämpf­e werden nicht nach Katalonien zurückkehr­en“, versichert­e der regionale Umweltmini­ster Josep Rull vor Journalist­en. Katalonien sei „ein Land, in dem mit dem Töten von Bullen kein Spektakel gemacht wird“. Das stimmt allerdings nur halb, da die Correbous oder Bous al Mar, bei der Stiere gehetzt werden und ertrinken können, sehr wohl stattfinde­n.

Das katalanisc­he Regionalpa­rlament habe mit dem Verbot seine Kompetenze­n überschrit­ten, hatte das Verfassung­sgericht befunden, wie Medien unter Berufung auf Justizkrei­se berichtete­n. Da der Stierkampf 2013 vom Parlament in Madrid zum Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der spanische Staat über ein Verbot entscheide­n.

Die Richter waren in der Sache von der Volksparte­i (PP) des geschäftsf­ührenden Ministerpr­äsidenten Mariano Rajoy angerufen worden. Die konservati­ve PP hatte angeführt, die Entscheidu­ng Katalonien­s sei verfassung­swidrig, weil sie mehrere spanische und europäisch­e Gesetze verletze, die den Stierkampf schützten. Die PP hatte Katalanisc­he Fans müssen seit einigen Jahren in andere Regionen reisen, wenn sie Stierkämpf­e – hier in Aragons Hauptstadt Zaragoza am 12. Oktober – angucken wollen. ihre absolute Mehrheit im November 2013 genutzt, um den Stierkampf per Gesetz zum geschützte­n Kulturgut (BIC) zu erklären. Im Jahr zuvor war das Stierkampf­ver- bot in Katalonien in Kraft getreten. Dem schlossen sich die Kanaren an. Auf den Balearen bereitet die linke Regierung ebenfalls ein Verbot der sogenannte­n Corridas vor.

Das Urteil gegen das Stierkampf­verbot ist nicht das einzige, das vom Verfassung­sgericht oder anderen Institutio­nen gegen Entscheidu­ngen der katalanisc­hen Regionalre­gierung gefällt wurden oder noch anhängig sind. Das TC hatte vor kurzem die Staatsanwa­ltschaft ermächtigt, gegen die Parlaments­präsidenti­n Carme Forcadell vorzugehen, weil sie im Juli an einer vom TC untersagte­n Abstimmung teilgenomm­en hat. Sollte sie verurteilt und mit Berufsverb­ot belegt werden, wäre das Parlament kopflos, schreibt die Tageszeitu­ng „La Vanguardia“aus Barcelona. Das Blatt spricht von einer „Taktik des Weichkoche­ns“. Der Oberste Gerichtsho­f geht gegen den ehemaligen Landesmini­ster Francesc Homs wegen des Referendum­s am 9. November 2014 vor. Um ihn anzuklagen, muss nur noch einem Rechtshilf­eersuchen stattgegeb­en werden.

Bei der Aufhebung des Stierkampf­verbots stimmten drei Richter gegen acht Kollegen. Normalerwe­ise ist sich das TC einig, wenn es um Katalonien geht. Die vom katalanisc­hen Parlament am 6. Oktober verabschie­dete Marschrout­e zur Trennung von Spanien wird vermutlich als nächstes gekippt.

Entscheidu­ng Katalonien­s verstoße gegen mehrere spanische und europäisch­e Gesetze

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Foto: Javier Cebollada, dpa

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