Katalanen wollen keinen Stierkampf
Spanisches Verfassungsgericht hebt Verbot auf – Region bleibt stur – Justiz arbeitet ohne Unterlass
Madrid/Barcelona – dpa/ ck. Katalonien will das dort seit 2012 geltende Stierkampfverbot trotz eines richterlichen Vetos aufrechterhalten. „Wir werden alles tun, damit das Urteil in der Praxis keine Auswirkungen hat“, sagte Barcelonas Bürgermeisterin Ada Colau nach Bekanntwerden des Urteilsspruchs. Am 20. Oktober hatte das spanische Verfassungsgericht (TC) das Verbot gekippt.
Auch die katalanische Regierung kündigte Widerstand an. „Ich kann es lauter, aber nicht deutlicher sagen: Die Stierkämpfe werden nicht nach Katalonien zurückkehren“, versicherte der regionale Umweltminister Josep Rull vor Journalisten. Katalonien sei „ein Land, in dem mit dem Töten von Bullen kein Spektakel gemacht wird“. Das stimmt allerdings nur halb, da die Correbous oder Bous al Mar, bei der Stiere gehetzt werden und ertrinken können, sehr wohl stattfinden.
Das katalanische Regionalparlament habe mit dem Verbot seine Kompetenzen überschritten, hatte das Verfassungsgericht befunden, wie Medien unter Berufung auf Justizkreise berichteten. Da der Stierkampf 2013 vom Parlament in Madrid zum Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der spanische Staat über ein Verbot entscheiden.
Die Richter waren in der Sache von der Volkspartei (PP) des geschäftsführenden Ministerpräsidenten Mariano Rajoy angerufen worden. Die konservative PP hatte angeführt, die Entscheidung Kataloniens sei verfassungswidrig, weil sie mehrere spanische und europäische Gesetze verletze, die den Stierkampf schützten. Die PP hatte Katalanische Fans müssen seit einigen Jahren in andere Regionen reisen, wenn sie Stierkämpfe – hier in Aragons Hauptstadt Zaragoza am 12. Oktober – angucken wollen. ihre absolute Mehrheit im November 2013 genutzt, um den Stierkampf per Gesetz zum geschützten Kulturgut (BIC) zu erklären. Im Jahr zuvor war das Stierkampfver- bot in Katalonien in Kraft getreten. Dem schlossen sich die Kanaren an. Auf den Balearen bereitet die linke Regierung ebenfalls ein Verbot der sogenannten Corridas vor.
Das Urteil gegen das Stierkampfverbot ist nicht das einzige, das vom Verfassungsgericht oder anderen Institutionen gegen Entscheidungen der katalanischen Regionalregierung gefällt wurden oder noch anhängig sind. Das TC hatte vor kurzem die Staatsanwaltschaft ermächtigt, gegen die Parlamentspräsidentin Carme Forcadell vorzugehen, weil sie im Juli an einer vom TC untersagten Abstimmung teilgenommen hat. Sollte sie verurteilt und mit Berufsverbot belegt werden, wäre das Parlament kopflos, schreibt die Tageszeitung „La Vanguardia“aus Barcelona. Das Blatt spricht von einer „Taktik des Weichkochens“. Der Oberste Gerichtshof geht gegen den ehemaligen Landesminister Francesc Homs wegen des Referendums am 9. November 2014 vor. Um ihn anzuklagen, muss nur noch einem Rechtshilfeersuchen stattgegeben werden.
Bei der Aufhebung des Stierkampfverbots stimmten drei Richter gegen acht Kollegen. Normalerweise ist sich das TC einig, wenn es um Katalonien geht. Die vom katalanischen Parlament am 6. Oktober verabschiedete Marschroute zur Trennung von Spanien wird vermutlich als nächstes gekippt.
Entscheidung Kataloniens verstoße gegen mehrere spanische und europäische Gesetze