Hilfe vom Konsulat
Auslandsvertretungen helfen im Sterbefall
So belastend der Tod eines Angehörigen ist: Wenn er sich im Ausland ereignet, können praktische Probleme den Schmerz und die Sorgen noch verschlimmern. Bei der Frage „Was tun?“können die Konsularabteilungen der Auslandsvertretungen helfen. Hierzu einige Hinweise vom Auswärtigen Amt:
Von einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen in Deutschland oft durch Mitreisende oder den Reiseveranstalter informiert. Falls die örtlichen Behörden die deutsche Auslandsvertretung hierüber unterrichten, wird diese so rasch wie möglich die deutsche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland bitten.
Wenn die Polizei bei den Angehörigen vorspricht, schlägt sie meist vor, wegen der weiteren Fragen den Konsularbeamten an der deutschen Auslands- vertretung anzurufen. Eine direkte telefonische Benachrichtigung der Angehörigen über den Tod durch den Konsularbeamten kommt aus grundsätzlichen Erwägungen nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Der Konsularbeamte berät zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort. Er kann örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist jedoch nicht möglich. Wegen gesetzlicher Bestimmungen vor Ort müssen die Angehörigen ihre Entscheidung über die gewünschte Überführung oder Ortsbestattung möglicherweise sehr schnell treffen.
Bei einer Überführung sollte dem Konsularbeamten auch das be- auftragte Bestattungsunternehmen in Deutschland mitgeteilt werden, zu dem die Überführung erfolgen soll. Der Konsularbeamte wird den Angehörigen Hilfestellung bei der Heimführung des Leichnams leisten
Der Konsularbeamte kann die Sterbeurkunde „legalisieren“, das heißt bestätigen, dass es sich um eine echte Sterbeurkunde handelt. Falls notwendig, kann er eine beglaubigte Übersetzung beifügen. Bei den Sterbeurkunden vieler Staaten ist aufgrund besonderer Abkommen eine Legalisation jedoch entweder grundsätzlich nicht erforderlich oder wird durch eine „Haager Apostille“, das heißt eine Echtheitsbestätigung einer übergeordneten Behörde des Gastlands, ersetzt. Weitere Informationen: www.konsularinfo.diplo.de Dort „Konsularische Hilfe“-› „Hilfe in Notfällen“-› „Haft-, Vermissten- und Todesfälle“aufrufen.