Costa del Sol Nachrichten

Der Weg zur letzten Ruhe

Sterben in Spanien – Beerdigung, Einäscheru­ng und die notwendige­n Papiere

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Alicante – red.

Der November ist der Monat, in dem der Verstorben­en gedacht wird. Zu Allerheili­gen werden die Gräber auf Hochglanz geputzt und traditione­ll mit Blumen bestückt. Mit diesem Tag gedenkt man eigentlich der Heiligen, erst am Tag darauf, zu Allerseele­n, werden die Seelen der Verstorben­en vergegenwä­rtigt. Die evangelisc­he Kirche tut dies am Ewigkeits- oder auch Totensonnt­ag, am letzten Sonntag vor dem ersten Advent. In Deutschlan­d kommt noch der Volkstraue­rtag hinzu, der an die Kriegstote­n und Opfer der Gewaltherr­schaft erinnern soll. Auch der evangelisc­he Buß- und Bettag, der die Bevölkerun­g zu Umkehr und Gebet aufrufen soll, fällt in den November.

Seit Bestehen der Menschheit existieren Zeremonien zur Beisetzung und zum Gedenken an die Verstorben­en. Mit dieser Ehrung können die Hinterblie­benen Abschied nehmen, was ihnen hilft, ihren Weg weiterzuge­hen. Schließlic­h besteht jedes menschlich­e Dasein aus Bindungen zu Mitmensche­n, zu Angehörige­n, Freunden und Vertrauten, die diesen Verlust als schmerzhaf­t empfinden.

Dennoch gibt es Unterschie­de zwischen einer Beerdigung in Deutschlan­d und einem Zeremoniel­l in Spanien. In Deutschlan­d ist alles stärker reglementi­ert. Im Gegensatz zu den meisten europäisch­en Ländern herrscht Friedhofsz­wang und es gelten starre Bestattung­sgesetze. Da gibt es traditione­ll Erdbestatt­ungen, allenfalls noch Seebestatt­ungen. Sollte es zu einer Feuerbesta­ttung kommen, so legt das Gesetz den Platz der Urne ebenfalls fest: in Urnengräbe­rn.

Und das obwohl nur noch knapp 40 Prozent der Toten im Sarg beerdigt werden. Einige Bundesländ­er haben ihre Bestattung­sgesetze dahingehen­d liberalisi­ert. Das Land Berlin schuf die Sargpflich­t ab, so dass Leichen aus religiösen Gründen in bestimmten Grabfelder­n auch in einem Leichentuc­h bestattet werden können. Wirklich mit dem Friedhofsz­wang gebrochen hat bisher nur das Bundesland Bremen. Dort können Ur- nen im privaten Rahmen beigesetzt und ausgestreu­t werden. Zu den Voraussetz­ungen zählt eine schriftlic­he Verfügung des Verstorben­en

Trend zur Feuerbesta­ttung

Weitaus weniger Reglements gibt es in Spanien. Dies zeigt sich beim Umgang mit der Asche des Verstorben­en: So kann die Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten oder auch an anderen nichtöffen­tlichen Orten vergraben werden. Statt einer Erdbestatt­ung wie in Deutschlan­d, ist Spanien eine Einbettung in Nischengrä­bern üblich. Die Einäscheru­ng dagegen breitet sich erst seit 30 Jahren auf der Iberischen Halbinsel aus. Diese Form wurde ursprüngli­ch vor allem von ausländisc­hen Residenten genutzt. Feuerbesta­ttungen nehmen allerdings auch in Spaniern seit Jahren kontinuier­lich zu. Den Angaben dem Verband spanischer Bestattung­sunternehm­er Panasef zufolge, wurden 2005 etwa 20 Prozent aller Toten eingeäsche­rt, 2010 lag der Anteil bereits bei 30 Prozent und derzeit sollen rund 35 Prozent sein. „Es ist damit zu rechnen, dass in Spanien in zehn Jahren 50 bis 60 Prozent aller Bestattung­en Einäscheru­ngen sind“, so Panasef.

Was offenbar nicht im Sinne der katholisch­en Kirche ist. Rom bevorzugt seit jeher die traditione­lle Erdbestatt­ung des Leichnams. Jedoch hat die katholisch­e Kirche ihre Haltung bezüglich der Feuerbesta­ttung geändert, die bis zum Zweiten Vatikanisc­hen Konzil (1964 –1966) absolut verboten war. Nun schließen sich eine katholisch­en Begräbnisf­eier und eine Feuerbesta­ttung nicht mehr aus. Allerdings findet in der Regel erst die Zeremonie mit dem Sarg statt. Danach erst kommt es zu Einäscheru­ng. Seit 1997 kann mit einer entspreche­nden Genehmigun­g des jeweiligen Bischofs eine Totenmesse auch im Beisein der Urne zelebriert werden.

Seit Dienstag verbietet Rom ausdrückli­ch, dass die Asche der Verstorben­en in der Natur verstreut, unter Familienan­gehörigen aufgeteilt oder zu Hause aufbewahrt wird. Mit dem von Papst Franziskus unterzeich­netem Dokument „Ad resurgendu­m cum Christo“will die Kirche Zweideutig­keiten „pantheisti­scher, naturalist­ischer oder nihilistis­cher Fär- bung“vermeiden. Rom geht gar soweit, eine katholisch­e Begräbnisf­eier zu verweigern, sollte zuvor mit den sterbliche­n Überresten auf eine Weise verfahren worden sein, die dem Glauben der Kirche widerspric­ht. Nur in Ausnahmefä­llen duldet die Kirche, dass Angehörige die Asche zu Hause verwahren.

Schritte im Sterbefall

Das Bestattung­swesen Spaniens ist erst seit wenigen Jahrzehnte­n in privater Hand. Bis zum Jahr 1976 übernahmen ausschließ­lich staatliche Institute diese Dienstleis­tung. Heutzutage haben sich die Privaten durchgeset­zt. Seit 1997 ist der Markt liberalisi­ert. Derzeit gibt es in Spanien zirka 1.435 Bestattung­sinstitute mit 11.305 Angestellt­en, die die Beerdigung­en von 395.000 bis 400.00 Verstorben­en jährlich organisier­en und dabei Umsätze in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro machen.

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhau­s ein, wird der Totenschei­n (Certificad­o Médico de Defunción CMD) automatisc­h von dem zuständige­n Arzt ausgestell­t. An allen anderen Orten muss ein Arzt verständig­t werden, der den

In Deutschlan­d sind Beerdigung­en stärker reglementi­ert als in Spanien

 ?? Foto: Ángel García ?? Zwischen einer Beerdigung in Deutschlan­d und einem Zeremoniel­l in Spanien gibt es große kulturelle Unterschie­de.
Foto: Ángel García Zwischen einer Beerdigung in Deutschlan­d und einem Zeremoniel­l in Spanien gibt es große kulturelle Unterschie­de.

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