Der Weg zur letzten Ruhe
Sterben in Spanien – Beerdigung, Einäscherung und die notwendigen Papiere
Alicante – red.
Der November ist der Monat, in dem der Verstorbenen gedacht wird. Zu Allerheiligen werden die Gräber auf Hochglanz geputzt und traditionell mit Blumen bestückt. Mit diesem Tag gedenkt man eigentlich der Heiligen, erst am Tag darauf, zu Allerseelen, werden die Seelen der Verstorbenen vergegenwärtigt. Die evangelische Kirche tut dies am Ewigkeits- oder auch Totensonntag, am letzten Sonntag vor dem ersten Advent. In Deutschland kommt noch der Volkstrauertag hinzu, der an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft erinnern soll. Auch der evangelische Buß- und Bettag, der die Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufrufen soll, fällt in den November.
Seit Bestehen der Menschheit existieren Zeremonien zur Beisetzung und zum Gedenken an die Verstorbenen. Mit dieser Ehrung können die Hinterbliebenen Abschied nehmen, was ihnen hilft, ihren Weg weiterzugehen. Schließlich besteht jedes menschliche Dasein aus Bindungen zu Mitmenschen, zu Angehörigen, Freunden und Vertrauten, die diesen Verlust als schmerzhaft empfinden.
Dennoch gibt es Unterschiede zwischen einer Beerdigung in Deutschland und einem Zeremoniell in Spanien. In Deutschland ist alles stärker reglementiert. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern herrscht Friedhofszwang und es gelten starre Bestattungsgesetze. Da gibt es traditionell Erdbestattungen, allenfalls noch Seebestattungen. Sollte es zu einer Feuerbestattung kommen, so legt das Gesetz den Platz der Urne ebenfalls fest: in Urnengräbern.
Und das obwohl nur noch knapp 40 Prozent der Toten im Sarg beerdigt werden. Einige Bundesländer haben ihre Bestattungsgesetze dahingehend liberalisiert. Das Land Berlin schuf die Sargpflicht ab, so dass Leichen aus religiösen Gründen in bestimmten Grabfeldern auch in einem Leichentuch bestattet werden können. Wirklich mit dem Friedhofszwang gebrochen hat bisher nur das Bundesland Bremen. Dort können Ur- nen im privaten Rahmen beigesetzt und ausgestreut werden. Zu den Voraussetzungen zählt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen
Trend zur Feuerbestattung
Weitaus weniger Reglements gibt es in Spanien. Dies zeigt sich beim Umgang mit der Asche des Verstorbenen: So kann die Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten oder auch an anderen nichtöffentlichen Orten vergraben werden. Statt einer Erdbestattung wie in Deutschland, ist Spanien eine Einbettung in Nischengräbern üblich. Die Einäscherung dagegen breitet sich erst seit 30 Jahren auf der Iberischen Halbinsel aus. Diese Form wurde ursprünglich vor allem von ausländischen Residenten genutzt. Feuerbestattungen nehmen allerdings auch in Spaniern seit Jahren kontinuierlich zu. Den Angaben dem Verband spanischer Bestattungsunternehmer Panasef zufolge, wurden 2005 etwa 20 Prozent aller Toten eingeäschert, 2010 lag der Anteil bereits bei 30 Prozent und derzeit sollen rund 35 Prozent sein. „Es ist damit zu rechnen, dass in Spanien in zehn Jahren 50 bis 60 Prozent aller Bestattungen Einäscherungen sind“, so Panasef.
Was offenbar nicht im Sinne der katholischen Kirche ist. Rom bevorzugt seit jeher die traditionelle Erdbestattung des Leichnams. Jedoch hat die katholische Kirche ihre Haltung bezüglich der Feuerbestattung geändert, die bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1964 –1966) absolut verboten war. Nun schließen sich eine katholischen Begräbnisfeier und eine Feuerbestattung nicht mehr aus. Allerdings findet in der Regel erst die Zeremonie mit dem Sarg statt. Danach erst kommt es zu Einäscherung. Seit 1997 kann mit einer entsprechenden Genehmigung des jeweiligen Bischofs eine Totenmesse auch im Beisein der Urne zelebriert werden.
Seit Dienstag verbietet Rom ausdrücklich, dass die Asche der Verstorbenen in der Natur verstreut, unter Familienangehörigen aufgeteilt oder zu Hause aufbewahrt wird. Mit dem von Papst Franziskus unterzeichnetem Dokument „Ad resurgendum cum Christo“will die Kirche Zweideutigkeiten „pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Fär- bung“vermeiden. Rom geht gar soweit, eine katholische Begräbnisfeier zu verweigern, sollte zuvor mit den sterblichen Überresten auf eine Weise verfahren worden sein, die dem Glauben der Kirche widerspricht. Nur in Ausnahmefällen duldet die Kirche, dass Angehörige die Asche zu Hause verwahren.
Schritte im Sterbefall
Das Bestattungswesen Spaniens ist erst seit wenigen Jahrzehnten in privater Hand. Bis zum Jahr 1976 übernahmen ausschließlich staatliche Institute diese Dienstleistung. Heutzutage haben sich die Privaten durchgesetzt. Seit 1997 ist der Markt liberalisiert. Derzeit gibt es in Spanien zirka 1.435 Bestattungsinstitute mit 11.305 Angestellten, die die Beerdigungen von 395.000 bis 400.00 Verstorbenen jährlich organisieren und dabei Umsätze in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro machen.
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus ein, wird der Totenschein (Certificado Médico de Defunción CMD) automatisch von dem zuständigen Arzt ausgestellt. An allen anderen Orten muss ein Arzt verständigt werden, der den
In Deutschland sind Beerdigungen stärker reglementiert als in Spanien