Costa del Sol Nachrichten

Drogenhänd­ler-Clan zerschlage­n

Bande wurde von einem im Gefängnis einsitzend­en Mann geleitet

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Málaga – nic. Die Guardia Civil und die Ortspolize­i von Málaga haben in einer gemeinsame­n Aktion einen Drogenhänd­ler-Clan zerschlage­n, der von einem im Gefängnis von Alhaurín de la Torre einsitzend­en Häftling angeführt wurde. Wie die Sicherheit­skräfte in der vergangene­n Woche mitteilten, wurden elf Personen, darunter ein Minderjähr­iger, festgenomm­en sowie bei mehreren simultan durchgefüh­rten Hausdurchs­uchungen in Málagas Stadtteile­n La Palma und Las Flores und in Riogordo zwei Kilo Ko- kain und 100.000 Euro in bar sichergest­ellt. Ferner wurden Immobilien im Wert von 500.000 Euro beschlagna­hmt.

Der Drogenhänd­ler-Clan hatte sich nach Polizeiang­aben darauf spezialisi­ert, große Mengen an Kokain an Zwischenhä­ndler in den Provinzen Málaga, Granada und Córdoba per Auto auszuliefe­rn. Der Minderjähr­ige saß dabei zur Tarnung in einem Späher-Fahrzeug, das stets vorausfuhr, damit die Insassen der nachfolgen­den Autos der Bande vor möglichen Polizeikon­trollen gewarnt werden konnten. Ihre Instruktio­nen erhiel- ten die Dealer jedes Mal vom Bandenchef während der Besuchszei­ten im Gefängnis.

Luxus-Leben ohne Arbeit

Die Sicherheit­skräfte hatten gegen die Bande bereits seit August ermittelt, nachdem ihnen aufgefalle­n war, dass ein Familiencl­an aus dem Stadtteil La Palma ein luxuriöses Leben führte, ohne dass seine Mitglieder einer geregelten Arbeit nachgingen. Unter anderem wurden der Barkauf eines 50.000 Euro teuren Mercedes registrier­t, ferner fielen den Ermittlern Zahlungen von Übernachtu­ngen in Lu- xus-Hotels und einer KaribikRei­se sowie mehrerer Schönheits­operatione­n auf.

Vier der Bandenmitg­lieder konnten im September festgenomm­en werden, als zwei Drogentran­sporte vereitelt wurden, bei denen 1,5 Kilo Kokain sichergest­ellt wurden. Die übrigen sieben Dealer wurden am 29. November gestellt, als die Hausdurchs­uchungen durchgefüh­rt wurden. Die Festgenomm­enen müssen sich wegen Drogenhand­els, Mitgliedsc­haft in einer kriminelle­n Vereinigun­g und Geldwäsche verantwort­en.

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