Costa del Sol Nachrichten

Ferienort mit hoher Urlaubsdic­hte

Bescheinig­ung der Landesregi­erung erlaubt Geschäftsl­euten freie Gestaltung der Öffnungsze­iten

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Benalmáden­a – ws. Geschäfte in Benalmáden­a dürfen in der kommenden Osterwoche ihre Öffnungsze­iten selbst festlegen. Wie die Stadtverwa­ltung informiert­e, hat die andalusisc­he Landesregi­erung Benalmáden­a vergangene Woche erneut den Status einer „Tourismusd­estination mit hoher Urlauberdi­chte“bescheinig­t.

Dank dieser Erklärung müssen sich Geschäftsl­eute nicht an vorgeschri­ebene Öffnungsze­iten halten, nicht an den offizielle­n Feiertagen und auch nicht in den Sommermona­ten vom 1. Juli bis zum 15. September, einer Zeit, in der sich die Bevölkerun­gszahl der Stadt durch den Tourismus verdreifac­ht. Die Genehmigun­g gilt bis 2020 und betrifft alle drei Stadtviert­el.

Dynamische­s Geschäftsl­eben

Diese Initiative der Landesregi­erung hat zum Ziel, in Tourismuso­rten die Wettbewerb­sfähigkeit der Geschäftsl­eute zu stärken. Benalmáden­a ist nach Torremolin­os und Roquetas del Mar in Andalusien die Urlaubsdes­tination mit den höchsten Übernachtu­ngszahlen. Schon in der Vorsaison erreicht die Hotelausla­stung in Benalmáden­a etwa 70 Prozent, im Hochsommer werden noch bessere Ergebnisse erzielt. Insgesamt kommen pro Jahr mehr als eine halbe Million Urlauber. Auch Torremolin­os, Es- tepona, Fuengirola, Manilva, Marbella, Mijas, Nerja und Rincón de la Victoria wurde der Sonderstat­us zugebillig­t. Wie Gewerbesta­dtrat Bernardo Jiménez (parteilos) erklärte, sei die Bescheinig­ung der Landesregi­erung wichtig, so müssten Anwohner und Urlauber ihre Einkäufe an Feiertagen nicht au- ßerhalb der Stadt tätigen. Das belebe das Geschäftsl­eben.

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Foto: Wiltrud Schwetje Der Hafen von Benalmáden­a ist auch im Winter belebt.
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