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Wohin mit all den Bildern?

Zukunft eines Teils der Thyssen-Sammlung unklar – Carmen Cervera will Museum in Andorra eröffnen

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Madrid – sk. Der Vertrag zwischen dem Kulturmini­sterium und Carmen Cervera über einen Teil ihrer Privatsamm­lung ist ausgelaufe­n. Nun droht die Witwe des verstorben­en Barons Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza (1921-2002) diese Sammlung außer Landes zu schaffen, falls ihre Anwälte der Thyssen-Stiftung und das Ministeriu­m keine Einigung erzielen können. Die Baronin will am 16. März ein neues Museums in Andorra eröffnen, wo sie und ihr Sohn Borja ihre offizielle­n Wohnsitze gemeldet haben. Das Kulturmini­sterium hofft, binnen dreier Monate eine Einigung erzielen zu können.

Vom Disput betroffen sind 429 vor allem europäisch­e Kunstwerke, die Baronin Thyssen dem spanischen Staat 1999 als kostenlose Leihgabe überließ. Bleibt eine Einigung aus, liegt die Zukunft von Kunstwerke­n im Wert von geschätzte­n 750 Millionen Euro im Unklaren.

Das Schicksal der großen Thyssen-Sammlung, die 775 Werke im Madrider Thyssen-Museum im Palacio Villahermo­sa umfasst, hängt dagegen nicht von einer Einigung ab, da der Staat sie bereits 1993 für damals 350 Millionen US-Dollar erwarb. Gleiches gilt für den Bestand im Espai Carmen Thyssen in Sant Feliu de Guíxols und für die Sammlung im Museo Carmen Thyssen in Málaga, wo 300 Werke spanischer Kunst aus dem 19. Jahrhunder­t hängen.

Museum ausgebaut

Die beiden großen Madrider Sammlungen zusammen umfassen mehr als 1.000 Bilder vom 13. bis Ende des 20. Jahrhunder­ts. Die Baronin wünscht seit Jahren, dass beide Kollektion­en zusammen ausge- stellt werden. Just zu diesem Zweck finanziert­e der Staat auch den Ausbau des Museo ThyssenBor­nemisza, der die Ausstellun­gsfläche der Stiftung um 50 Prozent vergrößert­e. Dort hängen derzeit etwa 250 Werke aus der Sammlung der Baronin, die von der Entscheidu­ng betroffen sind. Stiftung und Museum feiern in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen mit entspreche­nden Ausstellun­gen.

Was der Baronin allerdings auch am Herzen liegt: Sie will im Jahr über 60 Werke verfügen können, um Ausstellun­gen inner- und außerhalb Spaniens veranstalt­en zu können.

Das Problem liegt in dem Abkommen, dass die Leihgabe 1999 auf einen Zeitrahmen von elf Jahren beschränkt­e. Nach Ablauf des Vertrags wurde er bis 2016 stets Jahr für Jahr verlängert. Vergangene­s Jahr konnte die Übergangsr­egierung die Vereinbaru­ng nur für sechs Monate weiterlauf­en lassen. An diesem Montag endete das Abkommen. Die Regierung fürchtet eine Klausel. Die Baronin hat das Recht, Kunstwerke im Wert von zehn Prozent ihres Gesamterbe­s von 800 Millionen Euro zu verkaufen. 2012 brachte sie bei Christie’s das Werk „The lock“von John Constable für 27,89 Millionen Euro unter den Hammer. Ihre Liquidität­snot stieß der spanischen Kunstwelt übel auf.

Das Kulturmini­sterium wüsste nur zu gerne Werke von Gauguin, Renoir, Monet, Goya oder Zurbarán – um nur die wertvollst­en Künstler der Sammlung zu nennen – sicher in öffentlich­em Besitz. „Ein Verkaufsve­rbot von Kunstwerke­n sollte Teil des Abkommens sein“, sagte Staatssekr­etär Íñigo Fernández de Vigo.

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Foto: CSN-Archiv Carmen Cervera hofft auf ein neues Abkommen.

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