Wohin mit all den Bildern?
Zukunft eines Teils der Thyssen-Sammlung unklar – Carmen Cervera will Museum in Andorra eröffnen
Madrid – sk. Der Vertrag zwischen dem Kulturministerium und Carmen Cervera über einen Teil ihrer Privatsammlung ist ausgelaufen. Nun droht die Witwe des verstorbenen Barons Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza (1921-2002) diese Sammlung außer Landes zu schaffen, falls ihre Anwälte der Thyssen-Stiftung und das Ministerium keine Einigung erzielen können. Die Baronin will am 16. März ein neues Museums in Andorra eröffnen, wo sie und ihr Sohn Borja ihre offiziellen Wohnsitze gemeldet haben. Das Kulturministerium hofft, binnen dreier Monate eine Einigung erzielen zu können.
Vom Disput betroffen sind 429 vor allem europäische Kunstwerke, die Baronin Thyssen dem spanischen Staat 1999 als kostenlose Leihgabe überließ. Bleibt eine Einigung aus, liegt die Zukunft von Kunstwerken im Wert von geschätzten 750 Millionen Euro im Unklaren.
Das Schicksal der großen Thyssen-Sammlung, die 775 Werke im Madrider Thyssen-Museum im Palacio Villahermosa umfasst, hängt dagegen nicht von einer Einigung ab, da der Staat sie bereits 1993 für damals 350 Millionen US-Dollar erwarb. Gleiches gilt für den Bestand im Espai Carmen Thyssen in Sant Feliu de Guíxols und für die Sammlung im Museo Carmen Thyssen in Málaga, wo 300 Werke spanischer Kunst aus dem 19. Jahrhundert hängen.
Museum ausgebaut
Die beiden großen Madrider Sammlungen zusammen umfassen mehr als 1.000 Bilder vom 13. bis Ende des 20. Jahrhunderts. Die Baronin wünscht seit Jahren, dass beide Kollektionen zusammen ausge- stellt werden. Just zu diesem Zweck finanzierte der Staat auch den Ausbau des Museo ThyssenBornemisza, der die Ausstellungsfläche der Stiftung um 50 Prozent vergrößerte. Dort hängen derzeit etwa 250 Werke aus der Sammlung der Baronin, die von der Entscheidung betroffen sind. Stiftung und Museum feiern in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen mit entsprechenden Ausstellungen.
Was der Baronin allerdings auch am Herzen liegt: Sie will im Jahr über 60 Werke verfügen können, um Ausstellungen inner- und außerhalb Spaniens veranstalten zu können.
Das Problem liegt in dem Abkommen, dass die Leihgabe 1999 auf einen Zeitrahmen von elf Jahren beschränkte. Nach Ablauf des Vertrags wurde er bis 2016 stets Jahr für Jahr verlängert. Vergangenes Jahr konnte die Übergangsregierung die Vereinbarung nur für sechs Monate weiterlaufen lassen. An diesem Montag endete das Abkommen. Die Regierung fürchtet eine Klausel. Die Baronin hat das Recht, Kunstwerke im Wert von zehn Prozent ihres Gesamterbes von 800 Millionen Euro zu verkaufen. 2012 brachte sie bei Christie’s das Werk „The lock“von John Constable für 27,89 Millionen Euro unter den Hammer. Ihre Liquiditätsnot stieß der spanischen Kunstwelt übel auf.
Das Kulturministerium wüsste nur zu gerne Werke von Gauguin, Renoir, Monet, Goya oder Zurbarán – um nur die wertvollsten Künstler der Sammlung zu nennen – sicher in öffentlichem Besitz. „Ein Verkaufsverbot von Kunstwerken sollte Teil des Abkommens sein“, sagte Staatssekretär Íñigo Fernández de Vigo.