Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich bin 2 Monate im Verzug mit meiner Miete. Mein Vermieter will mich deswegen aus meiner Wohnung rausbekommen. Sollte er Räumungsklage beim Gericht einreichen, müsste ich dann endgültig aus meiner Wohnung raus?
Nach Einreichung einer Räumungsklage wegen Nichtzahlung des vereinbarten Mietbetrages, hat der Mieter noch eine letzte Möglichkeit, den geschuldeten Mietzins zu zahlen, wodurch er berechtigt wäre, weiterhin in der Mietwohnung zu bleiben. Sollte der Mieter jedoch diese Chance nicht ergreifen, würde das Gericht einen Tag für die durchzuführende Räumung festlegen und der Mieter müsste dann endgültig aus der Immobilie raus. Der Vermieter würde an Hand einer anderen Art von Verfahren die Gerichte bemühen müssen, um auf diesem Wege die Zahlungsforderung der geschuldeten Mietbeträge geltend zu machen.
Der Präsident der Gemeinschaft hat einen Vertrag mit seinem Bruder gemacht, der ein Reparaturunternehmen hat, um Wartungsarbeiten an der Urbanisation zu übernehmen. Können wir gegen die sogenannten Reparaturkosten in einer Versammlung abstimmen?
Es hängt davon ab, ob die Arbeiten dringend waren oder nicht. Wenn es dringend war, erlaubt das Gesetz dem Präsidenten für sich selbst die Entscheidung zu treffen, wer die Reparaturarbeiten übernimmt. Andernfalls kann diese Entscheidung wirksam verweigert werden, da es einer Entscheidung der Versammlung entspricht.
Vor einigen Jahren baute ich eine Hütte auf dem Dach meines Hauses. Nun kamen Techniker des Rathauses und wollen uns bestrafen, da sie es auf Luftaufnahmen entdeckt haben. Können wir wirklich bestraft werden, obwohl niemand zu dem Zeitpunkt der Konstruktion kam?
Ja, wenn Luftaufnahmen durchgeführt und nicht autorisierte Bauwerke gefunden werden. Ab und zu führen die Kartographen Fotografien der Umgebung durch. Wenn Veränderungen an Gebäuden von Eigentümern vorgenommen wurden, können diese bestraft werden, sofern der städtische Verstoß nicht schon verjährt ist.