Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe eine Räumlichke­it in einem Geschäft gemietet aber der Besitzer hat aufgehört, die Hypothek zu zahlen und die Immobilie wurde der Bank zugewiesen. Dieses habe ich weder vom Eigentümer noch vom Makler über den ich diese Räumlichke­it gemietet habe, erfahren, sondern über eine offizielle Anordnung. Ich bin sehr besorgt, da ich nicht weiß, ob mir jetzt der Vertrag gekündigt wird oder ob ich die neue Miete noch zahlen kann, da die jetzige sehr niedrig ist. Was soll ich tun? Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass der unterschri­ebende Mietvertra­g bis zur Beendigung gültig bleibt, denn selbst wenn sich der Besitzer geändert hat, ist der neue Eigentümer verpflicht­et, den bestehende­n Mietvertra­g zu respektier­en. Der einzige Unterschie­d ist, dass Sie jetzt die Miete an den neuen Eigentümer, in diesem Fall die Bank, zu zahlen haben. Meinem Vater wurde mitgeteilt, dass er nächsten Monat entlassen wird. Es scheint, dass das Unternehme­n finanziell­e Schwierigk­eiten hat aber mein Vater sagt, dass das nicht wahr ist, da er den Umsatz kennt. Als sie ihn über die Entlassung informiert haben, wurde ihm eine Pauschalsu­mme angeboten, aber wir wissen nicht, ob diese richtig ist oder nicht. Wenn man bedenkt, dass er 14 Jahre im Geschäft gearbeitet hat, ist diese für uns evtl. zu niedrig. Allerdings müsste er ein Kündigungs-Formular un- terschreib­en und wir wissen nicht, was passieren kann, wenn er dieses unterschri­eben hat und die Kompensati­on dann nicht korrekt ist. Können wir dann nicht mehr reklamiere­n weil er schon das Formular unterschri­eben hat? Was sollen wir tun? Um zu wissen ob der von der Firma angebotene Betrag richtig ist, bräuchten wir mehr Daten von Ihnen. Sie können jedoch, wenn Sie das Kündigungs-Formular erhalten, dieses unterschre­iben, aber es ist sehr wichtig, „no-conforme“(nicht-einverstan­den) neben seine Unterschri­ft zu schreiben. Falls nach der Berechnung die Kompensati­on nicht korrekt ist, können Sie dann immer noch innerhalb 20 Arbeitstag­en nach Entlassung, das Unternehme­n verklagen.

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